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6 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Bernstein Health am 28.06.2024
- Beschreibung: Künftige Regulierungsvorhaben müssen praktikable Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sicherstellen. Bei der Implementierung von Empfehlungen bezüglich der für den Menschen zu reservierenden antimikrobiellen Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen muss ein Kompromiss zwischen Vorbeugung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen einerseits und der Gewährleistung des Tierschutzes andererseits sichergestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Regelung zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs im Zuge der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Strengere gesetzliche Regeln gegen Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung
- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zoetis Deutschland GmbH am 29.05.2024
- Beschreibung: Künftige Regulierungsvorhaben müssen praktikable Rahmenbedingungen für den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sicherstellen. Bei der Implementierung von Empfehlungen bezüglich der für den Menschen zu reservierenden antimikrobiellen Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen muss ein Kompromiss zwischen Vorbeugung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen einerseits und der Gewährleistung des Tierschutzes andererseits sichergestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: § 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):