Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden Thesenpapiere zu Pflege und Gesundheit erarbeitet, deren Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, eine nachhaltige Grundlage für die Pflege- und Krankenversicherung und für die Weiterentwicklung des Pflegesystems zu schaffen und bei der Krankenhausreform Korrekturen vorzunehmen. Acht zentrale Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden: 1. Stärkung pflegende Angehörige, 2. Prävention und Reha, 3. Fachkräftemangel und Sicherung wirtschaftliche Situation Pflegeeinrichtungen, 4. Korrekturen Krankenhausreform, 5. Krankenversicherung für alle 6. Bürokratieabbau, 7. Primärversorgung, 8. Nachhaltige Finanzierung Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle RV hierzu]
- SGB 9 2018 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- AsylbLG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- BKGG 1996 [alle RV hierzu]
- BEEG [alle RV hierzu]
- MuSchG 2018 [alle RV hierzu]
- FPfZG [alle RV hierzu]
- PflegeZG [alle RV hierzu]
- JFDG [alle RV hierzu]
- BFDG [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG..., ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, insb. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Förderung des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu harmonisieren und das Pflegedarlehn durch eine Lohnersatzleistung zu ersetzen. Leistungen für pflegende Angehörige und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sollten flexibilisiert werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung soll ein fest an spezifische Leistungen gebundener Steuerzuschuss eingeführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Einnahmebasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung verbreitert werden kann und es soll ein Ausgleichmechanismus zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine ausgewogene Lastenverteilung entwickelt und implementiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Lohnersatzleistung für pflegende Erwerbstätige - Ausbau der Angebote für Kurzzeit- und Tagespflege. - Bedarfsgerechte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen für Pflegende. - Durch den Umbau der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung die Ansprüche der Pflegebedürftigen ausweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die Politik ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Nutzung von Angeboten des neuen Familienpflegezeitgesetzes soll neben den pflegenden Angehörige so auf andere nahestehende Menschen erweitert werden. Um in akuten Pflegesituationen eine Pflege organisieren zu können soll mehr Flexibilität für pflegende Beschäftigte ermöglicht werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich auch für eine Lohnersatzleistung zum Ausgleich für Gehaltseinbußen bei der Übernahme von Pflege für nahestehende Personen ein. Zudem ist ein Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Pflegende Angehörige müssen durch ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld analog dem Elterngeld unterstützt werden. Auch braucht es einen Rechtsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das entlastet auch die nicht berufstätigen Angehörigen. Zudem ist das Pflegegeld sofort und pauschal um 300 Euro zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 21.06.2024
- Beschreibung: Das Familienpflegezeitgesetz soll, ggf. in Kombination mit dem Pflegezeitgesetz, dahingehend geändert werden, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möglich wird. Dazu gehört u.a. die Einführung einer Entgeltersatzleistung für die Zeit, in der informelle Pflege von An- und Zugehörigen geleistet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten von pflegenden Angehörigen und Nahestehnden. Die Leistung sollte steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, die in bestimmten Lebensphasen Zeit für die Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen benötigen. Einführung einer niedrigschwelligen Familienentlastungsleistung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien im Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, muss im Rahmen der Kindergrundsicherung bestehen bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (6):