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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 29.08.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung von rechtsverbindlichen Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie. Diese sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr festgeschrieben rwerden und Reduktionspfade beinhalten, hierfür ist ein rechtlicher Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes vorzusehen. in besonderer Fokus muss auf den Gebäudesektor gelegt werden. Die Förderung nachhaltiger Baupodukte, die gleichberechtigte Berücksichtigung und Förderung von Sekundärbaustoffen sowie ein Fokus auf Sanierung und Umbau des Gebäudebestandes müssen zentrale Elemente der NKWS sein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010034 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Abfallende-Verordnung könnten bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) effektiver im Kreislauf geführt werden. Abfälle könnten vermieden und Ressourcen geschont werden. Die Herstellung sofort einsatzfähiger Recycling-Produkte trägt dazu bei, Transporte zu vermeiden und die Umweltbelastung zu reduzieren. K+S begrüßt diese Initiative und erhofft sich vereinfachte Verfahren und eine positive Auswirkung auf die Zielwerte zur Verringerung von Abfällen und Energie (Abdeckung der Rückstandshalden).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDE setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250073 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDE spricht sich ausdrücklich für eine umfassende Regelung zum Abfallende von mineralischen Ersatzbaustoffen aus. Eine mögliche Abfallende-Verordnung, die nur einen Teil der Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) abdeckt, ist für die in der EBV vorgesehenen Verwendungen nicht sachgerecht und zweckmäßig und wird dem wichtigen Ziel einer nachhaltigen Kreislaufführung in der Bauwirtschaft nicht gerecht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV): Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250187 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Einschränkungen für die Nutzung von eisenhüttenschlacken sollen auf das notwendige Maß zurückgeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll erreicht werden, dass es auch in Zukunft ausreichend und gleichmäßig verteilte Dienstleistungsunternehmen gibt, die Arbeiten entsprechend ErsatzbaustoffV, BBodSchG und den sich davon ableitenden Verordnungen erbringen und die Anforderungen der genannten Regelungen erfüllen können. Somit sollen Verzögerungen auf Baustellen vermieden werden, die dadurch entstehen können, dass zu wenige regionale Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Aktuell betreiben wir die Diskussion bei der länderübergreifenden Definition des Begriffes "vergleichbare Sachkunde" und Akkreditierung von Untersuchungsstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 21.06.2024
- Beschreibung: Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 21.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406170099 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 21.06.2024
- Beschreibung: Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 21.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406170111 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 21.06.2024
- Beschreibung: Die BRB setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406170112 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
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- Angegeben von: FEhS-Institut für Baustoff-Forschung e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Abfallendeverordnung für Sekundärbaustoffe
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.06.2024
- Beschreibung: Die restriktiven Auslegungen zum Produktstatus von recycelten mineralischen Abfällen im Eckpunktepapier des BMUV zu einer Abfallende-Verordnung führen zu weniger Kreislaufwirtschaft und mehr Deponierung. Dies zeigt eine Prognos-Umfrage, die auch MIRO unterstützt hat. Um mehr RC-Material im Kreislauf zu halten müssen alle mineralischen Abfälle, die wirtschaftlich verwertbar sind, auch verwertet und eingesetzt werden. Dabei müssen Energie-, Wasser- und Transportaufwand für die Aufbereitung der Abfälle berücksichtigt werden. Nur so können Ressourcen geschont werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190189 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. am 03.04.2024
- Beschreibung: Einführung eines Aktualisierungs- und Gleichwertigkeitsmechanismus für Untersuchungsverfahren und -methoden für alle Zwecke der Umsetzung der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe)
- Betroffene Bundesgesetze (1):