Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (726)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine zügige Änderung des EnWG zur Umsetzung der Vorgaben aus RED III und EPBD ein, insbesondere zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Fahrzeug- und Batteriedaten sowie zur Verankerung technischer Anforderungen für interoperables, nicht-proprietäres bidirektionales Laden. Der BDEW fordert zudem eine Anpassung des Stromsteuergesetzes, insbesondere eine Erweiterung des § 5a StromStG auf mobile Speicher, um eine stromsteuerliche Doppelbelastung bei Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (§ 4 Abs. 3 EStG), eine buchhalterische Gewinnermittlung vornehmen (§ 5 EStG), den Gewinn in der persönlichen..., ...Steuerfreie Einnahme” in § 3 EStG und § 3 GewStG aufgenommen...
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- HZvG 2002 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Die Beratungspraxis zeigt, dass Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht nur psychische und physische Folgen durch ihre Ausbeutungssituation erleiden, sondern auch mit gravierenden finanziellen Konsequenzen konfrontiert werden. So erlassen Finanzbehörden Steuerbescheide, in welchem die Ausübung der Zwangsprostitution als selbstständige Tätigkeit gewertet wird, und leiten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Steuerbarkeit der Einnahmen aus einer zwangsweisen Betätigung sind rechtlich mindestens zweifelhaft. Der Regelungsansatz besteht darin, Betroffenen von Menschenhandel weitreichende Unschuldsvermutungen für Verfahrensrechte im Besteuerungsverfahren zu gewähren, wenn sie ihre Zwangslage nachweisen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 27.01.2026
- Beschreibung: Die DKB setzt sich aktiv für eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Wir unterstützen den Ansatz eines förderfähigen Altersvorsorgedepots und den Ansatz einer Frühstart-Rente zur Modernisierung der Altersvorsorge und Stärkung des 3-Säulen-Modells.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 23.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Deutschland ist eines der Industrieländer mit der höchsten Abgabenlast. Das hindert Wachstum, gute Netto-Entlohnung und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Daher sind weitreichende Steuererleichterungen dringend geboten; insb. die Einkommensteuer, die Stromsteuer und die Körperschaftsteuer müssen spürbar gesenkt werden. Eine Entfristung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung, die Erleichterung der Verlustverrechnung und die Abschaffung Solidaritätszuschlags wären erste wichtige Schritte.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 14.01.2026
- Beschreibung: Der bbs setzt sich in seiner Stellungnahme für eine stärkere Verknüpfung zur Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen seiner Vorschläge für das Klimaschutzprogrammes. Dazu werden konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert zu Energiekosten, Carbon Management, Grünen Leitmärkten sowie dem Gebäude- und Verkehrssektor.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Auch die steuerliche Förderung nach EStG §35c sollte bereits frühzeitig...
