Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: RWE am 20.12.2024
- Beschreibung: Das HKNRG setzt die Anforderungen der EU-Richtlinien 2018/2001 und 2023/2413 um. Herkunftsnachweise (HKN) sollen Endkunden transparent nachweisen, aus welcher erneuerbaren Quelle die bezogene Energie stammt und wie sie erzeugt wurde. Für Produzenten von erneuerbarem Wasserstoff können diese HKN einen potentiellen Wert haben, sofern sie nachgefragt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffmarktes sowie dem Einsatz von zertifiziertem erneuerbarem Wasserstoff gemäß RED III in der Industrie und im Transportsektor. Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210028 (PDF, 14 Seiten)
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Registers für Herkunftsnachweise für klimaschonende Gase und Wärme/Kälte. Wichtig ist den kommunalen Unternehmen eine praxisnahe und aufwandsarme Ausgestaltung, die klimafreundliche Geschäftsmodelle ermöglicht. Für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung sind gewaltige Anstrengungen erforderlich, insbesondere bei der Transformation der Wärmenetze. Darauf müssen die kommunalen Unternehmen ihre Ressourcen konzentrieren. Überflüssige Bürokratie beim Herkunftsnachweisregister würde sich unmittelbar als Hemmnis für die Wärmewende auswirken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260134 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister- Verordnung – GWKHV vom 24.01.2024 Berlin..., ...Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) plant der Bund die Einführung..., ...gehoben werden sollen (§ 5 GWKHV). Jedoch sollte der Verordnungsgeber..., ...Umweltbundesamt gemäß § 12 GWKHV an der Plausibilität eines..., ...bestätigen. Zu § 15 § 15 GWKHV, der das Antragsverfahren..., ...sein. Zu § 26 In § 26 GWKHV wird eine Arbeitszahl ...
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- Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Zertifizierungssystem für Biomethan sollte vereinfacht und vereinheitlicht werden, etwa durch Zusammenführung einzelner Register bzw. einem verbesserten Datenaustausch, um bürokratische Hürden abzubauen, den (grenzüberschreitenden) Handel und die Anwendung in den unterschiedlichen Sektoren zu vereinfachen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408210011 (PDF, 25 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungsanliegen der neuen GWKHV ad absurdum führen. Danach...
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung von geeigneten Rahmenbedingungen für Fernwärme sowie Reduzierung der Komplexität von Gesetzesvorhaben und Bürokratieabbau
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Rechtscharakter der Nachweisregister sowie deren Verzahnung mit bereits bestehenden Datenbanken ungeklärt. Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sollte möglichst unbürokratisch erfolgen, der unabgestimmte Parallelbetrieb mehrerer funktionsgleicher Datenbanken möglichst vermieden werden. Mit Blick auf Verbrauchertransparenz Nachbesserungsbedarf bei den an die Herkunftsnachweise gestellten Vorgaben. Treibhausgas-Emissionen sollten erfasst, bilanzielle Bezugsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180048 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) THÜGA Aktiengesellschaft..., ...Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) vorgelegt, die im Januar..., ...vorsieht (vgl. etwa §§ 12, 15 GWKHV), hält aber nach wie vor..., ...Herkunftsnachweisen getroffen (vgl. § 17 GWKHV). Neben administrativen..., ...verwiesen wird (vgl. etwa § 23 GWKHV). Um die Treibhausgas-Emissionen..., ...Thüga daher zu § 17 Abs. 1 GWKHV folgende Änderung als ..., ...Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) THÜGA Aktiengesellschaft..., ...Entsprechend sollte § 18 Abs. 2 GWKHV, der die freiwillige Angabe..., ...Brennstoffe. Zu § 27 Abs. 2 GWKHV schlägt die Thüga daher...
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):