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148 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KAGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (148)

    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
    • Beschreibung: In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 KAGB, da dort weiterhin auf ..., ...4 verwiesen wird. § 28a KAGB-E § 28a Abs. 1 Satz 2 KAGB-E..., ... KAGB auch in § 38 Abs. 3 Satz 1 KAGB ergänzt werden sollten...., ...ob in § 44 Abs. 1 Nr. 7 KAGB neben den Verweisen auf..., ...der §§ 168, 169 und 216 KAGB ergänzt werden sollten. § 45 KAGB-E § 45 Satz 1 KAGB-E sieht..., .... § 45a KAGB-E Durch die Änderungen des § 45 KAGB-E umfasst die Prüfungspflicht des § 45a KAGB-E auch EuVECA-Fonds und..., ...werden sollte. § 46 KAGB-E Entsprechend unserer Ausführungen zu § 44 KAGB-E regen wir an, auch hier..., ...Folgenden §§ 278, 279 und 286 KAGB, zu prüfen. § 84 KAGB-E..., ...investieren können. §§ 99 und 100 KAGB-E Gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E..., ..., 129, 132, 144 und 154 KAGB. § 117 KAGB-E In § 117 Abs. 8 KAGB-E soll die Möglichkeit ..., ... sein könnte. § 140 KAGB-E Gemäß § 140 Abs. 1 KAGB-E..., .... 2 KAGB-E sieht vor, dass neben..., .... §§ 337 und 338 KAGB-E Durch die Änderungen der §§ 45 und 45a KAGB unterliegen auch KVGen,...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ....“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs...., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.02.2026
    • Beschreibung: Der Deutsche Bundestag hat - in der Gesetzesbegründung zum eWpG (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, Bundestags-Drucksache 19/26925, S. 37 f) - eine Evaluierung des Gesetzes nach spätestens fünf Jahren vorgesehen. Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensgenstände im Sinne des KAGB handelt. Um Nachteile für...
    • Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 07.02.2026
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie dem Vermögensanlagengesetz..., ...gesetzlich definiert (§1 Nr. 6a KAGB, §26 Nr. 7a InvStG). •..., ...und Infrastruktur (§ 260 KAGB): Verknüpfung von Immobilien..., ...erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...24b Buchst. b KAGB-E ist eine Kreditvergabe..., ..., dass das KAGB keine eigene Definition..., ... Buchst. d KAGB-E wird der Begriff „Fonds..., .... 12, § 20 KAGB-E Durch die in Artikel ..., ...Artikel 1 Nr. 17, § 28a KAGB-E § 28a Abs. 1 Satz 2 KAGB-E..., ... 30 Abs. 3a KAGB-E gelten unsere Ausführungen..., ... 3 und 4 KAGB-E darf sich die Auswahl..., ... KAGB entsprechend anzuwenden..., ...Artikel 1 Nr. 30, §§ 45 KAGB-E In § 45 KAGB-E wurde ..., ... 1 Nr. 31, § 45a KAGB-E Durch die Änderungen des § 45 KAGB-E umfasst die Prüfungspflicht..., ... 46 KAGB-E Die in § 46 KAGB-E im..., ...Artikel 1 Nr. 51, § 99 Abs. 1 KAGB-E Gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E..., ...Artikel 1 Nr. 56, § 117 KAGB-E In § 117 Abs. 8 KAGB-E..., ...Artikel 1 Nr. 58, § 140 KAGB-E Gemäß § 140 Abs. 1 KAGB-E..., .... 2 KAGB-E sieht vor, dass neben..., ...Artikel 1 Nr. 71, § 222 KAGB-E § 222 Abs. 4 Satz 2 KAGB-E..., ..., § 279 KAGB-E Die Begründung weist ..., ... 3 KAGB-E ist jeweils „gegebenenfalls..., ...der §§ 45 und 45a KAGB unterliegen auch KVGen,...
    • Angegeben von: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. am 11.11.2025
    • Beschreibung: Verbesserung des Anlegerschutzes durch Überarbeitung des KAGB, Regelung der Zuständigkeiten der BaFin, Veränderung der Sanktionen bei Nichteinhaltung von Veröffentlichungspflichten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
    • Beschreibung: 1.) Berücksichtigung von geltendem EU-Recht bei Aufsichts- und Untersuchungsbefugnissen gegenüber CCPs 2.) Angleichung von Bußgeldtatbeständen an bereits bestehende Aufsichtsmaßnahmen 3.) Wiederverwendung von Wertpapiersicherheiten aus Wertpapierpensionsgeschäften durch Spezial-Sondervermögen 4.) Berechnungspraxis von verwalteten Vermögenswerten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anbieter. Zu Artikel 43 (KAGB/Tokenisierte Fonds) Mit dem neuen § 16b KAGB werden umfassende ESAP-Meldungen...
    • Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
    • Beschreibung: Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) und des AGB-Rechts erforderlich..., ...europäischen Vorgaben im KAGB umgesetzt mit dem Ziel,..., ...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht..., ...entsprechende Regelung in § 163 KAGB: „Für das Rechtsverhältnis...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB. Demzufolge werden allein..., ...Anlehnung an § 1 Absatz 1 KAGB auch Investmentvermögen...
  • Fondsrisikobegrenzungsgesetz

    Aktiv vom 10.10.2025 bis 07.02.2026

    • Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB - aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wonach neben öffentlich..., ...des § 216 Absatz 2 Nr. 1 KAGB sowie die Vorgaben aus ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...AuM-Berechnung für nach dem KAGB registrierte AIFM vor. ..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB, verbunden mit hohen organisatorischen...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Capital-Fonds, § 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...Instrumente (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E), sofern bestimmte Bedingungen..., ...Registrierungspflicht, § 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...berechnet wird (§ 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E). Das lehnen wir strikt..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB drohen, verbunden mit ..., ...EuSEF-Manager, § 45 S. 1 KAGB-E Der Entwurf sieht eine..., ...EuSEF-Manager vor (§ 45 S. 1 KAGB-E). Diese Pflicht geht..., ...Kalendertagen eine Lizenz nach dem KAGB beantragen müssen. Bisher...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB Bezug nehmen. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der ...
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