Regelungsvorhaben
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42 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung der Stärkung von Medizinregistern und der verbesserten Nutzung von Registerdaten für Forschung und Versorgung. Einsatz für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens, die die besonderen Rahmenbedingungen akademischer und registerbasierter Forschung, insbesondere bei seltenen Erkrankungen, berücksichtigt. Forderung nach einem Abbau bürokratischer Hürden, einer angemessenen und langfristig gesicherten Finanzierung akademischer Register sowie einer stärkeren Einbindung medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften in die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und Registerstrukturen.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 20.11.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Medizinregistergesetz. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb, zur Nutzung und zur Qualität medizinischer Register. Die Stiftung setzt sich insbesondere für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Dies umfasst Fragen der Datenverknüpfung sowie der Rahmenbedingungen für registergestützte Forschung und Versorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Das Medizinregistergesetz soll die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern für Forschung und Versorgung erleichtern und deren Qualität sowie Transparenz durch Mindeststandards sichern. Es sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister beim BfArM vor, das ein Registerverzeichnis führt und ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren anbietet. Pharma Deutschland begrüßt den Entwurf in seiner Zielsetzung, Medizinregister in einem gemeinsamen Katalog zu erfassen, die Qualität der Daten in den Medizinregister zu verbessern und Deutschland auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für Medizinregister vorzubereiten, bemängelt jedoch, dass der Aufwand zum Erreichen des beabsichtigten Nutzens des Referentenentwurfs außer Verhältnis steht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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Medizinregister nutzbar machen - Medizinregistergesetz
Aktiv vom 18.12.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Beschreibung: Der vdek sieht im Implantateregister Potential für die Stärkung der Patientensicherheit und setzt sich für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten im Bereich der Medizinproduktesicherheit sowie zur erweiterten Zusammenarbeit mit freiwilligen Registern ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Eine zentrale Stellschraube für die Förderung von Innovationen sowie von Effizienzen im deutschen Gesundheitswesen ist die Digitalisierung. Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) bietet hierfür einen ersten wichtigen Schritt der konsequent weitergeführt werden muss, um Innovationen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Aufbau und Betrieb medizinischer Register in Deutschland, insbesondere zur Verbesserung der Datennutzung für Versorgungsqualität, Forschung und Innovation sowie zur stärkeren Vernetzung bestehender Registerstrukturen. Einsetzung für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere - Sicherstellung einer effizienten und interoperablen Dateninfrastruktur - Gewährleistung klarer und praktikabler Regelungen zu Datenschutz und Datennutzung - Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen für Hersteller und Leistungserbringer - Förderung von Innovation sowie evidenzbasierter Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Snke Holding SE am 08.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens hinzuwirken, die eine sichere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung ermöglicht. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Einwilligungs- und Widerspruchsregelungen, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, datenschutzkonforme Registerstrukturen sowie Anforderungen an Interoperabilität, Standardisierung und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Fragen der Register-Governance, der kontrollierten Datennutzung und der Anbindung an bestehende digitale Infrastrukturen im Gesundheitswesen adressiert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung...
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 24.07.2026
- Beschreibung: Der vfa setzt sich dafür ein, dass Medizinregisterdaten besser, rechtssicher und praxistauglich für Versorgung, Forschung, Patientensicherheit und Arzneimittelentwicklung genutzt werden können. Dabei sollen Datenzugänge transparent, diskriminierungsfrei und planbar ausgestaltet werden, auch für privatwirtschaftliche Forschung. Der vfa spricht sich gegen G-BA-nahe Registerstrukturen aus, die über das Medizinregistergesetz AMNOG-relevante neue Registerauflagen durch die Hintertür schaffen würden. Zugleich plädiert der vfa für gezielte Register dort, wo sie einen besonderen Mehrwert haben, insbesondere für neuartige Gen- und Zelltherapien (ATMP), sowie für eine faire entgeltbasierte Finanzierung nach tatsächlicher Datennutzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lilly Deutschland GmbH am 09.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der BrainHealth Initiative unterstützt die Schaffung eines rechtssicheren gesetzlichen Rahmens für medizinische Register, insbesondere im Hinblick auf demenzielle Erkrankungen. Ziel ist die Verbesserung der Datennutzung für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung sowie die Förderung einer standardisierten, datenschutzkonformen und interoperablen Registerlandschaft in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ulrike Knirsch – UK.Strategieberatung am 30.06.2026
