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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Es ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2025 hinaus verlängert werden. Dabei sollte auch eine Erweiterung des Gesetzes geprüft werden, etwa die Einbeziehung weiterer Fahrzeugklassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270237 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270250 (PDF, 14 Seiten)
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SG2412260006 (PDF, 16 Seiten)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270239 (PDF, 3 Seiten)
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SG2412260007 (PDF, 16 Seiten)
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- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der Antriebswende im Verkehr setzen wir uns dafür ein, dass neben anderen Verkehren auch die individuelle Mobilität künftig möglich bleibt. Mit Blick auf die Elektrifizierungsziele 2030 der Bundesregierung, die derzeitige Verfügbarkeit von (Schnell-)Ladeinfrastruktur (z.B. an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen oder Flughäfen) sowie die Nutzerakzeptanz und – nachfrage ist das Ziel der Interessenvertretung, die Elektrifizierung von Flotten durch passgenaue Rahmenbedingungen - nicht hingegen durch starre Vorgaben - voranzutreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Anwendungsbereiches in Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitaetsgesetz EmoG), um die Fahrzeugkategorien M2, M3, N2 und N3 ein E-Kennzeichen auch für Lkw ermoeglichen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210234 (PDF, 1 Seite)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fahrzeug-Zulassungsverordnung) i.V.m dem EmoG (Elektromobilitätsgesetz..., ...i.V.m §§ 2 Nr. 1 und Nr. 1 EmoG nur M1-Fahrzeuge und N1..., ...Anwendungsbereich in § 1 EmoG um die Fahrzeugkategorien...
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- Angegeben von: Sixt SE am 12.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors als Mobilitätsanbieter dafür ein, dass individuelle Mobilität neben dem ÖPNV und dem Fernverkehr (Bahn, Flug, Schiff) auch künftig möglich bleiben wird. SIXT setzt auf eine moderne Fahrzeugflotte und das geltende Prinzip, dass Fahrzeughersteller die Effizienz stetig verbessern. Als nachlaufender Akteur, der nur Fahrzeuge am Markt kaufen kann, sie aber nicht entwickelt, plädieren wir dafür, die bestehenden Mechanismen, v.a. der CO2-Flottengrenzwerte, zu nutzen, um bis 2035 ein hinreichend attraktives und in der Breite der Fahrzeugkategorien verfügbares Angebot an Fahrzeugen zu ermöglichen. Wir gehen mit der gebotenen kaufmännischen Umsicht diesen Weg mit und setzen uns dabei für eine realistische, faktenbasierte Politik ein.
- Betroffene Bundesgesetze (5):