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18 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409030006 (PDF, 11 Seiten)
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Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260114 (PDF, 7 Seiten)
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Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270042 (PDF, 8 Seiten)
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Änderung und Erweiterung des BGB - Gebäudetyp E Referentenentwurf
- Angegeben von: Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs am 17.09.2024
- Beschreibung: Der VUV macht geltend, dass das Ziel, bezahlbares Wohnen mit einem „einfachen“ Bauen zu erreichen, nicht durch das RV erreicht wird. Die anerkannten Regeln der Technik sollen grundlegend und nicht sachgerecht verändert werden. Hohe Grundstückspreise sind zu beeinflussende Faktoren. Die Wettbewerbsfähigkeit der fortschrittlichen Teile der Bauindustrie – insbesondere derjenigen Teile, die innovative und dem Stand der Technik entsprechende Baukonstruktionen anbieten – wird durch Standardreduktionen auch im europäischen Maßstab maßgeblich geschwächt. Das Grundprinzip des Erfolgs der deutschen Bauindustrie liegt nicht etwa in einer Reduktion von Standards sondern in der Entwicklung moderner, den Gedanken des Umweltschutzes und Gesundheitsschutzes aufnehmender Baukonstruktionen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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RefE eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Der begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die Änderungsvorschläge zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden jedoch nicht für geeignet gehalten, diese Zielsetzungen umzusetzen und daher abgelehnt. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050003 (PDF, 9 Seiten)
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Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gebäudetyp-E sinnvoll ermöglichen
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 03.09.2024
- Beschreibung: Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409030003 (PDF, 3 Seiten)
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Gebäudetyp-E-Gesetz
- Angegeben von: VDMA e.V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Der VDMA begrüßt die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung der Sanierung, sieht im aktuellen Gesetzesentwurf des BMJ jedoch nur einen kleinen Fortschritt. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war rechtlich möglich, wurde aber nicht ausreichend umgesetzt, was die Auswirkungen auf die Bautätigkeit fraglich macht. Der VDMA äußert Bedenken zur unklaren Abgrenzung zwischen Komfortstandards und anerkannten Regeln der Technik, die für Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Barrierefreiheit und Trinkwasserqualität wichtig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260129 (PDF, 10 Seiten)
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Umsetzung des Gebäudetyps-E durch die Novellierung des BGB
- Angegeben von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
- Beschreibung: Vereinfachung der Haftungsfreistellung bei Abweichungen von Komfortnormen im Wohnungsbau
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahme Referentenentwurf Gebäudetyp E
- Angegeben von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408210020 (PDF, 3 Seiten)
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Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E
- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408190006 (PDF, 2 Seiten)
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Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 08.08.2024
- Beschreibung: Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409100014 (PDF, 6 Seiten)
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Gebäudetyp E
- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407020013 (PDF, 2 Seiten)
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SG2408290005 (PDF, 3 Seiten)
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Gebäudetyp E
- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407020011 (PDF, 2 Seiten)
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SG2408290006 (PDF, 3 Seiten)
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Gebäudetyp E
- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407020007 (PDF, 2 Seiten)
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SG2408290004 (PDF, 3 Seiten)
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Gebäudetyp E
- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407020005 (PDF, 2 Seiten)
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SG2408290003 (PDF, 3 Seiten)
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einfaches Bauen
- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050001 (PDF, 8 Seiten)
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einfaches Bauen
- Angegeben von: Holger Freitag am 18.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber zwei verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch jeweils zu bepreisen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):