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15 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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Unterstützung Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für das private Sicherheitsgewerbe
- Angegeben von: Hill & Knowlton am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für das private Sicherheitsgewerbe
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Keine überbordenden Audit- und Reportingpflichten im KRITIS DachG
- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung des KRITIS DachG pragmatische Audit- und Reportingpflichten beachten. Fokus soll eher auf der Incentivierung von praktisch erhöhter Anwendung und Implementierung von Cybersecurity-Maßnahmen zur deutlichen Resilienzerhöhung liegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einflussnahme auf den Gesetzesentwurf zum Sicherheitsgewerbe
- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Formulierung zur "Bewachungstätigkeit" (§ 2 Abs. 1 u. 2): Tätigkeiten, die nicht direkt zum Schutz von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit beitragen und nur indirekt zu diesem Zweck dienen, gelten nicht als Bewachungstätigkeiten. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die nicht befugt sind, das Hausrecht im Namen des Haus- rechtsinhabers aktiv gegenüber Dritten durchzusetzen. Änderung zu § 2 Abs. 3 Nr. 2: Bewachungstätigkeiten der Kategorie 2 umfassen ak- tive Maßnahmen, um Eigentum, Besitz, Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit bei Veranstaltungen zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG)
- Angegeben von: Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband am 26.06.2024
- Beschreibung: Einheitliche Regelung des Sicherheitsgewerbes. Auftraggeber und Allgemeinheit sollen vor der unsachgemäßen Erbringung von Bewachungstätigkeiten geschützt und somit eine Verbesserung für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Sicherheitsgewerbegesetz
- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, dass Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstätigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch so viele Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Sicherheitsgewerbegesetz
- Angegeben von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Intention der Schaffung einer eigenständigen Regelung für das Sicherheitsgewerbe. Neben dem Hinweis auf die Notwendigkeit, missbräuchlichen Handlungen durch Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter entgegenzuwirken, müssen auch die weitreichenden Fähigkeiten und Handlungsfelder der Sicherheitswirtschaft angemessen zum Ausdruck kommen. Dies sehen wir im RefE nicht hinreichend umgesetzt. Wir fordern, dass die bislang für die Tätigkeiten in der Luftsicherheit, die spezialgesetzlich im Luftsicherheitsgesetz, der Luftsicherheitsschulungsverordnung und entsprechen-den EU-Verordnungen geregelt sind, gemachten Ausnahmen auch weiter gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Sachgerechte Umsetzung des angestrebten Sicherheitsgewerbegesetzes (SiGewG)
- Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben zur Schaffung eines Stammgesetzes für das private Sicherheitsgewerbe. Änderungen werden u. a. an einer Reihe von Paragrafen des Referentenentwurfs vom 31. Juli 2024 angestrebt: Verschränkung mit dem KRITIS-Dachgesetz, Schaffung einer Bestandsschutzregelung für Sicherheitsmitarbeiter in Tätigkeiten, die zukünftig eine Sachkundeprüfung erfordern; Verlängerung der vorgesehenen Übergangsfristen zur Nachholung der Sachkundeprüfung; Öffnung der Sachkundeprüfung auf zertifizierte Sicherheitsfachschulen; grundsätzliche Anwendung der Regelungen des SiGewG auf Mitarbeiter der sog. Inhouse-Security; einfacher Datenübertrag vom Bewacherregister auf ein neues Sicherheitsgewerberegister; Verpflichtung zu Qualitätsausschreibungen in öffentlichen Ausschreibungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Der Referentenentwurf zum Sicherheitsgewerbegesetz sollte deutlich präzisiert werden.
- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 24.06.2024
- Beschreibung: Einer Neuregelung der Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe steht der AUMA offen gegenüber. Der vorliegende Referentenentwurf kann aus Sicht der Deutschen Messewirtschaft allerdings zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Notwendigkeit und den Einsatz von Sicherheitsdienstleistungen führen. Er sollte inhaltlich sowie in seiner Begründung und Erläuterung zu den einzelnen Vorschriften, zum Teil deutlich präzisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe in Bereich Geld und Wert.
