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18 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Befürwortung, dass zum Abbau von Bürokratie für Planungsbüros von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen die bisherige überschießende Umsetzung der ADR-Richtlinie zurückgenommen werden soll
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501210005 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.12.2024
- Beschreibung: Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110021 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Anstatt eines Antragserfordernisses für gescheiterte Einigungsversuche, sollte eine ganzheitliche gesetzesübergreifende Lösung erarbeitet werden. Sollte über die bisher bestehenden Länderregelungen hinaus kein Bedarf bestehen, könnte § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. Die rechtliche Fiktion in § 30 VSBG, sollte aufrechterhalten werden. Als Kompromiss, sollte der Verbraucher die Kosten lediglich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung tragen. Weiterhin sollten Regelungen zu den Auskunfts- und Informationspflichten beibehalten werden. Zusätzlich fordern wir eine branchenübergreifende Teilnahmepflicht für Unternehmer und eine Bindungswirkung der Entscheidung für Unternehmer.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110012 (PDF, 11 Seiten)
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200172 (PDF, 12 Seiten)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
- Beschreibung: Die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Informationspflichten für Unternehmer sind unverhältnismäßig, irreführend und gehen teils über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (ADR) hinaus. Eine Entbürokratisierung und Bereinigung der deutschen Vorgaben im VSBG, insbesondere in den §§ 36, 37 VSBG ist notwendig, um die Bürokratielasten im Handwerk zu senken und Abmahnrisiken zur reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411280001 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Holger Freitag am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030033 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110010 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030028 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030018 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030016 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290001 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200033 (PDF, 7 Seiten)
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050016 (PDF, 10 Seiten)
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 29.10.2024
- Beschreibung: Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030014 (PDF, 18 Seiten)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030030 (PDF, 4 Seiten)
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