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34 Regelungsvorhaben (RV)
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Gefundene Regelungsvorhaben (34)
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Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
- Beschreibung: Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501170015 (PDF, 16 Seiten)
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Zwischenlösung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.12.2024
- Beschreibung: Schaffung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer*imnnen und Betreuungsvereine über den 01.01.2026 hiinaus, Anhebung der Fallpauschalen als Zwischenlösung bis zur endgültigung Neureglung des VBVG, Dynmaisierung der Betreuer*innenvergütung, Evaluierung der Betreuer*innenvergütung bis spätestens 2026, Weiterentwicklung des VBVG zu Beginn der neuen Legislaturperiode.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Anpassungen im nationalen Recht (insbesondere AsylG und AufenthG) aufgrund der GEAS-Reform
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
- Beschreibung: Nutzung rechtlicher Spielräume bei der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a.durch: Unentgeltliche behördenunabhängige Asylverfahrensberatung als Rechtsauskunft einstufen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen vorsehen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats - gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden systematischen Identifizierung von besonderen Aufnahme- und Verfahrensbedürfnissen - Klarstellung der Grenzen von Asylverfahrenshaft - Keine Schaffung zusätzlicher Fallkonstellationen, die der juristischen Fiktion der Nicht-Einreise weitere Anwendungsmöglichkeiten eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412040022 (PDF, 17 Seiten)
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Reformen des Familienverfahrensrechts
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412120027 (PDF, 14 Seiten)
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Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereinen
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Schaffung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer*imnnen und Betreuungsvereine unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der letzten Jahren und dem gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform, Verhinderung von UN-BRK-widrigen Fehlanreizen durch die Vergütung, Dynmaisierung der Betreuer*innenvergütung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410110013 (PDF, 13 Seiten)
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410020017 (PDF, 15 Seiten)
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts/Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine angemessene Eingruppierung von Sachverständigengutachten im Rahmen von Honorarstufen sowie die Schaffung von gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung psychotherapeutischer Sachverständigengutachten ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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RefE FamFG-Änderung
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
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Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und ...
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf. Die geplanten Vorschriften sind überwiegend sinnvoll und in der Praxis umsetzbar, insbesondere wenn die konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschläge im Detail noch berücksichtigt werden können. Den Familiengerichten wird jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch die intensivere Ermittlungspflicht in Fällen von Partnerschaftsgewalt entstehen, die ohne Anpassung der Personalbedarfsbemessung oder die Einführung von Ermittlungsgehilfen nicht ausreichend erfüllt werden kann. Die gesonderten Anhörungstermine, eine gesonderte Bewilligung der Dolmetscherkosten, die Anordnung von Gesprächen des Verfahrensbeistands mit dem Kind und ggf. eine entsprechende Durchsetzung mit anfechtbaren Zwangsmittelbeschlüssen sind weitere zusätzliche Aufgaben. ...
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409040011 (PDF, 5 Seiten)
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Gewaltschutz und Familienrecht
- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Gewaltschutz und Familienrecht
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408300005 (PDF, 15 Seiten)
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Änderungen im Familienverfahrensrecht
- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260081 (PDF, 20 Seiten)
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Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 07.08.2024 bis 09.09.2024
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 07.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands (u.a. § 152 II 2. FamFG-E) soll verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Regelung der Übermittlung von Behördenakten
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2024
- Beschreibung: Forderung der verbindlichen Vorgabe bundeseinheitlicher Austauschformate für den elektronischen Datenaustausch mit der Justiz. Die Übermittlungen von Behördenakten müssen sowohl für die Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten und etwa auch gehörte Sachverständige möglichst einfach zu handhaben sein, sie müssen "gut lesbar" sein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Reform des Kindschaftsrechts
- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Das Kindschaftsrecht muss entsprechend der veränderten gesellschaftlichen Realität modernisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260063 (PDF, 3 Seiten)
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Selbstbestimmungsgesetz
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Die Diakonie bringt ihre Position in der Ausgestaltung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260224 (PDF, 3 Seiten)
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Sorge- und Umgangsrechtsreform unter Berücksichtigung des Aspekts der Vorgaben der Istanbul- Konvention
- Angegeben von: Bündnis Istanbul-Konvention am 28.06.2024
- Beschreibung: Sorge- und Umgangsrechtsreform unter Berücksichtigung des Aspekts der Vorgaben der Istanbul- Konvention
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für einfache, medienbruchfreie und digitale Verfahren, die die Rechtsdurchsetzung und den Zugang zum Recht verbessern, setzen sich auch die Versicherer ein, insbesondere in der Rechtsschutzversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz -
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Änderung des § 158 FamFG
- Angegeben von: Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder BVEB e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Vergütungshöhe für Verfahrensbeistände gemäß § 158 FamFG ("Vergütungspauschale")
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
- Angegeben von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser / rechtlich vertreten durch den Verein Gewalt gegen Frauen beenden am 26.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200028 (PDF, 7 Seiten)
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Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140039 (PDF, 7 Seiten)
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Förderung der digitalen Justiz
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für die Umsetzung der Vorhaben zur Justizdigitalisierung ein, die nach der Digitalstrategie der Bundesregierung vorgesehen sind (Digitalisierungsinitiative für die Justiz). Dies erfordert u. a. die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit digitalen Technologien, die Schaffung einheitlicher Schnittstellen für eine reibungslose Kommunikation zwischen den entsprechenden Beteiligten (Elektronischer Rechtsverkehr) und die Anpassung prozessrechtlicher Regelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Änderung des Kindschaftsrechts
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110116 (PDF, 17 Seiten)
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