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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes ist es zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuerdurchführungsverordnung, die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern so anzupassen, dass Biomasse weiterhin als erneuerbarer Energieträger anerkannt wird und damit steuerliche Befreiungen für selbst verbrauchten Strom aus Biomasseanlagen erhalten bleiben. Zudem fordert der BEE die Vereinfachung der Nachweisführung für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250182 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250070 (PDF, 4 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuge der Erstellung der EnSTransV- Meldung ist eine Cent-genaue...
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- Angegeben von: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung der Position der Bundesregierung, die Schwellenwerte anzupassen. Forderung, diese noch weiter herabzusetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Abbau von Melde- und Informationspflichten im Energie-, Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsstatistik. Gesetze werden auf Harmonisierungsmöglichkeiten und weitere Ansatzpunkte zur Entlastung mittelständischer Unternehmen überprüft. Erleichterungen beim Anschluss an Energieparks, Reduzierung des behördlichen Energieberichtswesens, Automatisierung der Stromsteuerentlastungsanzeigen, Aufhebung der Zweckbindung abgefragter Daten, Verschlankung der Intrastat- & Zahlungsmitteilungen sowie der Informationspflichten bei Ausfuhranmeldungen, Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell, Vereinfachung eichrechtskonforme Durchführung von Kontrollmaßnahmen an Ladesäulen, Verzicht auf Schriftform bei Kfz-Finanzierung und Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180078 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerentlastungen nach § 5 EnSTransV gegenüber dem Hauptzollamt...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190015 (PDF, 3 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerentlastungen nach § 5 EnSTransV gegenüber dem Hauptzollamt...
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405280022 (PDF, 2 Seiten)
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