Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (14)
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine angemessene Eingruppierung von Sachverständigengutachten im Rahmen von Honorarstufen sowie die Schaffung von gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung psychotherapeutischer Sachverständigengutachten ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
- Beschreibung: Anpassung der Stundensätze
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Anpassungen der Gebühren und Honorarsätze sollten praxisgerecht ausgestaltet sein. Ggf. sollten künftige Anpassungen durch eine Indexierung in einem regelmäßigen Turnus vorgenommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 sieht neben einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gebühren der Gerichtsvollzieher u.a. die Anpassung der Honorarsätze des JVEG für Sachverständige und Sprachmittler vor, die zuletzt 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurden. Der VID setzt sich dafür ein, dass insolvenzrechtliche Sachverständige bei geplanten Anpassung der Sachverständigenvergütung angemessen berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen, Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschafts-, Gewaltschutz- und Adoptionssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung, Wiedereinführung einer Vergütung für Scans durch Änderung der Dokumentenpauschale, Anhebung der Fahrtkostenpauschale.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass Stundensätze für Sachverständigenleistungen nach Teil 1 der Anlage 1 zum JVEG angehoben werden. Wir halten es für erforderlich, dass die Stundensätze schnellstmöglich erhöht und danach laufend weiter an die Inflation angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 03.07.2024
- Beschreibung: Es wird angestrebt, dass eine Anpassung der Stundensätze für Sachverständige im Bereich Vermessungs- und Katasterwesen nach Nummer 38 der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) beschlossen wird. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Sachgebiete bezüglich Qualifikation und Tätigkeit wird bezüglich Nummer 38.2 der Anlage 1 zum JVEG eine Gleichstellung mit Nummer 19 der Anlage 1 zum JVEG vorgeschlagen. Angeregt wird zudem künftig auf das Sachgebiet „Vermessungstechnik“ nach Nummer 38.1 der Anlage 1 zum JVEG zu verzichten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Erhöhung der Sätze für gerichtlich tätige Sachverständige
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Eckpunktepapier zu einer Novellierung des JVEG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für faire und qualifikationsangemessene JVEG-Honorare von Dolmetschern und Übersetzern ein, die von Gerichten und Behörden beauftragt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ): KostRÄG 2025
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.06.2024
- Beschreibung: Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2024
- Beschreibung: Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen. Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten. Diese Lücke muss geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
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BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesingenieurkammer am 04.06.2024
- Beschreibung: Bestellung und Vergütung öffentich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Betroffene Bundesgesetze (2):