Regelungsvorhaben
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22 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für eine Spezifizierung der Qualifizierungsanforderungen für die psychische Evaluation und Betreuung von Patient*innen vor und nach Organtransplantation im Gesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Transplantationsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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TPG-Änderung: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine eigentlich im Gesetz festgelegte bürgernahe Eintragungsoption: direkt in den Ausweisstellen. In keinem Passamt stehen datenschutzsichere Computerterminals dafür bereit. Es muss daher innerhalb eines Jahres eine Anbindung an die Passämter geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes Novellierung der Regelung zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 05.08.2025
- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Erleichterung/Erhöhung von Organspenden, Einführung einer Widerspruchslösung für Organspende
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der BPI fordert zur Änderung des Transplantationsgesetzes präzise Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden. Es wird eine klarere Definition der Aufklärungspflichten gefordert, insbesondere hinsichtlich Zweck und Umfang der Eingriffe. Zudem sollen die Anforderungen an die Anwesenheit von Ärzten während der Aufklärung bei Herztransplantationen und Gewebeentnahmen angeglichen werden, um formale Diskrepanzen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Rechts- und Umsetzungssicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 06.08.2025
- Beschreibung: Die DGfN sieht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. – Simply Europe am 05.08.2025
- Beschreibung: Prüfung, inwieweit die Zahl der Organ- und Gewebsspenden erhöht werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. - Simply Europe
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...
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- Angegeben von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 16.02.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Verankerung des Lebendspender-Registers. Wir fordern des Weiteren die Einführung einer Widerspruchlösung für Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
- Beschreibung: Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
- Beschreibung: Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen...