Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.07.2024
- Beschreibung: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA ist eine ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Elektromobilität auf die Straße bringen
Aktiv vom 01.07.2024 bis 12.11.2024
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Beim Hochlauf der E-Mobilität auf Deutschlands Straßen muss noch vieles geschehen, um die selbst gesteckten Klimaschutz- und Ausbauziele zu erreichen. Der Grundstein in Form eines deutschlandweiten Ladenetzes ist gelegt. Doch jetzt braucht es weitere Maßnahmen und Tempo, um die Mobilitätswende als Beitrag für die Klimastabilisierung konsequent voranzubringen. Konkret sind dabei aus Sicht der Unternehmen folgenden Maßnahmen notwendig: > Anreize zur Schaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen (Fahrzeugpreise, Ladestrom) > Zielführender Ausbau des Ladenetzes, insbesondere von Schnellladern > Besonderes Augenmerk auf den Hochlauf von E-Lkws > Digital vernetzte Lade- und Fahrzeuginfrastruktur > Mitdenken des elektrifizierten ÖPNVs
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Ausnahme für bewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen mit Blick auf die speziellen gesetzlichen Regelungen im Bundesfernstraßen- und Schnellladegesetz soll beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unwirtschaftlichen Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric setzt sich für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein, um die Elektrifizierung des Verkehrssektors zu unterstützen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies umfasst die Förderung von öffentlichen und privaten Ladepunkten sowie die Integration in intelligente Stromnetze im sogenannten Prosumer-Modell.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Nachhaltigen Mobilitätsinfrastrukturausbau wirtschaftlich vorantreiben - Regulierung bzgl. Wasserstoff- und E-Mobilität attraktiv für Nutzer und Industrie gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich. Der Rechtsrahmen sollte wettbewerbsneutral zwischen Technologien und Sektoren ausgestaltet werden. Treibhausgasneutral erzeugte Kraftstoffe sollten von der Energiesteuer und der CO2-Bepreisung grundsätzlich freigestellt werden. Durch den Aufbau von Kapazitätsmärkten und der Schaffung von Flexibilitäten sollte ein klimaneutraler wie auch verlässlicher Strommarkt in der EU verwirklicht und die Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch die Energiewende vorangebracht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anzahl der Ladepunkte ist ein falsches Kriterium für den Ausbau von Ladeinfrastrukur an Handelsstandorten aufgrund des besonderen Ladeverhaltens und der aktuell sehr niedrigen Auslastung an bereits aufgebauten Ladepunkten. Sehr wichtig ist außerdem die Beachtung der Stuation in den Verteilnetzen im Zusammenhang mit den Ausbaupflichten für Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der EU Energy Performance of Buildings Directive in nationales Recht; Umsetzung sollte so erfolgen, dass die installierte Ladeleistung im Fokus steht und nicht eine bloße Anzahl an Ladepunkten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungsauflage für Tankstellen zur Sicherstellung der E-Mobilität (durch Schnellladeinfrastruktur) soll eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Christ&Company Consulting GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der Antriebswende im Verkehr setzen wir uns dafür ein, dass neben anderen Verkehren auch die individuelle Mobilität künftig möglich bleibt. Mit Blick auf die Elektrifizierungsziele 2030 der Bundesregierung, die derzeitige Verfügbarkeit von (Schnell-)Ladeinfrastruktur (z.B. an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen oder Flughäfen) sowie die Nutzerakzeptanz und – nachfrage ist das Ziel der Interessenvertretung, die Elektrifizierung von Flotten durch passgenaue Rahmenbedingungen - nicht hingegen durch starre Vorgaben - voranzutreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):