Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (108)
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Der im Bundestag eingebrachten Entwurf des Umsetzungsgesetzes behält eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unter anderem auch Wertpapierkredite umfasst, obwohl diese von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen sind. Durch dieses Goldplating entsteht eine zusätzliche bürokratische Belastung für deutsche Institute, die die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb beeinträchtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BGBEG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- UKlaG [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- PAngV 2022 [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- VSchDG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Änderung der GewO Wir bedanken uns für die..., ...EU-Richtlinie. § 34d Abs. 8 GewO Der AfW begrüßt, dass ..., ...Level-Playing-Fields bei. § 34d Abs. 13 GewO Kritisch sehen wir, dass...
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO tätig. Weitere Mitglieder..., ...Versicherungsvermittler nach § 34d GewO unterliegen weiterhin einer..., ...Weiterbildungsverpflichtung (§ 34d GewO i.V.m. VersVermV), was ...
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). ...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...besitzen (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO), nicht in geordneten Vermögensverhältnissen..., ...leben (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) oder keine Berufshaftpflichtversicherung..., ...haben (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO). Erst im Jahr 2018 wurde § 34c Abs. 2a GewO eingefügt, der die hier..., ...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO a) Weiterbildung als integraler..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO die kontinuierliche Aktualisierung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Festlegung einer verbindlichen Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken und von zulässigen Sachverständigen zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 30.09.2025
- Beschreibung: Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von § 34dAbs. 8 Nr. 3 GewO..........................., ...Einfügung von Art. 156 Abs. 4 GewO..........................., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO. Mit deren Streichung soll..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann auch weiterhin als..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO ist nicht auf Vermittler..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ... von § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO 2.1 Richtlinienkonformität § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann nach Sinn und Zweck..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO nicht auf Vermittler in..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ist damit insbesondere ..., ...stellt § 34d Abs. 9 S. 3 GewO gerade nicht ab. Vielmehr..., ...lassen. Bei § 34d Abs. 6 GewO hat man mangels damaliger..., .... 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig werden können, bedarf..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus ...
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- Angegeben von: Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen am 15.09.2025
- Beschreibung: Einheitliche Regelung des Sicherheitsgewerbes, um das System private Sicherheit effizienter und dabei flexibler zu gestalten. Durch schärfere und konsequentere Kontrollen sollen sowohl Auftraggeber als auch die Allgemeinheit vor der unsachgemäßen Erbringung von Bewachungstätigkeiten geschützt und somit eine Verbesserung für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
- Beschreibung: Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmeregelung des § 34 d Abs. 8 GewO müssen Gewerbetreibende..., ...Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO tätig werden oder eine ..., ...34 d Abs. 8 Nr. 2 und 3 GewO gehandelt haben, dies auch..., ... 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO eine alternative Lösung...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Klarstellungen im Allgemeinen. Die geplante Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) zur verpflichtenden elektronischen Bereitstellung von Daten wird kritisiert und eine Abstimmung mit den Personalabrechnungssoftware angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Referentenentwurfes, im Sinne einer besseren Berücksichtigung des Kreditrisikos.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wer die gemäß §§ 34d, 34e GewO erforderlichen Nachweise...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherdarlehen wird aus dem §34c GewO herausgelöst und in einem..., ...Erlaubnistatbestand dem §34k GewO neu geregelt. Die derzeitigen..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) wird nun um eine weitere..., ...der Einführung des §34 i GewO zum Teil sehr negative ..., ...Alte-Hasen-Regelung für §34c GewO-Darlehensvermittler ..., ... (s. § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) von einer Erlaubnispflicht..., ...Erlaubnisflicht gemäß § 34i GewO in §160 Absatz 3 GewO eine..., ...Krediten im Sinne von §34k GewO (neu) im Vergleich zu den..., ...Erlaubnisinhabern von §34i GewO nicht zu benachteiligen..., ...empfehlen wir daher, in §162 GewO folgenden Absatz anzufügen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (für alle §34i-Erlaubnisinhaber..., ... Die Regelung in §162 GewO - neu sollte, zumindest..., ...Gesetzesbegründung zu §162 Abs. 4 GewO-neu heißt es auf S. 176..., ...Sachkundeprüfungen nach §34i GewO und nach §34k GewO-neu ..., ...Auch ist in § 162 Abs. 6 GewO – neu kein Enddatum vorgesehen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (verlängerte Übergangszeit..., ...Übergangsregelungen in § 162 GewO-neu begrüßen wir eine „..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Abs. 6 GewO-neu bestimmt, dass Gewerbetreibende nach § 34k Abs. 1 GewO- neu sicherstellen, dass...
