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25 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (25)

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
    • Beschreibung: Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gestärkt werden. Psychotherapeut*innen sollen in §4 Absatz 1 KKG explizit als Berufsgruppe genannt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die DGKJP setzt sich für die Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein, darunter die Anerkennung und Verstetigung eine:r UBSKM sowie die Norm mit dem Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Der Transfer der Maßnahmen in die Lebenswelten der Kinder ist aus Sicht der DGKJP ein wichtiges Ziel. Die DGKJP setzt sich für eine finanziell bedarfsgerechte Ausgestaltung des angestrebten Beratungssystems ein, regt das Überdenken der Datenschutzbestimmungen an sowie einen UBSKM-Bericht pro Jahr statt pro Legislatur.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.06.2024
    • Beschreibung: wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
    • Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: CVJM - Gesamtverband in Deutschland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Stärkung und Unterstützung der Präventions- Interventionsarbeit sowie der Aufarbeitung im Themenfeld "Sexualisierte Gewalt und Kindesschutz" von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, bzw. Jugendarbeit. Vereinfachung und Beschleunigung der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden durch die Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit. Stärkung von Einsichts- und Auskunftsrechten auch auf und für die Trägerebene.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
    • Beschreibung: Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Deutsche Sportjugend (dsj) am 29.05.2024
    • Beschreibung: Hauptbestandteil im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendliche ist die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die dsj begrüßt das Vorhaben und hat angeregt an bei einigen Aspekten anzupassen: u.a. Vernetzung mit Zivilgesellschaft systematischer einplanen, regionale Strukturen und spezialisierte Fachberatungsstellen zu stärken, bestehende Förderprogramme der Kinder- und Jugendarbeit zu stärken und Bundesprogramm für Beratung und Qualifizierung für die Präventions- und Interventionsarbeit (im Sport) bis in die Vereine einzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 28.05.2024
    • Beschreibung: Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. In diesem Rahmen setzt sich Athleten Deutschland für einen Sport ein, der frei von Zwang, Missbrauch und Gewalt ist und Gefahren für Kinder und Jugendliche weder begünstigt noch duldet. Dahingehend unterstützt Athleten Deutschland die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die UBSKM, den Betroffenenrat bei der Missbrauchsbeauftragten sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung einer Überbrückungsfinanzierung für die Medizinische Kinderschutzhotline für das Jahr 2025; Klarstellung, dass sich die von den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu entwickelnden Grundsätze und Maßstäbe ausschließlich auf das „berechtige Interesse“ beschränken; Verzicht auf die veraltete Bezeichnung „Entbindungspfleger“; Änderungen bei der erforderlichen Qualifikation der beratenden Ärztinnen und Ärzte und der Facharztbezeichnungen, insbesondere Verzicht auf die Regelung nach der die Tätigkeit als beratende Fachkraft an den Erwerb eines Zertifikates einer Fachgesellschaft gebunden ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM); Betroffenenbeirat und Unabhängige Aufarbeitungskommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt; Erweiterung bei der Anwendung von Schutzkonzepten sowie Vorgabe einer verbindlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die JUH plädiert für einheitliche und präzise Fachtermini. Zudem sind einheitliche Anforderungen an institutionelle Kinderschutzkonzepte festzulegen. Auch sollte die Finanzierung des Kinderschutzes bundeseinheitlich gesetzt werden. Ressourcen sowohl für die gesamtgesellschaftlichen Kinderschutzmaßnahmen als auch für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe müssen entsprechend bereitgestellt sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 27.06.2024
    • Beschreibung: # Gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe # Schaffung und Finanzierung bundeszentraler Strukturen zur Unterstützung und Begleitung von Schutzkonzeptentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit # Schaffung und Finanzierung eines bundesweiten Netzwerks von Beratungsstellen, die kurzfristig und kompetent bei Verdachtsfällen beraten und begleiten können # Schaffung und Finanzierung von Präventionsprogrammen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung # Stärkung der Rolle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für die Kinder- und Jugendhilfe # Vereinfachung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister durch ein durch die Träger selbst bedienbares digitales Verfahren ohne Aufwand für die in der Jugendhilfe Tätigen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stärkung der von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen ist es wichtig, dass das Referentenentwurf partizipativer, niedrigschwelliger, inklusiver und adressat*innenorientierter ausgestaltet und in die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere spezialisiere Unterstützungs- und Beratungsangebote wie Mädchen*häuser eingebunden werden. Weiterhin muss die Stellung von Betroffenen, etwa in der informationellen Selbstbestimmung und in materieller Hinsicht, nachhaltig und niedrigschwellig gestärkt werden. Den Fachverbänden fällt auch die Engführung auf die Stärkung des medizinischen Kinderschutzes schwer nachzuvollziehen. Kinderschutz kann nur interdisziplinär und im kooperativen Zusammenwirken verschiedener Professionen sowie mit den jun
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14784 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Paritätische Gesamtverband begrüßt das Vorhaben des BMFSFJ, die Struktur und Auftrag der UBSKM und die Rechter Betroffener von sexualisierter Gewalt weiter gesetzlich zu stärken. Besonders die Regelung zur Ausweitung der Verpflichtung der Vorhaltung von Kinderschutzkonzepten in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe wird begrüßt. Zu einzelnen Regelungen gibt es aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch Verbesserung anzumerken. So sind die Fragen zu den Aufbewahrungsfristen von Fallakten anders zu bewerten bzw. die vorgesehene Rolle der BZgA zur Beratung und Begleitung der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14784 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13183 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
    • Beschreibung: Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
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