Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130023 (PDF, 9 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DRV fordert für eine wirksame Schadnagerkontrolle, dass entsprechende Wirkstoffe verfügbar und die Fraßköder-Produkte auch von Privatpersonen angewendet werden dürfen. Vereinzelte Fehlanwendungen dürfen nicht dazu führen, dass die Produkte vom Markt genommen werden und Schadnager nicht mehr bekämpft werden können. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung hat der Gesetzgeber einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen: Ab 2025 dürfen die meisten Biozidprodukte nur noch von Sachkundigen Verkäufern nach einschlägiger Beratung abgegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412190087 (PDF, 6 Seiten)
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- Angegeben von: LEG Immobilien SE am 16.12.2024
- Beschreibung: Reduzierung der im Referentenentwurf beschriebenen Vorgaben und Unterbreitung von Vorschläge für eine praxisgerechte Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300066 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: HANDWERK BW wirbt dafür, die Mitverantwortung des Veranlassers zu stärken, ohne dadurch die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten zu schmälern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410040022 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Industrieverträgliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, praxistaugliche und Implementierung des bereits in der TRGS 910 verankerten Risikokonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe auf Verordnungsebene, 1:1-Umsetzung von Anforderungen aus EU-Richtlinien, Begrenzung des zusätzlichen Bürokratieaufwands
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260088 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist. Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300226 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 03.07.2024
- Beschreibung: Die BRB hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veran-lasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409230038 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Der BDE hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veranlasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410090004 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: ClientEarth gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir wollen unsere Unterstützung für das Beschränkungsverfahren der PFAS auf EU-Ebene ausdrücken, den wir für den Schutz von Mensch und Umwelt für unabdingbar halten. Uns besorgt, dass dieser ambitionierte und notwendige Vorschlag von verschiedenen Seiten auch hier in Deutschland diskreditiert wird. Der zur Anhörung gehörende Antrag der CDU/CSU-Fraktion erkennt in unseren Augen die Gefahren, die von PFAS für Mensch und Umwelt ausgehen, nicht zur Genüge an und verkennt die Differenziertheit des bei der ECHA liegenden Beschränkungsvorschlags. Wir bitten die Abgeordneten sich daher, sich gegen den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auszusprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406280084 (PDF, 3 Seiten)
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SG2408200007 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung um die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und hält die vorgeschlagenen Maßnahmen auch grds. für geeignet. Der Aufwand für die künftig erforderliche technische Erkundung würde jedoch in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Umfang der geplanten handwerklichen Tätigkeiten stehen. Wir schlagen daher vor, einen Gebäudepass für Asbestfreiheit einzuführen, der repetitive Begutachtungen obsolet macht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgesehenen Anpassung der GefStoffV werden die Regelungen zum Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überarbeitet. Es wird die Implementierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest vorgenommen. Die Prinzipien des Risikokonzepts, bisher nur im technischen Regelwerk (TRGS 910), werden auf Verordnungsebene verankert. Die Vorgaben der EU-Arbeitsschutzrichtlinien werden in die nationalen Vorschriften implementiert. Ziel ist es die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und Regelungen, die in der Praxis den Schutz gewährleisten u. umsetzbar sind. Das Risikokonzept ist entsprechend den bisherigen Festlegungen und Erfahrungen zu implementieren, damit Stoffe und Verfahren auch zukünftig rechtssicher verwendet werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Arbeitnehmerschutz, Aufnahme der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers (Bauherren) hinsichtlich Gefahrstoffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist, dass die Gefahren von PFAS anerkannt werden und die Beschränkung von PFAS im Rahmen des laufende PFAS-Beschränkungsverfahren in die REACH Verordnung (EU Chemikalienverordnung) aufgenommen wird.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406120010 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) am 25.06.2024
- Beschreibung: Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen. Ziel der Einflussnahme: Den fünf Punkte-Plan durch Empfehlungen zu Maßnahmen und Zeitplänen konkretisieren sowie Verantwortlichkeiten der befassten Ressorts einfordern, um die Exposition von Menschen und Umwelt gegenüber hormonell wirksamen Industrie-Chemikalien, Pestiziden und Bioziden messbar zu verringern und insbesondere den Schutz empfindlicher Gruppen (z.B. Schwangere, Säuglinge, Kinder) zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen bezieht sich die Interessensvertretung ausschließlich auf Artikel 1 des Verordnungspaketes, die Gefahrstoffverordnung: Mit dieser neuen GefStoffV ist zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei Eingriffen in den Baubestand ungeschützt Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, ausgesetzt werden. Voraussetzung hierfür wäre eine zwingende Erkundung der zu bearbeitenden Bausubstanz im Vorfeld. Weiterhin wird mit der Vorerkundung und richtigen Separation und Deklaration anfallender Materialien aus dem Rückbau der Ressourcenkreislauf ohne Schadstoffanreicherung realisiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407040001 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach zeitnaher Verabschiedung der novellierten GefahrstoffVO, insbesondere der Einführung einer Vorerkundungspflicht für den Veranlasser von baulichen Tätigkeiten hinsichtlich möglicher Gebäudeschadstoffe (z.B. Asbest)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: 3M Deutschland GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/668 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz in deutsches Recht setzt sich 3M für einen verstärkten Schutz der Personen welche mit Tätigkeiten betraut sind, bei denen sie Asbest ausgesetzt sein können, ein. Im Bundesamtsblatt vom 4. Dezember 2024 wurde die Fortschreibung der GefStoffV und anderer Vorschriften zum Arbeitsschutz veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Asbest. Die neue GefStoffV sorgt nun für mehr Klarheit. Auch die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen nehmen deutlich zu. Die Reform 2024 stellt jedoch keine Vorwegnahme der Anforderungen der EU-Richtlinie vom Dezember 2023 dar. Weitere gesetzliche Maßnahmen sind u. E. nach erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Martin Claus am 01.03.2024
- Beschreibung: Die aktuelle gültige Fassung der Gefahrstoffverordnung birgt diverse handwerkliche Fehler. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf berücksichtigt nicht alle Eingaben aus dem Beteiligungsverfahren und der Verbändeanhörung, sodass zu befürchten wäre, dass erneut eine Überarbeitung der GefStoffV nötig würde. Ich versuche hierauf Einfluss zu nehmen und beabsichtige die Entschiedungsgremien über die bestehenden Regelungsfehler in der Verordnung aufzuklären.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):