Regelungsvorhaben
Suchmasken
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Ein Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (1)
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.05.2024
- Beschreibung: Will man die bisher bewährte Praxis in gesetzliche Regelungen in der Strafprozessordnung umsetzen, ist es entscheidend, das Interesse an Transparenz und Überprüfbarkeit mit dem Gebot einer effektiven Strafverfolgung und dem damit verbundenen Bedürfnis an Geheimhaltung in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Es gilt darauf zu achten, die Aufklärung gerade schwerwiegender Delikte nicht unnötig zu erschweren oder sogar zum Erliegen zu bringen. Dieses Verständnis liegt nicht jeder Regelung des Referentenentwurfs zugrunde. Insbesondere stellt er realitätsferne Anforderungen an Vertrauenspersonen und schafft Risiken, die ihren Einsatz erschweren oder gar gefährden können. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es bereits dem Grunde nach nicht.
- Zu Regelungsentwurf: