Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
32 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (32)
-
- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Beschreibung: Eine wohnortnahe, verlässliche Versorgung ist für Patienten unverzichtbar – besonders für chronisch erkrankte, pflegebedürftige und ältere Menschen. Doch der vorliegende Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erweitert die Kompetenzen von Apotheken in Bereiche, die bislang der ärztlichen Heilkunde vorbehalten sind. So werden ärztliche Aufgaben schrittweise in den Apothekenbereich verlagert, ohne dass hierfür verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten festgelegt werden. Zudem sollen die Kompetenzen der Apotheker erweitert, während ihre bisherigen Aufgaben an weniger qualifizierte Apothekenmitarbeiter abgegeben werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dieses Vorgehen kritisch, weil viele Details ungeklärt bleiben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
- Beschreibung: Pfizer setzt sich im Rahmen gesetzlicher Regelungen zur Durchführung von Schutzimpfungen dafür ein, das Angebot von in Apotheken verimpfbaren Impfstoffen auszuweiten. Ziel ist es, Präventionsangebote zu stärken und Impfquoten zu erhöhen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: STADAPHARM GmbH am 08.04.2026
- Beschreibung: Exklusive Rabattverträge bei Ausschreibungen von Biosimliars bärgen das Risiko, Unternehmen aus dem Markt zu drängen, wodurch es zu Marktverengungen, Versorgungsrisiken und einer Schwächung der Lieferketten kommen kann. Das Open-House-Modell stellt einen ausgewogenen und bewährten Ansatz dar: Es ermöglicht Einsparungen für die Krankenkassen, ohne Unternehmen von der Versorgung auszuschließen, stärkt den Wettbewerb nachhaltig und trägt gleichzeitig zur Sicherung stabiler Lieferketten bei.
- Zu Regelungsentwurf:
-
- Angegeben von: Hermes Germany GmbH am 30.03.2026
- Beschreibung: Die Verantwortung für die Konformität der Verpackung von Arzneimitteln soll den Apotheken bzw. den Unternehmen zugewiesen werden, die Logistikdienstleister mit dem Transport von Arzneimitteln beauftragen. Die Anforderungen an den Versand von Arzneimitteln sollten auf ein angemessenes und praktisch erprobtes Maß begrenzt bleiben. Es sollte geprüft werden, wie durch einheitliche Begriffe, klare Informationspflichten des Versenders und praktikable Standards Rechtssicherheit geschaffen werden kann, ohne zusätzliche operative Pflichten für Transportdienstleister einzuführen.
- Zu Regelungsentwurf:
-
- Angegeben von: Teorino OÜ am 10.03.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: ALK-Abelló Arzneimittel GmbH am 27.02.2026
- Beschreibung: Anpassung der Notfallversorgung in Apotheken, um Innovationen zu ermöglichen: Die aktuelle Regelung zur Notfallversorgung in Apotheken verhindert Innovationen, sodass Entwick-lungen in der Notfallversorgung, die zu einer besseren, sichereren und bedarfsorientieren Versorgung führen, nicht umfasst sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Apotheken im Notfall bedarfsorientiert und sicher versorgen können
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bernd Westphal am 10.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
-
- Angegeben von: uwk consulting GmbH am 09.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Joachim Becker am 09.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Joachim Becker
-
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 06.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
-
- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages im Gesetzgebungsverfahren zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) mit dem Ziel, die Weiterqualifizierung von Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) praxisnah, qualitativ hochwertig und unter Einbindung bestehender PTA-Schulen in freier Trägerschaft auszugestalten sowie geeignete Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Beschreibung: Der vdek unterstützt das Ziel der Apothekenreform, die Kompetenzen von Apotheker:innen bei pharmazeutischen Fragestellungen stärker in die Versorgung einzubinden. Er plädiert für eine ausgabenneutrale Ausgestaltung der Reform, die die Beitragszahlenden in der GKV nicht weiter belastet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 16.12.2025
- Beschreibung: Die hier erteilte Berechtigung für Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, möchten wir zum Anlass nehmen, die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft für die Durchführung von Impfungen am Menschen in Krisenzeiten zu signalisieren. Für den Fall, dass der Verordnungsgeber diese Unterstützung in Erwägung zieht, sollte schon jetzt eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es Tierärztinnen und Tierärzten ermöglicht, im Krisenfall für die Durchführung von Impfungen am Menschen herangezogen zu werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 03.12.2025
- Beschreibung: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll Apotheken wirtschaftlich stärken, ihnen mehr Gestaltungsspielraum bei der Vergütung geben und ihren Versorgungsauftrag durch zusätzliche Leistungen wie Impfungen, Tests und erleichterte Zweigapotheken-Gründungen erweitern. Gleichzeitig soll Bürokratieabbau, digitale Anbindung und Qualifizierungs- sowie Einsatzmöglichkeiten für PTA umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 20.11.2025
- Beschreibung: Die im vorliegenden Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG aufgeführten Änderungen sind wie folgt abzulehnen bzw. zu ändern: 1. die Rezeptfreie Abgabe von Antibiotika in Apotheken ist abzulehnen, um eine indikationsgerechte Anwendung sicherzustellen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern 2. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll der bisherige Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung patientennaher Schnelltests auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren (RSV) und das Rotavirus in Apotheken aufgehoben werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Beschreibung: Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Forderung Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistent*innen zu fördern und für eine damit einhergehende höhere Gehaltsmöglichkeit zu sorgen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Forderung pharmazeutisch-technischen Assistent*innen eine Weiterqualifikation für eine Kompetenzerweiterung zu ermöglichen und diese auch entsprechend zu honorieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Vertretungsregelung in Apotheken durch pharmazeutisch-technischen Assistent*innen
Aktiv vom 14.11.2025 bis 06.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Begrüßt eine stärkere Einbindung der pharmazeutisch-technischen Assistent*innen in der Vertretungsregelung nach dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, betont jedoch die Notwendigkeit klarer Qualifikations- und Verantwortlichkeitsgrenzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Impfen für PhiPs
Aktiv vom 14.11.2025 bis 06.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Pharmazeut*innen im Praktikum soll es erlaubt werden, an der ärtzlichen Impfschulung teilnehmen zu dürfen und daraufhin unter Aufsicht die erlaubten Impfungen verimpfen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Der BPI befürwortet Reformen zur Sicherung einer zukunftsfähigen Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Maßnahmen dürfen jedoch weder Therapie- und Patientensicherheit gefährden noch Folgekosten für die Sozialsysteme verursachen. Fremd- und Mehrbesitzverbot, persönliche Beratung, wohnortnahe Versorgung und angemessene Vergütung müssen erhalten bleiben. Im Rahmen des ApoVWG setzt sich der BPI zudem für die Stärkung von Versorgungssicherheit, Anbietervielfalt und Wettbewerb bei biologischen Arzneimitteln und Biosimilars ein, insbesondere durch den befristeten Ausschluss exklusiver Rabattverträge bzw. Ausschreibungen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):