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4 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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Ausbildungskostenumlage abschaffen
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung soll analog zum Pflegeberufegesetz über die Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landes ebene sichergestellt werden. Dieses Modell ermöglicht es den stationären, teilstati onären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, den Umlagebetrag zu refinanzieren. Folglich geben Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildungsumlage über die Eigenanteile direkt an die Pflegebedürftigen weiter. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft wird. Die Ge winnung von Fachkräften und deren Ausbildung und somit auch die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409190025 (PDF, 3 Seiten)
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Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409060002 (PDF, 14 Seiten)
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Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung aufnehmen
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 23.08.2024
- Beschreibung: Reha-Einrichtungen müssen für die Pflegeausbildung als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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PflAssEinfG: Pflegeassistenzausbildung mit Steuermitteln finanzieren anstatt durch Beitragszahler der Sozialversicherung
Aktiv vom 20.08.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.08.2024
- Beschreibung: Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408190002 (PDF, 3 Seiten)
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