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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: EU-Entgelttransparenzrichtlinie innerhalb der Frist umsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es bedarf einer zeitnahen Konkretisierung zahlreicher Begrifflichkeiten, außerdem sollten zusätzliche Differenzierungsmerkmale bei der Bildung von Vergleichsgruppen zulässig sein. Ausnahmen für KMUs sollten berücksichtigt werden, da Aufsetzen der Systeme, Pflege und Betreuung enormen Aufwand bedeutet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland. Einsatz gegen Lohndiskriminierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406260029 (PDF, 31 Seiten)
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SG2406260030 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Betrieben mit mehr...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406200009 (PDF, 21 Seiten)
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SG2409250019 (PDF, 11 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entgeltgleichheit nach § 22 Abs. 4 EntGTranspG) auszudehnen, denn ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406220022 (PDF, 13 Seiten)
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SG2409300072 (PDF, 8 Seiten)
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SG2412200162 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dungsfreie Lieferkette, EntgTranspG, etc.), deren Einhaltung...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406130130 (PDF, 11 Seiten)
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SG2409050004 (PDF, 3 Seiten)
-
SG2409050005 (PDF, 4 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., regen wir an, § 22 EntgTranspG wie folgt zu ergänzen..., ..., regen wir an, § 22 EntgTranspG wie folgt zu ergänzen...
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406200196 (PDF, 5 Seiten)
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SG2409260118 (PDF, 9 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., regen wir an, § 22 EntgTranspG wie folgt zu ergänzen...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Dabei baut die Richtlinie nicht länger ausschließlich auf den individuellen Klageweg. Sie geht davon aus, dass proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit geeignet sind, geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch zu beseitigen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200156 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2408280009 (PDF, 18 Seiten)
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SG2409120020 (PDF, 24 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es räumt Beschäftigten..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) einher: – Der Geltungsbereich..., ...Auskunftsrecht nach dem deutschen EntgTranspG ausschließlich für ..., ...Arbeitnehmern gilt (§ 12 EntgTranspG) und Privilegien für..., ...Arbeitgeber vorsieht (§ 14 EntgTranspG), gilt das Auskunftsrecht..., ...Arbeitnehmern. Im deutschen EntgTranspG besteht diese Verpflichtung..., ... Arbeitnehmern (§ 21 EntgTranspG). Parallel zur Vorbereitung...