Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 23.12.2025
- Beschreibung: Es drängen vermehrt nicht-ärztliche Drittanbieter wie Drogeriemärkte auf den Markt, die Augenchecks anbieten wie z.B. Augenscreenings mit KI-basierter Auswertung und ggf. zusätzlicher ärztlicher Validierung. Es besteht u.a. die Gefahr der Fehldiagnosen. Zudem werden Kunden verunsichert oder möglicherweise sogar davon abgehalten, einen Augenarzt aufzusuchen mit der möglichen Folge von irreversiblen Schäden am Auge. Die Feststellung von Auffälligkeiten am Auge und/oder an der Netzhaut bzw. das Erkennen von Krankheiten kann ausschließlich ein Augenarzt aufgrund seiner langjährigen fachspezifischen Ausbildung und der anschließenden augenärztlichen Erfahrung ganzheitlich vornehmen. Das Angebot dieser Augenscreenings durch nicht-ärztliche Drittanbieter ist zu verbieten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften am 30.06.2025
- Beschreibung: Begleitende Interessenvertretung im Hinblick auf das geltende Heilpraktikergesetz mit dem Ziel, bei etwaigen zukünftigen gesetzgeberischen Überlegungen oder Prüfprozessen frühzeitig einbezogen zu werden. In Gesprächen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Büros, Fraktionen sowie dem zuständigen Bundesministerium wird die Bedeutung der bestehenden Regelungen für Ausbildung, eigenverantwortliche Heilkundeausübung, sektorale Erlaubnisse im Bereich Psychotherapie, Qualitätssicherung sowie Methodenfreiheit dargestellt. Eine konkrete Änderung der geltenden Rechtslage wird derzeit nicht angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: FH-Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband am 13.06.2025
- Beschreibung: Falls das Heilpraktikerrecht reformiert wird, werden wir mit Rechtsgutachten und Stellungnahmen unsere Position als Heilpraktiker-Berufsverband zur Diskussion und Anregung stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 10.06.2024
- Beschreibung: Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Dachverband für Psychotherapie (DVP) e.V. am 11.04.2024
- Beschreibung: Der DVP e.V. dafür, dass das HeilprG erhalten bleibt und -insbesondere der Heilpraktiker für Psychotherapie- eine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung erhalte
- Betroffene Bundesgesetze (1):