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10 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"GIGV"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (1. GIGVÄndV-E)
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Die dggö begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit zur GIGV. Im Gesundheitswesen muss die elektronische Erzeugung, Verarbeitung und die Archivierung von Daten das Ziel sein, um die positiven Effekte der mehrfachen Nutzung von „eDaten“ zu heben. Hierzu bedarf es weiterer Forschungsarbeit, die unterstützt werden muss. Insbesondere die Forschung zu den Kosten, Nutzen und den vielen Effekten von E-Health-Anwendungen ist hier zu nennen. Die dggö unterstützt diese Schritte durch die Etablierung einer Roadmap zur Evaluierung von E-Health-Anwendungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290007 (PDF, 2 Seiten)
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Regelungsvorhaben des dba ab 01.03.2024: GIGV, Beteiligung an Prozessen und Verfahren zur Schaffung von Interoperabilität im Gesundheitswesen
- Angegeben von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Der dba tritt für die Beteiligung der Leistungserbringenden im Heilmittelbereich durch die Beteiligung an IOP-Arbeitskreisen ein, wenn Heilmittel gemäß § 32 SGB V unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV)
- Angegeben von: Medtronic GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: EU-weite und für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) Nutzbarmachung der Daten, die über die Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen; Vorrang für international anerkannte Standards; Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden gemeinsam mit der MedTech-Branche
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406230006 (PDF, 5 Seiten)
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Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der gesetzlich festgelegten Evaluation der KOS, des Expertengremiums als auch der Arbeitskreise, wurde festgestellt, dass die Etablierung der genannten Strukturen von der Fachcommunity als positiv wahrgenommen wurde. Durch entsprechende Maßnahmen wird auch den Patienten eine gewisse Last von den Schultern genommen und die Kommunikation bei fachgebietsübergreifenden Behandlungen wird vereinfacht. Uns als VdK ist wichtig, dass dabei die allgemein geltenden Datenschutzbestimmungen von allen Akteuren eingehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406120035 (PDF, 5 Seiten)
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StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406060022 (PDF, 5 Seiten)
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Gesundheits-Interoperabilitäts-Verordnung
- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 19.06.2024
- Beschreibung: Die DGUV unterstützt das Ziel einer Verbesserung der Interoperabilität im Gesundheitswesen und fordert einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung aller zentralen Akteure wie der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassung des Referentenentwurfes zur GIGV
- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
- Beschreibung: Das KIG sollte bestehende Marktlösungen fördern und nicht eigene Softwarekomponenten entwickeln. Bei der der Entwicklung von Informationsmodellen und Referenzarchitekturen sollte die Industrie von Beginn an fachlich mit einbezogen werden. Keine Abkehr von der aktuellen Aufgabenverteilung und Governance. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft muss konkretisiert werden. Ausschluss von Befangenheiten und Interessenkonflikte bei Beauftragungen durch das KIG. Im Expertengremium sollten Mehrheits- und Souveränitätsaspekte gewahrt sowie demokratische Wahlen ermöglicht werden. Bei Akkreditierungsverfahren sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405220016 (PDF, 7 Seiten)
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SG2407250011 (PDF, 7 Seiten)
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StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406050003 (PDF, 5 Seiten)
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Besonderheiten der kleinen und mittelständischen Hilfsmittelhersteller bei der IT-Interoperabilität beachten
- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
- Beschreibung: Das Konformitätsverfahrens gemäß § 13 GIGV-E ist wenigstens für Medizinproduktehersteller zu streichen; Mindestforderung ist ein vereinfachtes Verfahren. Es muss Vorgaben für eine praktikable und gut planbare Umsetzung der Verfahren laut GIGV-E geben. Es sind schlankere Prozesse durch Nutzung von Daten aus dem Versorgungsprozess auch für Verfahren laut Medical Device Regulation (MDR) einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):