Regelungsvorhaben
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10 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: Leo Dautzenberg am 16.09.2025
- Beschreibung: Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Leo Dautzenberg
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 21.07.2025
- Beschreibung: Ambitionierte Umsetzung der EU-Vorgaben mit Fokus auf Wirkungsorientierung. Konkrete Vorschläge für einen konsistenten Anwendungsbereich, ambitionierte Standards bei der Prüfsicherheit, die Zulassung geeigneter Prüfinstitutionen sowie Maßnahmen für einen transparenten Standardsetzungsprozess in Deutschland.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in der Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, Abstand von weiteren Verwässerungen wichtiger Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten zu nehmen. Insbesondere sollte dem Substance Proposal nicht vorgegriffen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 18.09.2025
- Beschreibung: Verzicht auf die im RefE vorgesehene Aufstellungslösung für den elektronischen Lagebericht im ESEF-Format, stattdessen Beibehaltung der Offenlegungslösung entsprechend dem bestehenden § 328 HGB. Verzicht auf eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeits-berichterstattung gemäß der ESEF-VO. Vorschlag Befreiungen von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernanhang auszuweisen. Forderung, die im RefE entfallene Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach HGB) beizubehalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass der RefE (...) eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits für die meisten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ausschließt, ebenso die für EbAV in der Rechtsform der AG mit weniger als 1.000 AN vorgesehene verzögerte Einführung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie kritisiert die Verwendung gebuchter Bruttobeiträge als Größenkriterium für die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Kriterium ist unpassend, da EbAV (Pensionskassen gemäß § 232 VAG und Pensionsfonds gemäß § 236 VAG), sogenannte EbAV, weder von der Solvency II-Richtlinie noch von der Versicherungsbilanzrichtlinie erfasst werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, dass sich das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 vom 16. April 2025 geänderten Fassung auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Im Hinblick auf Planungssicherheit – besonders für den Energiemittelstand – wäre es zu empfehlen, das Gesetzesvorhaben zur europäische CSRD-Richtlinie abzuwarten. Schwellenwert bei der Berichterstattung deutlich und deutschen Energiemittelstand weitestgehend aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie und des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausnehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):