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5 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Erweiterung der Straftatbestände zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung, insbesondere Delikte, die bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zum Tragen kommen. Dazu Kinderschutz. Verbunden mit besserer Vergütung der Begleitung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt am 19.03.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Beschreibung: Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 20.01.2026
- Beschreibung: Die psychosoziale Prozessbegleitung stärken und den Schutz für bestimmte Opfergruppen, namentlich für Opfer von gravierender häuslicher Gewalt, verbessern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):