Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (99)
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Bewertung der mit dem Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben im Bereich der Gesundheits- und Krankenhauspolitik aus Sicht der bayerischen Krankenhäuser
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: IKK e.V. am 06.06.2025
- Beschreibung: Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Abrücken vom alleinigen Lohnkostenmodell Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV Ergänzende, steuerfinanzierte, kapitalgedeckte Säule Absenkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel und Human-Arzneimittel Stärkung der Finanz- und Beitragsautonomie der Krankenkassen Erhöhung der Mindestrücklagen von Krankenkassen Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten der Krankenkassen Prüfrechte der Krankenkassen wieder herstellen Umlagekassen zukunftsfest machen Überarbeitung des Leistungskataloges der GKV unter Evidenz- und Qualitätsgesichtspunkten Wahlfreiheit für BeamtInnen zwischen GKV und PKV
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: IKK e.V. am 06.06.2025
- Beschreibung: Gesundheitskompetenz fördern Selbstverwaltung und Selbsthilfe besser vernetzen, Informationszugang strukturieren MDK-Beschwerdestellen bundesweit bündeln Einheitliche, sektorenübergreifende Qualitätskriterien entwickeln Mehr Qualitätstransparenz bei Kliniken und Praxen ePA gezielt zur Qualitätsverbesserung nutzen Krankenkassen Datenzugriff auf ePA ermöglichen Fehlerkultur stärken, Meldepflicht für „Never Events“ einführen Verbindliche Standards für Gutachten bei Behandlungsfehlern schaffen Beweislasterleichterungen für Patienten Ethische Fragen breit diskutieren Würde des Menschen in der Versorgung sichern Geschlechterspezifische Besonderheiten berücksichtigen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: IKK e.V. am 06.06.2025
- Beschreibung: Ambulant vor stationär u.a. durch Ausbau AOP Katalog Einführung bundesweit einheitlicher Krankenhaus-Level Abbau von Sektorengrenzen und die Priorisierung ambulanter Versorgung Spezialisierung und Standortkonzentration von Kliniken sowie Krankenhäuser ohne Qualitätsanforderungen aus dem Plan entfernen Einführung eines Primärarztmodells zur Verbesserung der Versorgungssteuerung und schnelleren (TSS) Terminvermittlung bei Fachärzten Erhöhung der Attraktivität der ärztlichen Niederlassung insbesondere im ländlichen Raum und in der Allgemeinmedizin Erleichterte Gründung von Gesundheitszentren und kommunalen MVZ Vorteile der Delegation und Substitution zur Entlastung ärztlicher Strukturen nutzen Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch Kosten- und Qualitätssicherung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds gründet auf dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Die Verordnung lässt die Hochschulkliniken bei der Förderung der Transformation der Krankenhauslandschaft weitestgehend außen vor. Dies widerspricht der Intention der Rechtsgrundlage im KHVVG. Universitätsklinika müssen daher umfassend förderfähig im Transformationsfonds sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 03.02.2025
- Beschreibung: Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 23.01.2025
- Beschreibung: Die hälftige Aufbringung der Finanzmittel des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Zudem sind die Fördertatbestände zu wenig zielgerichtet auf den Regelungszweck der Verordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (KHTFV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 23.01.2025
- Beschreibung: Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
- Beschreibung: Wir unterstützen die Ziele des Transformationsfonds grundsätzlich, lehnen jedoch dessen verfassungswidrige Finanzierung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entschieden ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Krankenkassen zum Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patienten-zentrierten, Sektorengrenzen unabhängigen Versorgung Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Angemessene, Versorgungsbereich-unabhängige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Intersektionelle Versorgungsstrukturgestaltung und Förderung. Schaffung und Förderung einer am medizinischen Bedarf orientierten Gesundheitsversorgungsstruktur.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Monistische Finanzierung der stationären Strukturen, wie im ambulanten Bereich Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der ambulanten Versorgung. Gleiche Vergütung für gleiche Leistungen in den Versorgungsbereichen an medizinischem Bedarf ausgerichtete Krankenhausstrukturen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Überführung der Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung. Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch Ermächtigung und auskommender Finanzierung. Niedrigschwellige Kommunale Versorgungsangebote nach dem SGB V in Verbindung mit der kommunalen Daseinsfürsorge. Leichterer Zugang und Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: In den künftigen Notfallversorgungsstrukturen müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. psychischen Krisen und die für sie notwendigen psychiatriespezifischen Krisenhilfen und Notfallbehandlungsangebote ausdrücklich mitgedacht werden. Erforderlich ist sowohl eine bessere Integration psychiatrischer Notfallversorgung in das bestehende Notfall- und Rettungssystem und die Sicherstellung einer gesonderten Struktur einer psychiatrischen Krisenhilfe, die mit der Notfallversorgung abgestimmt ist und die Vernetzung mit bestehenden Hilfeangeboten sicherstellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll die Gesundheitsversorgung noch besser auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen ausgerichtet werden. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss weiterentwickelt werden. Dazu werden die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut. Durch das GVSG soll zudem der Hausarztberuf attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 30.09.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Patientensteuerung in der Notfallversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 30.09.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Patientensteuerung in der Notfallversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Forderung nach einer besseren zeitlichen Abstimmung. Äußerung von Bedenken bezüglich einer nicht erkennbaren Verzahnung mit der Krankenhausreform bzw. der Reform des Rettungsdienstes. Bedenken, dass auf Erwähnung von notwendigen Veränderungen bei den Rettungsdiensten oder von Zukunftskonzepten wie Primärversorgungszentren verzichtet wurde. Kritik, dass die Eigenständigkeit und fachliche Unabhängigkeit der Integrierten Notfallzentren nicht umgesetzt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):