Regelungsvorhaben
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21 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten "« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (21)
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Hinweis auf fehlenden direkte Betroffenheit sowie Hinweis auf die Folgen für die
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Entwurf soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil halten und die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich anrechnen, damit Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes mehr Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung möchte damit die finanzielle Absicherung im Alter stärken, Gerechtigkeit für Erziehende schaffen und die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die geplante langfristige Festschreibung des Rentenniveaus ist bedenklich und ignoriert, dass eine zusätzliche Stärkung der betrieblichen u. privaten Vorsorge unumgänglich ist. Die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots begrüßen wir, da sie die Wirtschaft beim Kampf gegen den Fachkräftemangel unterstützt. Die Aufwertung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder belastet die umlagefinanzierte GRV stark. Mit dem geplanten Förderrahmen könnten im bAV-Bereich z.B. die Arbeitgeberförderung iRd Geringverdienerförderung von 30% auf 50% angehoben werden . Wir begrüßen die Anhebung der Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage vom 0,2-fachen auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Ausgaben zu eigenen Lasten für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
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- Angegeben von: Bertelsmann Stiftung am 29.06.2026
- Beschreibung: Das sogenannte Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) untersagt es generell, dass Beschäftigte, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, beim selben Arbeitgeber in einem neuen, dann aber befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Beschäftigten, damit der Arbeitgeber die Beschäftigungsbedingungen nicht einfach zuungunsten des Arbeitnehmers verschlechtern kann. Das Anschlussverbot steht also faktisch einer Weiterbeschäftigung entgegen. Mit unseren Aktivitäten zur Abschaffung des Anschlussverbots für ältere Arbeitskräfte beim Übergang in den Ruhestand leisten wir einen Beitrag zur Steigerung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitskräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
- Beschreibung: Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur langfristigen Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rente, zur Sicherung der Generationengerechtigkeit, zur Anpassung an demografische Entwicklungen sowie zur Verbesserung des Zusammenspiels von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge im Rahmen eines zukunftsfähigen Alterssicherungssystems.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Scalable AG am 08.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um (private) Altersvorsorgeprodukte zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Außerdem unterstützen wir die Einführung der Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Umfassende Rentenform zur Sicherung der Finanzierbarkeit; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Abschaffung von Frühverrentungsanreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: In dem gemeinsamen Brief wird deutlich gemacht, dass das Rentenpaket in der vorliegenden Form weder finanziell tragfähig noch generationengerecht ist. Neue Berechnungen zeigen zusätzliche Kosten von fast 480 Milliarden Euro bis 2050, weit mehr als bislang angenommen. Damit würde das umlagefinanzierte Rentensystem strukturell überlastet und zukünftige Haushaltsspielräume massiv eingeschränkt. Zudem würde der Handlungsspielraum der noch nicht eingesetzten Rentenkommission bereits vor Beginn ihrer Arbeit erheblich beschnitten. Wir fordern daher, die Entscheidung über das Rentenpaket zu vertagen, bis die Rentenkommission tragfähige Reformvorschläge vorgelegt hat.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erhalt aktueller Informationen zum Stand des Rentenpakets
Aktiv vom 04.07.2025 bis 04.02.2026
- Angegeben von: MLP SE am 04.07.2025
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zum Stand des Rentenpakets.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Informationserhalt zum Rentenpaket
Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zum Stand des Rentenpakets.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- MLP SE
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der DF fordert die rentenrechtliche Anerkennung von drei Entgeltpunkten für die Erziehung, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Sozialversicherungssysteme zu reformieren. Dafür sollen Kommissionen eingesetzt werden. Unabhängig davon läuft die Reformdebatte bereits. Darum hat der BDWi ein Konzept veröffentlicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Rentenpaket
Aktiv vom 23.12.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...