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) 27 1.2 Ausnahmen ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) 31 1.3 Aus- und Fortbildung..., ... 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) 33 2 Rechtsverordnung..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) 35 ..., ... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) Petitum des ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) Petitum des ..., ...die in § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu beabsichtig-te Ausnahme..., ...Einfüh-rung des § 34k GewO-neu soll einzig und allein..., ...Anwendungsbereich des § 34k GewO-neu eröffnet ist, auf..., ...Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) Petitum des ..., ...können. § 34k Abs. 6 GewO-neu enthält die geplanten..., ...Rechtsverordnung nach § 34l GewO-neu konkretisiert werden..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu). Ein formalisierter..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu als einzige Verantwortliche..., ...und Fortbildung der § 34k GewO-neu etwaig unterliegenden..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) Petitum des ..., ...machen wird, um die in § 34k GewO-neu enthaltenen abs-trakten..., ...Recht (zu §§ 34k und 34 l GewO-neu) 14. Oktober 2025..., ... § 34l GewO-neu) angezeigt. In ..., ...Erlaubnis (§ 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO). Dies trägt dem Umstand...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 31.07.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und setzen uns ein für: - die Vollendung der umfassenden Digitalisierung - eine Öffnung des Förderzwecks für innovative und digitale Genossenschaftsmodelle - eine wettbewerbsfähige Eintragungszeit ins Genossenschaftsregister: 10 statt 20 Werktage - eine zeitgemäße Prüfungsdauer von Gründungen: 10-Werktage-Regelfrist für die Gründungsprüfung - eine öffentliche Datenbank über alle genossenschaftliche Prüfungsverbände - die Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinst- und kleine Genossenschaften durch Anhebung der Schwellenwerte - Genossenschaften als attraktive Wahlmöglichkeit für Unternehmensnachfolgen - digitale Schwarmfinanzierung - einen Mutualitätsfonds
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermögensanlageplattformen nach GewO § 34f akkreditiert. Mit...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beschränkt bleiben. 6. Zu § 34k GewO In § 34k GewO werden Anforderungen..., ...Unternehmen (§ 162 Abs. 4 GewO) Wir halten weiterhin ..., ...gewährleisten. Nach § 162 Abs. 4 GewO müssen große Unternehmen..., ...Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 GewO beantragen. In diesem Fall..., ...die Tätigkeit nach § 34k GewO auch ohne Erlaubnis ausüben..., ... 162 Abs. 4 S.3, Abs. 3 GewO Nach § 162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO entfällt bei der Beantragung..., ...162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO leerläuft, ist es erforderlich...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Registrierung gem. § 34k Absatz 8 GewO RefE, Genehmigungsverfahren..., ...Schulungspflichten gem. § 34k Absatz 6 GewO RefE) werden Anbieter zusätzlich..., ...des gemäß § 34k Absatz 6 GewO RefE vorgesehenen Sachkundenachweises...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu 24 18. Restschuldversicherung..., ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...-vermittler gemäß § 34i GewO in Verbindung mit der ImmVermV..., ...keine Erlaubnis nach § 34k GewO-neu benötigen. Dies betrifft..., ...Anforderungen des § 34k GewO-neu ausgenommen und müssen..., ... nach § 34k GewO-neu befreit. Folglich wären..., ...Sachkundeprüfung gemäß § 34k GewO-neu zu absolvieren. o ..., ...-vermittlern nach § 34f GewO vermitteln knapp 43% ebenfalls..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO und wären somit von der..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreit. Nach unserer..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO besitzen, ▪ gemäß § 34d GewO, die keine Versicherungsmaklerinnen..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO-neu noch rechtzeitig erteilt..., ...der Verordnung nach § 34l GewO-neu auf eine praktische..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO nach § 162 Abs. 6 GewO-neu..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreien wird. Wir ..., ...des Abs. 6 in den § 34k GewO-neu zu überführen. Seit..., ...§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO besitzen, keine erneute..., ...erfolgen muss (§ 162 Abs. 2 GewO-neu). Die Regelungen des § 34k GewO-neu treten zum 01. Januar..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen. Vermittlerinnen..., ... zu § 34k Absatz 5 GewO: „Die Regelung zielt darauf...
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Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel
Aktiv vom 22.07.2025 bis 24.07.2025
- Angegeben von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 22.07.2025
- Beschreibung: Verschlankung von bürokratischen Auflagen für den Handel allgemein
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erlaubnispflichtig nach § 34k GewO-E sein. Ausnahme von..., ...verhältnismäßig. § 34k GewO-E differenziert anwenden..., ...gestalten Gem. § 34k Abs. 1 GewO-E bedürfen darlehensvermittelnde..., .... § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E. Handelsvertreterinnen..., ...Ermächtigung in § 34k Abs. 5 GewO-E die Anforderungen an ..., ...deutsche Gesetzgeber in der GewO-E nutzen – insbesondere...