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Gefundene Regelungsvorhaben (11)

    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 23.03.2026
    • Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
    • Beschreibung: Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt erfordert die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die Modernisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, des Arbeitszeitgesetzes und eine praxistaugliche elektronische Arbeitszeiterfassung. Zum Bürokratieabbau sind ein Bürokratieentlastungsgesetz V, der Verzicht auf ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie die Anpassung weiterer Gesetze (wie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Qualifizierungschancengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgelttransparenzrichtlinie, Urlaubsentgeltregelungen, Hinweisgeberschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung) notwendig. Zur Hebung des Fachkräftepotenzials sollten Anerkennungs- und Visaverfahren digitalisiert und Weiterbildungsstrategien systematisch ausgebaut werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Whistleblower-Netzwerk am 03.07.2025
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Nachbesserung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937. Konkret soll der sachliche Anwendungsbereich über reine Rechtsverstöße hinaus auf sonstiges erhebliches Fehlverhalten ausgeweitet, der Ausschluss ganzer Bereiche wie der nationalen Sicherheit überprüft sowie der Schutz bei Meldungen an die Öffentlichkeit gestärkt werden. Zudem wird angestrebt, die Schutzlücken bei der Meldung von behördlichen Verschlusssachen zu schließen und die Rolle von Whistleblowern für Medienfreiheit und demokratische Kontrolle gesetzlich angemessen zu berücksichtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Beschreibung: Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
      2. BT-Drs. 20/5992 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Beseitigung der Unklarheiten und Sicherstellung der Kohärenz insbesondere zu DSGVO und Data Act im Zuge der nationalen Umsetzung, praxisgerechte und 1:1-Umsetzung. Festlegung sinnvoller Anforderungen für Anbieter von Foundation Models und klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: 1) Die Möglichkeit unabhängig agierende konzernweite interne Meldestellen zu betreiben wird begrüßt. 2) Streichung der starren Löschfrist von zwei Jahren gem. § 11 Abs. 5 HinSchG-E. 3) Streichung der zwingende Zustimmung des Hinweisgebers in Textform bei Weitergabe von Informationen, die auf seine Identität schließen lassen können, im Hinblick auf Personen, die an Folgemaßnahmen beteiligt werden, 4) Strengere Limitierung bei der Offenlegung von Verdachtsmomenten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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