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90 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KAGB"« gefunden

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      ...Wechselwirkungen von Investmentrecht / KAGB einerseits und den aufsichtsrechtlichen..., ...Dokumentationspflicht nach § 28 KAGB „mit vorliegender Konkretisierung...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
    • Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ... ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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      ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Sinne des § 1 Abs. 11 KAGB soll es entsprechend der..., ... Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 KAGB-E, § 119 Abs. 2 KAGB-E, § 128 Abs. 2 KAGB-E, § 147 Abs. 2 KAGB-E, § 153 Abs. 2 KAGB-E zukünftig erforderlich..., ...Während die Einfügung in § 23 KAGB unter Bezugnahme auf die..., ...im Sinne von § 1 Abs. 11 KAGB sind in ihrer praxisnahen..., ...im Sinne von § 1 Abs. 13 KAGB – gerade keine KVGen. Bei..., ...im Sinne von § 1 Abs. 12 KAGB ist die Investmentgesellschaft..., ...gilt aber § 23 Nummer 2a KAGB-E bereits unmittelbar, ..., ...eine Einführung in § 23 KAGB-E begrenzt werden und nicht..., ...§ 154 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KAGB soll es zukünftig nicht..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 KAGB schaffe Möglichkeiten, ..., ...anregen, den § 154 Abs. 1 KAGB unverändert zu belassen..., ...Neuerung wird in § 139 S. 2 KAGB-E weitestgehend auf die..., ...Sondervermögen gem. §§ 93 ff. KAGB im Unterab-schnitt 2 des Abschnitts des KAGB verwiesen. Von dem Verweis..., ...dem Verweis in § 139 S. 2 KAGB ausgenommen werden. 4...., ...des § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB, welcher die anwendbaren..., ...weiterhin für die §§ 140-148 KAGB Anwendung finden. Petitum..., ...Änderung des § 152 Abs. 1 KAGB vor: (1) Anleger dürfen...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. ▪ Die..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E, die im Zusammenhang ..., ...§ 1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E umfasst die Bewirtschaftung..., ...§ 1 Abs. 19 Nummer 6a KAGB-E zurückzuführen ist. Im..., ...Einklang mit § 231 Abs. 3 KAGB-E sollte der Betrieb von..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 28 KAGB und an Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB, wenn der Verkehrswert..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Petitum..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Seite..., ...der Nr. 8 in § 231 Abs. 1 KAGB und der Möglichkeit, zukünftig..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E ergänzt werden, dass ..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB den Betrieb und die Bewirtschaftung..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sowie zum Erwerb von..., ...Elektromobilität gem. § 231 Abs. 3 KAGB-E entsprechend in den Katalog..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E durch die 15-Prozent-Quote...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der Diskussionsentwurf enthält für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Hierzu wird das Aufsichts- und Investmentsteuerrecht angepasst und aufeinander abgestimmt. Der ZIA unterstützt den Regelungsentwurf und gibt punktuell Verbesserungsvorschläge ab, z. B. die geförderten EEG-Maßnahmen auszuweiten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungen vor allem im KAGB‐ und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien‐Sondervermögen..., ...Infrastruktur‐Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB‐ E, auf den auch § 284 KAGB verweist, ist zu erwarten..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
    • Angegeben von: Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB heran-gezogen wurden, auch..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“-Lösung..., ... wie § 99 Abs. 3 Satz 2 KAGB schon bisher klarstellt..., ...schlagen daher vor, § 100 KAGB dergestalt zu ändern, dass..., ... Die mit §§ 99 und 100 KAGB im Zusammenhang stehenden..., ...des § 211 und des § 244 KAGB ausgeräumt werden könnte..., ... zur Änderung des § 100 KAGB und weiterer Normen des KAGB. Eine entsprechende Ausarbeitung..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB begrüßt der VAB nach wie..., ...Default“-Lösung in § 100 KAGB, wonach als Rechtsfolge..., ... 1. Änderungen in § 100 KAGB: Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ...2. Änderungen in § 100a KAGB: Wir schlagen vor, § 100a KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ... Folgeänderung in § 154 KAGB: Wir schlagen vor, ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ...durch die KVG § 99 Abs. 1 KAGB entsprechend gilt, was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten...
