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12 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG)"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (12)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407160020 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Das konkreten Ziels der Einflussnahme ist die Ermöglichung und Unterstützung von wissenschaftlichen Karrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Restrukturierung der Phase nach der Promotion, ausreichender Befristungsrahmen für die verschiedenen Karrierephasen, keine weitergehende Tariföffnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210167 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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WissZeitVG
Aktiv vom 29.05.2024 bis 04.12.2024
- Angegeben von: Deutscher Verband für Kunstgeschichte am 29.05.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. sieht mit Besorgnis, dass der am 6. Juni 2023 vorgestellte Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter zu verschärfen droht. Das Versprechen, eine Verbesserung herbeizuführen, löst der Entwurf nicht ein – im Gegenteil. Als größter geisteswissenschaftlicher Fach- und Berufsverband sehen wir uns nach mehreren Stellungsnahmen zu den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit erneut gezwungen, eindringlich vor den zu befürchtenden Auswirkungen des nun vorliegenden neuen Referentenentwurfs zu warnen. Wir fordern eine gründliche Überarbeitung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405290041 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405140036 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 16.04.2024
- Beschreibung: Die ZaPF fordert eine Abschaffung von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen in der Forschung und Lehre.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING) am 02.04.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf verschlechtert aus Sicht der Ingenieurwissenschaften und Informatik die Situation, da er die Situation bei privaten Drittmittelgebern, wie z.B. aus der Industrie nicht berücksichtigt. Diese spielen mit ihren Projekten bei der Durchführung von Promotionen und Postdoc-Forschung aber eine signifikante Rolle. Zudem darf durch die Novelle die Berufung aus der Industrie, die das majorisierende Modell in den Ingenieurwissenschaften ist nicht beschädigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hochschullehrerbund - Bundesvereinigung e. V. am 11.03.2024
- Beschreibung: Der hlb hat zum Referentenentwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetz am 30. Juni 2023 eine Stellungnahme abgegeben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):