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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408280001 (PDF, 23 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verbindlich geregelt (§ 125 GNotKG). Der Beruf des ..., ...(§§ 85 ff., 36, 95 ff. GNotKG) auf die jüngeren Notare...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die geplante Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen durch die Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Erwartungen der Anwaltschaft nicht ganz erfüllt werden. Kritisiert wird, dass bei den Auslagen keine Änderung der Dokumentenpauschale für die Vergütung von Scans sowie Erhöhung der Fahrtkostenpauschale vorgesehen ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407160003 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GKG/ 2007 FamGKG/ 31008 GNotKG (Art. 1 Nr. 141/ Art. ..., ...GKG/ 2007 FamGKG/ 31008 GNotKG bestehen Bedenken. Danach..., .... IV. Änderungen im GNotKG (Art. 3 RefE) Textform..., ...Berechnungen, § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG-E (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407100014 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVKostVG und...
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- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280071 (PDF, 20 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kostenregelung (Nr. 15213 Anlage 1 GNotKG). Eine Ausweitung des...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Die Diakonie bringt ihre Position in der Ausgestaltung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260224 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des VBVG an die Ergebnisse der Evaluation des VBVG und die Neuerungen durch die Reform des Betreuungsrechts zur Schaffung einer angemessenen Betreuer*innenvergütung. Maßstab der Berechnungsgrundlage für die Vergütung sollen die Refinanzierungskosten einer Vollzeitstelle für eine Vereinsbetreuer*in sein. Schaffung einer auskömmlichen Grundpauschale mit der Möglichkeit von Zusatzpauschalen, das System der Sonderpauschalen sollte daher erweitert werden. Einführung der Dynamisierung der Vergütungspauschale.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405150005 (PDF, 31 Seiten)
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SG2412200144 (PDF, 11 Seiten)
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