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13 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (13)
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Entbürokratisierung der Verbrauchertreitschlichtung
- Angegeben von: Holger Freitag am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entbürokratisierung der Verbraucher-Streitschichtung
- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030033 (PDF, 4 Seiten)
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung.
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110010 (PDF, 4 Seiten)
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030028 (PDF, 4 Seiten)
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030018 (PDF, 4 Seiten)
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030016 (PDF, 4 Seiten)
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290001 (PDF, 4 Seiten)
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Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200033 (PDF, 7 Seiten)
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Erhöhung der Akzeptanz der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050016 (PDF, 10 Seiten)
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Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 29.10.2024
- Beschreibung: Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030014 (PDF, 18 Seiten)
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Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030030 (PDF, 4 Seiten)
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