- Beschreibung: Die BrainHealth Initiative unterstützt die Schaffung eines rechtssicheren gesetzlichen Rahmens für medizinische Register, insbesondere im Hinblick auf demenzielle Erkrankungen. Ziel ist die Verbesserung der Datennutzung für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung sowie die Förderung einer standardisierten, datenschutzkonformen und interoperablen Registerlandschaft in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Alliance for Regenerative Medicine am 29.06.2026
- Beschreibung: "Es erfolgen Kontaktaufnahmen mit Adressatinnen und Adressaten im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, um auf die Besonderheiten von Zell- und Gentherapien bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln, bei der Ausgestaltung von Medizinregistern sowie auf Probleme durch die Festlegungen im §130b SGB V im Blick auf Arzneimittel mit noch nicht quantifizierbarem Zusatznutzen für die Patientenversorgung und für die Innovationstätigkeit hinzuweisen."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Änderung des Entwurfs hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Vermeidung von zusätzlichen administrativen Anforderungen (Bürokratieabbau) und der Verbesserung von Datenverknüpfungen (analog EHDS-Möglichkeiten).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Michael Kauch am 09.08.2024
- Beschreibung: Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Kauch
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 12.06.2026
- Beschreibung: Die DOG fordert Anpassungen am Gesetzesentwurf, um kleine spezialisierte Register nicht zu benachteiligen. Insbesondere soll klargestellt werden, dass eine Qualifizierung keine Voraussetzung für öffentliche Förderung ist. Zudem werden gestaffelte und verhältnismäßige Qualifizierungs- sowie Bürokratieanforderungen gefordert, die sich bei kleinen Registern auf Datenqualität und Datenschutz konzentrieren. Darüber hinaus soll der Begriff „Marktforschung“ eindeutig definiert werden, so dass Versorgungsforschung mit kommerziellen Partnern nicht unter ein Verbot fällt. Außerdem werden konkrete und angemessene Interoperabilitätsstandards gefordert. Die DOG bietet ihre Unterstützung bei der Gesetzgebung an und kann praktische Beispiele aus der ophthalmologischen Registerforschung beisteuern.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Novartis Pharma GmbH am 05.05.2026
- Beschreibung: Novartis setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen beim Zugang zu und bei der Nutzung von Gesundheitsdaten für die industrielle medizinische Forschung ein. Ziel sind hohe Datenqualität, eine bessere Nutzbarkeit durch Datenverknüpfung (Linkage) sowie innovationsfreundliche nationale Gesundheitsdateninfrastrukturen mit Anschlussfähigkeit an den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Zentrale Anliegen sind ein diskriminierungsfreies Antragsrecht sowie einheitliche, unbürokratische Zugangsprozesse für Forschungszwecke. Zugleich sollen geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse geschützt und eine rechtssichere Datennutzung bei praktikablem Datenschutz gewährleistet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzesentwurf zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung, insbesondere der § 7, ist ein zentraler Baustein für eine moderne, datenschutzkonforme und zugleich praxistaugliche Registerforschung. Die vorgeschlagene “qualifizierte Widerspruchslösung” schafft einen ausgewogenen Mechanismus zwischen wissenschaftlicher Evidenzgewinnung und Datenschutz. Aus forschungspraktischer Perspektive ist die Regelung sehr zu begrüßen und bietet für künftige Forschungsprojekte erhebliches Potenzial. DGOU und DGU sprechen sich dabei u.a. aus für Stärkung der rechtsstaatlichen Legitimation durch Einbindung der Ethik-Kommissionen, Datenschutzrechtliche Einordnung der Widerspruchslösung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Grunds. begrüßen DGOU, DGOOC d. Vorgehen d. GesetzG., da d. gepl. MRG klare Regeln f. d. Zusammenarb. med. Reg. untereinander liefert u. d. Datenerfassg. f. qualifiz. med. Reg. dtl. Vereinf. würde. Bei d. weiteren Ausgestaltg. sind u.a. d. nachf. aufgef. Pkt. zu berücksichtigen: Minimierg. d. Bürokr. b. QualifiziergVerf., Sicherstellg. d. Datenhoheit b. Reg., Gewährleistg. EHDS-Kompatibilität etabl. Reg., Registrierg. auf freiw. Basis, Begrenzg. d. Zugangsrechte z. Qualifizierg.Dokum., Sicherstellg. ges. Regelg. z. personellen Ausstattg., Transparenz d. Verf. u. z. Stabilität d. Kriterien b. Requalifizierg., Entwicklg. neuer techn. Standards in Abstimmg. m. Reg-Trägern, Finanz. Förderg. einheitl. Datenstrukt., Def. d. Wegs z. Umsetzg. d. Widerspruchsrecht b. Bestandsdaten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):