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6 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"HöfeO"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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Änderung der Höfeordnung
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung der Höfeordnung
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung der Höfeordnung
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 15.07.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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RefE Änderung Höfeordnung
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150020 (PDF, 8 Seiten)
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Novellierung der Höfeordnung - Berücksichtung der Interessen des Deutschen Gartenbaus
- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Interessen der deutschen Gartenbaubetriebe bei der Neuregelung wann ein Betrieb ein Betrieb i.S.d. Höfeordnung wird und damit die Höfeordnung Anwendung findet. Des Weiteren die Überarbeitung der Regelungen zur Abfindung von weichenden Erben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406120037 (PDF, 4 Seiten)
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§§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025
Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):