Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (135)
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- Angegeben von: Bündnis Krankenhaus statt Fabrik am 23.02.2026
- Beschreibung: Es geht um die Reform des Systems der Krankenhausfinanzierung. Ziel von KsF ist eine bedarfsgerechte und kostendeckende Finanzierung, in der Gewinne verboten sind und die notwendigen Strukturen unter breiter demokratischer Beteiligung geplant und kostendeckend finanziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
- Beschreibung: Angemessene Abbildung relevanter onkologischer Kompetenzen, Facharztrichtungen und nicht-ärztlicher Heilberufe in der Ausgestaltung der Krankenhausreform. Erhalt und Weiterentwicklung onkologischer Organzentren mit positiver Evidenz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Positionierung der AWMF zur Einführung eines verpflichtenden Primärversorgungssystems in Deutschland
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der konkreten Ausgestaltung eines bundesweit verbindlichen Primärversorgungssystems, wie im Koalitionsvertrag angekündigt und vom Bundesministerium für Gesundheit in den Fachdialog eingebracht. Die Einflussnahme soll darauf gerichtet sein, Struktur‑, Prozess‑ und Zuständigkeitsregelungen des zukünftigen Primärversorgungssystems fachlich zu präzisieren und so zur Entwicklung eines konsistenten, evidenzbasierten Rahmens für Registrierung, Versorgungsstrukturen, Ersteinschätzung, Koordination und Informationsaustausch beizutragen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Schön Klinik SE am 28.01.2026
- Beschreibung: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHHVG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 21.01.2026
- Beschreibung: Anpassende Regelungen zum KHVVG. VdK Kritisiert die Abschwächungen, befürwortet jedoch die Anpassung der Finanzierung des Transformationsfonds.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 17.12.2025
- Beschreibung: Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, warnt jedoch vor einer Absenkung der Versorgungsqualität aufgrund unzureichender Umsetzung oder Überlastung der Pflegefachpersonen. Ebenfalls begrüßt wird die Stärkung der kommunalen Verantwortung, jedoch fordert der VdK hier mehr Kompetenzen und Mittel für die Pflegeplanung und -steuerung sowie deren Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (z.B. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gilead Sciences GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV-spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (bspw. Infektiologie, Geriatrie)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: HIV-Kooperation am 16.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV-spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (bspw. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Mit dem RefE soll die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die zentralen Bausteine der Notfallreform können die gewünschte Steuerungswirkung nur dann entfalten, wenn es gleichzeitig strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst und eine deutliche Umsteuerung von Behandlungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich gibt. Diese Aspekte werden im Referentenentwurf leider nicht konsequent umgesetzt. Da klare Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Entwurf fehlen, könnten die Notaufnahmen sogar noch stärker belastet werden als bisher. Solche Webfehler führen auch dazu, dass die versprochenen Einspareffekte nicht erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 02.12.2025
- Beschreibung: Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
- Beschreibung: Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 30.09.2025
- Beschreibung: Die DGUV begrüßt in ihrer Stellungnahme die grundsätzliche Fortführung der Krankenhausreform. Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Relevanz der berufsgenossenschaftlichen BG-Kliniken und das das Ziel einer krisenfesten Versorgung sollte auch diesen eine Fördermöglichkeit über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTV) ermöglicht werden. Aktuell zählen sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 KHG nicht zu den förderungsfähigen Einrichtungen. Außerdem weist die DGUV darauf hin, dass die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Länder, die bis zum 31.12.2024 Leistungsgruppen zugewiesen haben, einer Harmonisierung der bundeseinheitlichen sowie der in der jeweiligen Krankenhausplanung definierten Leistungsgruppen bedarf, um die Versorgung (bspw. Querschnittgelähmter) sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Umfassende Berücksichtigung der Universitätsklinika im Krankenhaustransformationsfonds (wie im Koalitionsvertrag vereinbart); keine Erweiterung von Ausnahmen bei der Vergabe von Leistungsgruppen, um die Ziele der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 28.08.2025
- Beschreibung: Koordinierungsfunktion für Level-3-Krankenhäuser in Verbindung mit dem Themen Krisenvorsorge (KRITIS) definieren und finanzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.08.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Änderungen gehen nicht weit genug und beseitigen die bestehenden Konstruktionsfehler nicht. Die weiteren Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und die Streichung von Erreichbarkeitsvorgaben werden abgelehnt. Sie beinhalten die Gefahr, dass die Planungen im Zuge der Reform nicht mit dem Zielbild von bedarfsgerechten und effizienten Strukturen vollzogen und Qualitätsmängel sich dadurch verstetigen werden. Mit Blick auf den vorherrschenden Fachkräftemangel muss eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung das Ziel sein, die durch weitergehende Ausnahmeregelungen nicht ausgehebelt werden darf. Echte Nachbesserungen an der Krankenhausreform fehlen, z.B. die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 18.08.2025
- Beschreibung: Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):