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5 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 12.03.2025
- Beschreibung: In Fällen häuslicher Gewalt sollen Gewaltausübende zur Teilnahme an Täterprogrammen nach Standard der BAG TäHG verpflichtet werden. Die Täterarbeitseinrichtungen müssen dafür mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die eaf begrüßt das Vorhaben, Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt voranzubringen. Die Möglichkeit der Überwachung von Tätern mittels elektronischer Fußfessel in Hochrisikofällen, sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen sind wichtige Bausteine, die allein aber bei weitem nicht ausreichen. Die eaf fordert eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Hier braucht es die Normierung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit in Form eines Gewalthilfegesetzes, die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht, sowie Familienverfahrensrecht und bessere Finanzierung von Schutzräumen sowie präventiven Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Der bff begrüßt das Vorhaben, von häuslicher Gewalt bedrohte hoch gefährdete Frauen besser zu schützen, hält jedoch die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen für verbesserungswürdig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):