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      ...AIFM-Richtlinie sowie am deutschen KAGB anlehnt und nicht nur die..., ...nach § 1 Absatz 8 und 9 KAGB durch eine im Inland ansässige..., ...Sinne des § 1 Absatz 14 KAGB, eine im Inland ansässige..., ...Auslagerungsunterneh- men nach § 36 KAGB begründet für das Investmentvermögen...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende..., ...Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist, besteht die Möglichkeit..., ... 1 Absatz 19 Nummer 23a KAGB besteht Rechtsunsicherheit...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) stärker zu berücksichtigen..., ...Nr. 46 zu § 99 Absatz 1 KAGB-E), den das KAGB bislang..., ... 3. Aktualisierung des KAGB an die Anforderungen aus..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... § 98 Ab- satz 1b KAGB-E) a) Wir bitten, in..., ... bis 5 KAGB unberührt bleibt, könnte..., ...Sinne des § 98 Absatz 1b KAGB bereits umgesetzt haben..., ... Nach § 5 Absatz 2 S. 2 KAGB soll das Anfangskapital..., ...§ 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 10 KAGB, um deutlich zu machen,..., ...36 Absatz 3a KAGB-E sollte gestrichen und..., ...des § 54 Absatz 1 Nr. 2 KAGB-E auch in § 51 KAGB auf..., ... § 284 Abs. 5 KAGB wird aufgehoben.wie folgt..., ...§ 284 Abs. 5 KAGB verwiesen hat. Diese Begrün..., ...widerspricht der bisherigen KAGB-Systematik. Denn das KAGB..., ... KAGB-E nun allgemeine Regeln..., ...in § 1 Absatz 19 Nr. 15a KAGB-E im KAGB einheitlich verwendet..., ... (§ 99 Absatz 1 KAGB-E) Wir bitten um eine..., ... Abs. 1c KAGB-E vorgesehen – statt dem..., ...Bezugnahme in § 313 Absatz 1 KAGB auf § 312 KAGB stellte ..., ... KAGB-Vorschrift in Abs. 1 S....
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderun-gen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Er-weiterung...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...weiteren Regelungen des KAGB anregen. Im Einzelnen ..., ... Abs. 19 Nr. 8a und 34a KAGB-RefE: „Dual- und Swing ..., ...nicht zu den ansonsten im KAGB verwendeten Begriffen des..., ...folgenden Unklarheit: Das KAGB differenziert zwischen ..., ... wurde § 255 Abs. 5 KAGB (Verbot des Swing Pricings..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 16a KAGB-RefE: „Hebelfinanzierter..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE: „side pockets“ Die..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE umfasst den Begriff..., ...2 Nr. 43 und 211 Abs. 4 KAGB-RefE. Wir regen an, die..., ... Separierung bereits im KAGB (und ggf. im InvStG) zu..., ...AIF (§ 1 Abs. 19 Nr. 24c KAGB-RefE) enthält eine 50%-..., ... (vgl. z.B. § 5 Abs. 8a KAGB, § 20 Abs. 8 KAGB, § 34 Abs. 6 KAGB, § 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB..., ...dass § 98 Abs. 1a bis 5 KAGB-RefE unberührt bleibt. ..., ...“ In § 117 Abs. 8 KAGB-RefE soll die Möglichkeit..., .... 2 KAGB-RefE, Nr. 55 zu § 147 Abs. 2 KAGB-RefE, Nr. 56 zu § 153 Abs. 2 KAGB-RefE. An dieser Stelle ..., ...“ § 222 Abs. 4 Satz 2 KAGB-RefE verweist auf Abs. ..., ...§ 158 KAGB referenziert. Auch in diesem...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
    • Beschreibung: Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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