Regelungsvorhaben
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3 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (3)
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
- Beschreibung: Die Menschenhandelsdelikte und die Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung sind bislang in hohem Maße unübersichtlich, komplex und erschweren eine effektive Strafverfolgung. Zudem sind die Straftatbestände der sexuellen Ausbeutung auf unterschiedliche Abschnitte des Strafgesetzbuches verteilt, was zum einen systematisch nicht überzeugt und zum anderen Abgrenzungsfragen in der Praxis der Strafverfolgung aufwirft.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.12.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die beabsichtigte Streichung des §184f StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), welche einer früheren Forderung des DAV entspricht. Im Zuge dieser Entkriminalisierung regt er zudem die Aufhebung des §184g StGB (Jugendgefährdende Prostitution) an. Der DAV betrachtet es auch als nachvollziehbar, dass die betroffenen Straftatbestände übersichtlicher gestaltet werden sollen, sieht aber noch Anpassungsbedarf bei einzelnen Tatbeständen. Der DAV begrüßt, dass der Entwurf keine Einführung des „nordischen Modells“ – Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen – vorsieht. Jenes Modell ist aufgrund seiner negativer Konsequenzen (Verschiebung ins Dunkelfeld, Wegfall von Schutz- und Beratungsmöglichkeiten) abzulehnen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):