Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (19)
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf soll die Notfall- und Akutversorgung besser vernetzen, Patient*innen schneller in die richtige Versorgungsebene leiten und sektorenübergreifend effizienter gestalten, indem etwas Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste stärker abgestimmt werden. die Bundesregierung möchte damit Überlastungen reduzieren, die Versorgung für Notfälle verbessern und die Strukturen langfristig effizienter und patientenorientierter machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 13.01.2026
- Beschreibung: Eine funktionierende Notfall- und Akutversorgung ist zentral für das Gesundheitssystem. Zwar ist das System aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienst gut ausgebaut, jedoch unzureichend vernetzt. Fehlende Steuerung und parallele Anlaufstellen (116117 und 112) führen häufig zu Fehlzuweisungen und zur Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen. Regionale Verbesserungen bestehen, sind aber uneinheitlich. Der Rettungsdienst übernimmt zunehmend medizinische Aufgaben, ist rechtlich jedoch nur als Transportleistung abgebildet. Ziel der Reform ist eine bundesweit einheitliche, integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
- Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
- Beschreibung: Frauen gebären Kinder auch in Krisen. Für die Versorgung im Krisenfall muss Vorsorge getroffen werden, sowohl innerhalb der klinischen Versorgung als auch der wohnortnahen dezentralen Krisenversorgung. Hebammen sind durch ihre Ausbildung und Tätigkeitsfelder eine ideale Ressource in verschiedensten Krisenszenarien. Es braucht: -Die zentrale Registrierung aller aktiven Hebammen. Über eine staatliche Beleihung und den Willen der Politik wäre hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung möglich. (geplantes Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG oder Notfallreform) -Die Berufung von Hebammenexpertise in Krisenstäben und Rettungsdienststrukturen (GeSiG) -Einbindung von Hebammen in relevante Kommunikationsketten, Softwarelösungen und Krisenfall-Übungen (GeSiG und Notfallreform)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 18.12.2025
- Beschreibung: Die DGKJP setzt sich für eine Reform der Notfallversorgung ein, mit der weder Doppelstrukturen entstehen, noch bisherige etablierte Organisationsformen in der psychiatrischen Versorgung von Notfällen oder „Krisen“ im Bereich Kinder und Jugendliche ausgehebelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
- Beschreibung: Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Nr. 2 SGB VII, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Reform der Notfallversorgung mit zu beachten und diese in die Steuerungsmaßnahmen durch das Rettungswesen sowie die neu einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (§ 123 SGB V-E neu) und das Gesundheitsleitsystem (§ 133a SGB V-E neu) zu integrieren. Eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet unnötige Reibungsverluste sowie nachträgliche Zuständigkeitsklärung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 11.12.2025
- Beschreibung: Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Mit dem RefE soll die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die zentralen Bausteine der Notfallreform können die gewünschte Steuerungswirkung nur dann entfalten, wenn es gleichzeitig strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst und eine deutliche Umsteuerung von Behandlungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich gibt. Diese Aspekte werden im Referentenentwurf leider nicht konsequent umgesetzt. Da klare Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Entwurf fehlen, könnten die Notaufnahmen sogar noch stärker belastet werden als bisher. Solche Webfehler führen auch dazu, dass die versprochenen Einspareffekte nicht erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform mit dem Ziel, eine effektive und patientenorientierte Steuerung sicherzustellen. Zentrale Anliegen sind die Stärkung der hausärztlichen Primärversorgung, die Vermeidung von Parallelstrukturen, neutrale und sektorenübergreifende Akutleitstellen, klare Definitionen sowie interoperable digitale Prozesse. Zudem wird auf eine diskriminierungsfreie Einbindung der HZV und eine vollständige Finanzierung der neuen Strukturen hingewirkt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die Versorgung von Kinder- und Jugendlichen weist der Referentenentwurf Lücken auf. Diese sollen geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Vernetzung und Koordinierung des mehrschichtigen Notfallversorgungssystems sowie Verbesserung des Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich im SGB V. Ferner muss im weiteren Verlauf auch für die Finanzierung der Anbindung aller Akteur*innen des Rettungswesens an die Telematikinfrastruktur inklusive der notwendigen Softwareausstattung der Leitstellen und Rettungsdienste gesorgt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf eine verbindliche Steuerung der Hilfesuchenden durch ein klares Rangverhältnis der unterschiedlichen Versorgungsebenen, die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der KVen (und gleichzeitig der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte), eine medizinisch notwendige Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf durchgängig mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung bereitzustellen, die damit entstehenden Doppelstrukturen trotz Ressourcenknappheit, die Entstehung möglicher Fehlanreize bei der Inanspruchnahme der Akut und Notfallstrukturen, die Mehrausgaben/Kosten der KVen (und gleichzeitig der Vergütungsregelungen sowie bei einzelnen anderen Punkten – wird Änderungsbedarf gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) erachtet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Dennoch bedarf es einer fachlichen Anpassung sowie einer finanziell realistischen Ausgestaltung um eine evidenzbasierte und nachhaltig finanzierte Notfallversorgung sicherzustellen bei der die Patientensicherheit im Fokus steht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):