Regelungsvorhaben
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4 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 30.09.2025
- Beschreibung: Die DGUV begrüßt, dass mit dem SGB IV-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG) die rechtliche Grundlage für das Betriebsstättenverzeichnis bei der DGUV geschaffen werden soll und weist darüber hinaus in ihrer Stellungnahme auf notwendige redaktionelle Anpassungen im Bereich des Inkrafttretens sowie notwendige Anpassungen im SGB VII hin. Außerdem begrüßt sie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Training von KI-Systemen in der Sozialversicherung nach § 67c SGB X, regt aber eine Präzisierung des Gesetzestexts an.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Sicherstellung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Rücknahme einer Befreiung nach § 6 Abs. 1b Satz 1 SGB VI einer sich anschließenden Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht entgegensteht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Die BAG W setzt sich dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, entsprechend der bisherigen Vorgabe in § 47 SGB I und spricht sich gegen die aktuell vorgesehene Änderung aus.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):