Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (84)
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- Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Amazon setzt sich für eine einheitliche Umsetzung der EU-Direktive ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf regelt die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schafft dabei insbesondere die bisherigen, detaillierten Vorgaben zum Heizungstausch ab: Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt, Eigentümer sollen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit erhalten, etwa auch für Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffanteile nutzen müssen. Zugleich setzt der Entwurf Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um, insbesondere zu Effizienz- und Renovierungsanforderungen für Gebäude.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf regelt die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schafft dabei insbesondere die bisherigen, detaillierten Vorgaben zum Heizungstausch ab: Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt, Eigentümer sollen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit erhalten, etwa auch für Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffanteile nutzen müssen. Zugleich setzt der Entwurf Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um, insbesondere zu Effizienz- und Renovierungsanforderungen für Gebäude.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: - Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Überarbeitung des § 56 GModG zum Schaffen eines Ausnahmetatbestandes für die Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten bei Heizungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 70 kw / zum Aufbau eines Systems zur Gebäudeautomatisierung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
- Beschreibung: Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDIK e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Der VDIK sieht insbesondere die Notwendigkeit, regulatorische Hürden für gemeinschaftliche Ladeansätze konsequent abzubauen. Gerade in Mehrfamilienhäusern können zentrale Lösungen häufig wirtschaftlicher und effizienter umgesetzt werden als individuelle Einzelerschließungen. Hierfür bedarf es jedoch eines klaren, rechtssicheren und investitionsfreundlichen Rahmens.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
- Beschreibung: Der ADAC unterstützt die nationalen und europäischen Klimaziele und fordert gleichzeitig, den Weg zur klimaneutralen Mobilität angebotsorientiert, technologieoffen und vor allem verbrauchergerecht und bezahlbar zu gestalten. Wenn die Preise erhöht werden, ohne bezahlbare Ausweichmöglichkeiten und ohne entlastende Kompensationsmaßnahmen zu schaffen, ist dem Klimaschutz nicht geholfen und zusätzlich wird Mobilität teurer. Deshalb fordert der ADAC entschlossenes und rasches Handeln für einen ambitionierten Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe, bessere Rahmenbedingungen für Elektromobilität und attraktivere Angebote im öffentlichen Verkehr und für Fuß- und Radverkehr.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Volkmar Vogel am 20.03.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Volkmar Vogel
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Michael Odenwald am 20.03.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 13.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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- Angegeben von: Marco Wanderwitz am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Marco Wanderwitz
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BP Europa SE am 18.12.2025
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine praxisnahe Ausgestaltung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ein. Wir begrüßen den Entwurf des BMV grundsätzlich, insbesondere die Maßnahmen zur Netzintegration, und setzen uns dafür ein, dass u.a. der Hochlauf des Bidirektionalen Ladens, die Nutzung von Daten für Planung und Netzausbau sowie der Infrastrukturausbau an Verkehrsknotenpunkten angemessen berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):