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15 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GewSchG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (15)

    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2412190030 (PDF, 9 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... der EAÜ im Rahmen des GewSchG jedoch zu kurz und wird..., ... Einführung der EAÜ im GewSchG auf Spanien als Referenzmodell..., ...EAÜ a) § 1 Abs. 1 S. 4 GewSchG-E § 1 Abs. 1 S. 4 GewSchG-E sieht vor, dass, wenn..., ...Rechnung getragen. Das GewSchG als primär zivilrechtlich..., .... Dieser Charakter des GewSchG sollte sich auch bei ..., ...ermöglichen. b) § 1a Abs. 1, 2 GewSchG-E Gemäß § 1a Abs. 1 GewSchG-E kann der Täter verpflichtet..., ...überwachen. § 1a Abs. 2 GewSchG-E sieht vor, Betroffenen..., ... c) § 1a Abs. 3 Satz 3 GewSchG-E Positiv ist zunächst..., ...d) § 1a Abs. 3 Satz 12 GewSchG-E Der Vorschlag enthält..., ...worden ist. § 1a Abs. 2 GewSchG-E enthält indes den Begriff..., ...1a Abs. 5 Satz 1 und 2 GewSchG-E Der Vorschlag sieht..., ...die EAÜ-Dauer sowohl im GewSchG-E als auch in den Polizei..., ...sich eine EAÜ durch das GewSchG-E um weitere drei Monate..., ...wäre. f) § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E Nach § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E wird mit Freiheitsstrafe..., ...sieht in § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E zwar lediglich eine..., ...die Anordnung nach § 1a GewSchG-E strafbewehrt sein” ..., ... wie er in § 1a Abs. 2 GewSchG-E wohl vorgesehen ist...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Der bff begrüßt die..., ...vorgesehenen Ergänzungen im GewSchG. Artikel 1 – Änderung..., ...Anordnung einer eAÜ nach dem GewSchG sollten Familiengericht...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.12.2024
    • Beschreibung: Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2412180136 (PDF, 3 Seiten)

    • Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
    • Beschreibung: Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2412110020 (PDF, 3 Seiten)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vorliegen. In der Begründung..., ... 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) das Gericht nicht auf..., ...Abs. 1 oder § 2 Satz 1 GewSchG das Gericht nicht auf..., ...eines Verweises auf das GewSchG der angedachte Gewaltbegriff..., ... den Gewaltbegriff des GewSchG nach Ansicht der Geschäftsstelle..., ..., dass diese durch das GewSchG ausdrücklich nur in Form..., ...der Verfahren nach dem GewSchG von großem Interesse...., ...des § 1 als auch des § 2 GewSchG zu beteiligen, wenn ein...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Beschreibung: Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2410110011 (PDF, 15 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). I. Präventiver Gewaltschutz..., ...Schutzanordnung nach § 1 GewSchG nicht unter das Beweisverwertungsverbot..., ...Gewaltschutzanordnung i.S.d. § 4 GewSchG verstoßen wird. Beide..., ... Strafbarkeit nach § 4 GewSchG gegeben. Eine tateinheitliche..., ...Entwurfsbegründung soll § 4 GewSchG im Konkurrenzwege zurücktreten..., ...trotz Bestehen des § 4 GewSchG überhaupt eine Änderung..., ...diese bereits nach § 4 GewSchG in Höhe von bis zu zwei..., ... 5. Änderungen des § 1 GewSchG a. Strafrahmenerhöhung des § 4 GewSchG Der Gesetzentwurf ..., ...auf fünf Jahre vor, § 4 GewSchG-E. Auch insoweit bezweifelt..., ...Betretungsverboten nach dem GewSchG die Möglichkeit der elektronischen..., ...Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen des GewSchG vor, § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewSchG-E. Das Nähere sollen ..., ...Anordnung nach § 1 Abs. 1 GewSchG die „Erforderlichkeit..., ...erforderlich sein. Während § 1 GewSchG das Merkmal der „Erforderlichkeit...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kein Verfahren nach dem GewSchG anstrengen, ist der geplante..., ...Reaktionen im Kontext von § 4 GewSchG notwendig und im FamFG...
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2409300203 (PDF, 2 Seiten)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (Gewaltschutzgesetz - GewSchG). In diesem Gesetz (sowie..., ...hat sich bewährt. Das GewSchG ist geschlechtsneutral..., ...Eltern Im Unterschied zum GewSchG sieht der Referentenentwurf..., ... zu ermitteln. Die im GewSchG vorgesehenen Sanktionen..., ...hat jedoch im Rahmen des GewSchG zu erfolgen und muss ..., ...bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zentriert. Das GewSchG..., ...das bestehende, bewährte GewSchG mit partiellen Ergänzungen...
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: - Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wohnungszuweisung nach dem GewschG kommt für die Personen..., ...Nährungsverbot nach dem GewschG macht nur dann Sinn, ..., ...Schutzmöglichkeiten nach dem GewSchG nicht ausreichend sind..., ...macht ein Antrag nach dem GewSchG durchaus Sinn. Nach Rücksprache..., ... einen Antrag nach dem GewSchG, auch wenn sie in der..., ...abgeschlossenen Verfahren nach dem GewschG erbracht werden. Dies..., ... Taten nach §§ 1 und 2 GewschG ab. Wie auch schon unter..., ...sich am Gewaltbegriff des GewSchG orientieren. Das sei ..., ...Begründung verkennt, dass das GewSchG aus dem Jahr 2001 ist..., ...Gewalt lediglich auf das GewSchG beziehen sollen, lehnen..., ...schon die Anträge nach dem GewSchG an die zuständige Polizeidienststelle..., ...eine Anordnung nach dem GewSchG zu haben. Bei Antragstellung..., ...Wenn dem Antrag nach dem GewschG nicht stattgegeben wird..., ...struktureller Vorteil des GewschG ist ja gerade, dass auch..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. ...
    • Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs auf einkommens- und vermögensunabhängige pflegerische Notversorgung und Notfallassistenz im Falle der Wegweisung einer Tatperson, die Pflege/Assistenz leistet. - Einführung von Regelungen, die auch bei dem Auftreten von Gewalt in Einrichtungen oder für den Fall, dass auch die Tatperson eine Behinderung hat Schutz gewährleisten (Stichwort Betreuungsrecht, Stichwort Näherungsverbot, Stichwort Mangel an barrierefreiem Wohnraum).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht..., ...Übermittlung des Antrags nach GewSchG nicht zu einer Gefährdung..., ... Falls dem Antrag nach GewSchG nicht stattgegeben wird..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. Aus Sicht...
    • Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
      1. SG2404180003 (PDF, 3 Seiten)

      2. SG2404180004 (PDF, 5 Seiten)

      3. SG2404180005 (PDF, 14 Seiten)

      4. SG2410010046 (PDF, 15 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (Gewaltschutzgesetz - GewSchG). In diesem Gesetz (sowie..., ...Trennungsfamilien Das GewSchG ist geschlechtsneutral..., ...Eltern Im Unterschied zum GewSchG sieht der Referentenentwurf..., ... zu ermitteln. Die im GewSchG vorgesehenen Sanktionen..., ...hat jedoch im Rahmen des GewSchG zu erfolgen und muss ..., ...bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zentriert. Das GewSchG..., ...das bestehende, bewährte GewSchG mit partiellen Ergänzungen...
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