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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110005 (PDF, 17 Seiten)
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 18.12.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßnahmen im Mindeststeueranpassungsgesetz im Einklang mit dem Investmentsteuergesetz gesetzt werden und diesen sowie dem allgemeinen Steuerrecht nicht zuwiderlaufen. Außerdem plädieren wir dafür, mit diesem Gesetz keine zusätzliche Bürokratie einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Zweiter Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2502060003 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 31.10.2024
- Beschreibung: Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riesterförderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Entwurf zum pAV-Reformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können. Durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge durch das paV-Reformgesetz sollen jedoch nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht- als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen können. Eine Benachteiligung der bAV in Bezug auf die private Altersversorgung soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Wir befürworten, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leisten kann. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung weiter vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir geben zu bedenken, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410230015 (PDF, 7 Seiten)
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
- Beschreibung: Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen. Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407230014 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft insbesondere dafür ein, - die geplante Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen nicht weiterzuverfolgen; - die geplante Reform der (Lohn-)Steuerklassen umzusetzen; - die geplante Anhebung („Rechtsverschiebung“) der Tarifeckpunkte bei der Einkommensteuer durchzuführen. Die Tarifanpassungen sollten so schnell wie möglich beschlossen werden; - die geplante Digitalisierung der Sterbefallanzeigen von Standesämtern zu erweitern. Arbeitgeber sollten ebenfalls schneller an entsprechende Informationen kommen (wie z. B. das Sterbedatum; den Familienstand und die Steuer-ID von Hinterbliebenen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2408010008 (PDF, 13 Seiten)
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SG2410080001 (PDF, 24 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherer setzen sich dafür ein, dass bei der Geldwäschebekämpfung die gesellschaftsrechtlich bedingten Verantwortungsbereiche in Versicherungskonzernen berücksichtigt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) -
BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BHO [alle RV hierzu]
- FVG 1971 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- KraftStG [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- BBG 2009 [alle RV hierzu]
- BBesG [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- SanktDG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- StVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]