- Angegeben von: BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste am 18.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung von Leistungs- und Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe, speziell in besonders sicherheitssensiblen Tätigkeitsbereichen. Erweiterung von Sonderregelungen für Geld- und Wertdienste.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe durch ein eigenes Gesetz
- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung von Leistungs- und Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe, speziell in besonders sicherheitssensiblen Tätigkeitsbereichen (z.B. KRITIS). Erstreckung gesetzlicher Regelungen auf die sog. Inhouse Security. Beschleunigung administrativer Abläufe, z.B. durch Vermeidung der Mehrfachüberprüfungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Verschärfung der Kontrollmöglichkeiten beim Einsatz von Subunternehmen. Einführung des Bestbieterprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bestandsschutzregelung für Mitarbeiter, die aktuell unbeanstandet eine zukünftige Tätigkeit mit Sachkundeerfordernis ausüben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Regelungen zur Neurodnung des Sicherheitsgewerbegesetzes
- Angegeben von: BVSW e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Sicherheitsgewerbegesetz soll als neues Stammgesetz verbindliche Standards für das Sicherheitsgewerbe festlegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406170052 (PDF, 4 Seiten)
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Sicherheitsgewerbegesetzes
- Angegeben von: Deutscher Fußball-Bund am 12.06.2024
- Beschreibung: Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Schulungsnachweises nach § 34a Abs. 1 Nr. 3 GewO und Gleichstellung der fußballspezifischen und (polizei-)fachlich anerkannten „Qualifizierung Sicherheits- und Ordnungsdienst (QuaSOD)“ mit Sicherheitsmitarbeitern der Kategorien 1 und 2.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Vermeidung von Fehlinterpretationen im SIGG und Änderung von Begriffsbestimmungen
- Angegeben von: EVVC e.V. - Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Einer Neuregelung der Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe steht der EVVC offen gegenüber. Der vorliegende Referentenentwurf kann aus Sicht der Deutschen Messe-, Sport- und Veranstaltungswirtschaft allerdings zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Notwendigkeit und den Einsatz von Sicherheitsdienstleistungen führen. Er sollte inhaltlich und in seiner Begründung und Erläuterung zu den einzelnen Vorschriften, zum Teil deutlich präzisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2404250006 (PDF, 6 Seiten)
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Sicherheitsgewerbegesetz
- Angegeben von: Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) am 11.03.2024
- Beschreibung: Im Sicherheitsgewerbegesetz soll geregelt werden, das Personal, das mit Bewachungstätigkeiten zu tun hat, eine Eignungsprüfung nach §34a abgelegt haben muss. Dies betrifft dann auch Mitarbeitende, die z.B. die Garderobe bewachen oder Publikum an den Sitzplatz begleiten. Hier muss genauer definiert werden, was Bewachungstäigkeit bedeuteten soll, weil ansonsten die Veranstaltungswirtschaft, Sportveranstaltungen und auch die Hotellerie nicht mehr arbeitsfähig sind, da es weder so viele Scheininhaber gibt, noch soviel Menschen diese Prüfung ablegen wollen, noch die IHK in der Lage ist, kurzfristig so viele Prüfungen abzunehmen. Zudem ist es für einfache Ordnungsaufgaben auch nicht nötig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Geplante Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes.
- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
- Beschreibung: Im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes wird beinah alles an Dienstleistungen im Umfeld von Veranstaltungen als sicherheitsrelevante Bewachung bezeichnet. Somit müsste die Rentnerin, die an der Garderobe des Theaters sitzt, die Person für Platzanweisung im Kino oder auch die Person, die auf einem Festival die PKW in den Parkplatz einweist eine Unterweisung und Prüfung nach §34a ablegen. Das zielt zu hoch. Es dringend erforderlich, dass die Konkretisierung des Bergiffs Bewachungstätigkeit und die Abgrenzung zwischen Ordnern und Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen im Gesetzentwurf aufgenommen wird. Zudem fehlt den für Ausbildung und Prüfung zuständigen IHK die Kapazität entsprechend viele Prüfungen abzunehmen. Das würde jahrzehnte in Anspruch nehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (Vorgang) [alle RV hierzu]