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4 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KJHG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (4)

    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... und den Ansprüchen des KJHG entsprechend umgesetzt ..., ...und Jugendhilfegesetz – KJHG)“ wird mit der Normierung...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Buch-holz 436.511 § 23 KJHG/SGB VIII Nr. 2 = Rn. 18...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wird mit der Normierung...
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