Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (116)
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- Angegeben von: Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Weitergehende Streichung überflüssiger Regulierungen und Meldepflichten, die über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgehen; insbesondere Abschaffung der parallelen Intrastat- und ZM-Meldepflicht, der SV-Vorausmeldung (§ 28a SGB IV), der Papierrechnungspflicht gegenüber öffentlichen Einrichtungen, der UVV-Doppelprüfung nach erfolgter Hauptuntersuchung (DGUV Vorschrift 70) sowie der Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen an Standard-Büroarbeitsplätzen (§ 5 ArbSchG i.V.m. ArbStättV). Als grundlegende Stellungnahme wird der Stimmungsbarometer der jungen Wirtschaft 2026 beigefügt – eine Publikation auf Basis einer Mitgliederbefragung (n=928), die politische Forderungen der WJD zu den genannten Regelungsvorhaben enthält.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3740
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
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BT-Drs. 21/3740
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertreter gemäß § 34d GewO sind im Vermittlerregister..., ... Abs. 1 Nrn. 1, 6 und 7 GewO; 59 Abs. 2 VVG). Die deutschen..., ... § 34d Abs 7 S. 1 Nr. 1 GewO als selbstständige Gewerbetreibende..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind. Dabei müssen sie..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO gesetzlich verankert. ...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO gesetzlich vorgeschrieben..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie für Darlehensvermittler..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO entbehrlich. Auch nach ..., ...Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 3 GewO-neu nicht vorgeschrieben...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie im Gewerberecht, insbesondere den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung von Darlehensvermittlern zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten aus der VersVermV übernommen werden, insbesondere zum Selbststudium und zum Erwerb einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Digital Invest Germany - Bundesverband Crowdfunding e. V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, Änderungen im VermAnlG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermittler-Lizenz nach §34f GewO haben, künftig Genossenschaftsanteile...
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Nichteinführung einer gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)
Aktiv vom 24.02.2026 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Hinsichtlich einer Reform des Statusfeststellungsverfahren warnt der Verband vor der Einführung einer branchenübergreifenden gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV. Sollte dennoch eine Vermutungsregelung vorgesehen werden, ist zumindest eine ausdrückliche Ausnahme für Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO gesetzlich vorgeschrieben..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie für Darlehensvermittler..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO entbehrlich und wird ..., ...Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 3 GewO-E entbehrlich bleiben. ..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO entbehrlich. Darüber hinaus...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Der im Bundestag eingebrachten Entwurf des Umsetzungsgesetzes behält eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unter anderem auch Wertpapierkredite umfasst, obwohl diese von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen sind. Durch dieses Goldplating entsteht eine zusätzliche bürokratische Belastung für deutsche Institute, die die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb beeinträchtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BGBEG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- UKlaG [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- PAngV 2022 [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- VSchDG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, da somit Weiterbildung Bürokratie gleichgesetzt wird. Für Verbraucher sind Entscheidungen rund um die Immobilie mit hoher finanziellen Tragweite verbunden, so dass hier eine regelm. Weiterbildung Pflicht sein muss. Eine Abschaffung verletzt auch das Level-Playing-Field mit Versicherungsvermittlern, die sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO tätig. Weitere Mitglieder..., ...Versicherungsvermittler nach § 34d GewO unterliegen weiterhin einer..., ...Weiterbildungsverpflichtung (§ 34d GewO i.V.m. VersVermV), was ...
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Änderung der GewO Wir bedanken uns für die..., ...EU-Richtlinie. § 34d Abs. 8 GewO Der AfW begrüßt, dass ..., ...Level-Playing-Fields bei. § 34d Abs. 13 GewO Kritisch sehen wir, dass...
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). ...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...besitzen (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO), nicht in geordneten Vermögensverhältnissen..., ...leben (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) oder keine Berufshaftpflichtversicherung..., ...haben (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO). Erst im Jahr 2018 wurde § 34c Abs. 2a GewO eingefügt, der die hier..., ...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO a) Weiterbildung als integraler..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO die kontinuierliche Aktualisierung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Festlegung einer verbindlichen Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken und von zulässigen Sachverständigen zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 30.09.2025
- Beschreibung: Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von § 34dAbs. 8 Nr. 3 GewO..........................., ...Einfügung von Art. 156 Abs. 4 GewO..........................., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO. Mit deren Streichung soll..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann auch weiterhin als..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO ist nicht auf Vermittler..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ... von § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO 2.1 Richtlinienkonformität § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann nach Sinn und Zweck..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO nicht auf Vermittler in..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ist damit insbesondere ..., ...stellt § 34d Abs. 9 S. 3 GewO gerade nicht ab. Vielmehr..., ...lassen. Bei § 34d Abs. 6 GewO hat man mangels damaliger..., .... 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig werden können, bedarf..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus ...
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- Angegeben von: Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen am 15.09.2025
- Beschreibung: Einheitliche Regelung des Sicherheitsgewerbes, um das System private Sicherheit effizienter und dabei flexibler zu gestalten. Durch schärfere und konsequentere Kontrollen sollen sowohl Auftraggeber als auch die Allgemeinheit vor der unsachgemäßen Erbringung von Bewachungstätigkeiten geschützt und somit eine Verbesserung für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
- Beschreibung: Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmeregelung des § 34 d Abs. 8 GewO müssen Gewerbetreibende..., ...Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO tätig werden oder eine ..., ...34 d Abs. 8 Nr. 2 und 3 GewO gehandelt haben, dies auch..., ... 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO eine alternative Lösung...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Klarstellungen im Allgemeinen. Die geplante Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) zur verpflichtenden elektronischen Bereitstellung von Daten wird kritisiert und eine Abstimmung mit den Personalabrechnungssoftware angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Entwurfs, im Sinne einer transparenteren Darstellung des Kreditrisikos durch Bonitäts-Scores (siehe unsere Stellungnahme vom 03.12.2025).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wer die gemäß §§ 34d, 34e GewO erforderlichen Nachweise...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherdarlehen wird aus dem §34c GewO herausgelöst und in einem..., ...Erlaubnistatbestand dem §34k GewO neu geregelt. Die derzeitigen..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) wird nun um eine weitere..., ...der Einführung des §34 i GewO zum Teil sehr negative ..., ...Alte-Hasen-Regelung für §34c GewO-Darlehensvermittler ..., ... (s. § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) von einer Erlaubnispflicht..., ...Erlaubnisflicht gemäß § 34i GewO in §160 Absatz 3 GewO eine..., ...Krediten im Sinne von §34k GewO (neu) im Vergleich zu den..., ...Erlaubnisinhabern von §34i GewO nicht zu benachteiligen..., ...empfehlen wir daher, in §162 GewO folgenden Absatz anzufügen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (für alle §34i-Erlaubnisinhaber..., ... Die Regelung in §162 GewO - neu sollte, zumindest..., ...Gesetzesbegründung zu §162 Abs. 4 GewO-neu heißt es auf S. 176..., ...Sachkundeprüfungen nach §34i GewO und nach §34k GewO-neu ..., ...Auch ist in § 162 Abs. 6 GewO – neu kein Enddatum vorgesehen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (verlängerte Übergangszeit..., ...Übergangsregelungen in § 162 GewO-neu begrüßen wir eine „..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Abs. 6 GewO-neu bestimmt, dass Gewerbetreibende nach § 34k Abs. 1 GewO- neu sicherstellen, dass...