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 13.01.2026
- Beschreibung: Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neu gefasster § 7 Abs. 2 EStG). Durch das Gesetz wurde..., ...auch ein neuer § 7 Abs. 2a EStG eingeführt, nach dessen..., ...geometrisch-degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 2 EStG in der geänderten Fassung..., ...arithmetisch-degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 2a EStG Gebrauch macht. Entsprechende..., ... nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. begrenzten) Öffnungsklauseln..., ...Rückänderung von § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG in die a.F., nach der eine...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.01.2026
- Beschreibung: Personengesellschaften stellen in Deutschland eine häufig gewählte Rechtsform dar. Insbesondere der geringere Formalismus und die höhere Flexibilität sind häufig ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft. Damit einhergehend erfolgt grundsätzlich die Transparenzbesteuerung. Diese Form der Besteuerung geht in einigen Bereichen mit einer hohen Komplexität einher. Durch die dargestellten Lösungsansätze kann Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen geschaffen werden. Dadurch wird die notwendige Transformation von Unternehmen vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Einkommensteuergesetz (EStG) wesentlich verbessern...., ...Auskünfte verringert. § 34a EStG (Verzahnung mit § 1a KStG..., ...Beträge i.S. des § 34a Abs. 3 EStG (vgl. BMF v. 10.11.2011..., ...Formwechsel führt. § 34a EStG (Verwendungsreihenfolge..., ... Nutzung von § 6 Abs. 5 EStG, erfolgen. Entsprechend..., ...Zusammenspiel von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG und § 6 Abs. 3 EStG mittlerweile..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG einerseits und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG andererseits zu unterscheiden..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG ist bei der Überführung..., ...2011, 1279 zu § 6 Abs. 5 EStG, geändert durch BMF v. ..., ...2011, 1279 zu § 6 Abs. 5 EStG, geändert durch BMF v. ..., ...2011, 1279 zu § 6 Abs. 5 EStG, geändert durch BMF v. ..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen, die jedoch ..., ...Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, da es sich letztlich um..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG klarzustellen, dass die..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG zu beseitigen und damit..., ... des § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG insbesondere in Fällen,..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ein Wirtschaftsgut auf ..., .... 5 Satz 7 EStG liegt eine unmittelbare..., ... 1 Nr. 2 EStG. Eine rückwirkende Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Umsetzung der GloBE-Mustervorschrift der OECD, Plädoyer für durchgreifende Vereinfachungen auf OECD/IF-Ebene und Unterstützung für Vereinfachungsmaßnahmen auf nationaler Ebene
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurfs – Decluttering im EStG .........................., ...nach den Vorschriften des EStG jedoch nicht zulässig –..., ...Entwurfs – Decluttering im EStG Die Vorschrift des § 4j EStG ist durch andere Maßnahmen..., ...mit Auslandsbezug in § 4i EStG nicht abgeschafft werden..., ...erschließt sich nicht. § 4i EStG überlappt in seinem Anwen- dungsbereich mit § 4k EStG. Der Beibehalt der Norm..., ...ermittelt. Petitum: Auch § 4i EStG sollte abgeschafft werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuer- freistellung..., ... Ar- beit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen..., ...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn der..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG unabhängig davon anwendbar..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Das IDW hat anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (RegE MinStAnpG) am 03.11.2025 Stellung genommen. Das IDW regt insbesondere Klarstellungen bei der Berücksichtigung von Steuern aus Vorjahren vor Anwendung des MinStG an, insbesondere auch zur sachgerechten Berücksichtigung latenter Steuern. Zudem regt das IDW an, auch die Regelungen des Steueroasen-Abwehrgesetzes entsprechend den Empfehlungen der BMF-Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ deutlich zu verschlanken. Schließlich empfiehlt das IDW die Einführung eines niedrigschwelligen Informations- bzw. Auskunftsinstruments für Fragen zur Anwendung des Mindeststeuergesetzes, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Art. 4; Streichung § 4j EStG-E („Lizenzschranke“) Wir begrüßen, § 4j EStG ersatzlos zu streichen...., ...ersatzlose Streichung von § 4j EStG zu begrüßen. Zu Art. 4 Nr. 1a - neu - (§ 4i EStG), BR-Drs. 428/25(B) Wir..., ...Stellungnahme des Bundesrats, § 4i EStG ersatzlos zu streichen...., ...ersatzlosen Streichung des § 4i EStG gestellt. Durch die Einführung von § 4k EStG mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz..., ...für die Regelung des § 4i EStG kein Bedarf mehr. Auch ..., ...Anwendungsbereich des § 4i EStG über den des § 4k EStG ..., ...ersatzlose Aufhebung des § 4i EStG sachgerecht und entlastet..., ...Lohnsteueranrufungsauskunft i.S.d. § 42e EStG, an. Anwendungsregelung...
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- Angegeben von: Bernd Sailer am 29.12.2025
- Beschreibung: Anpassung der Pendlerpauschale mit dem Ziel, Anreize für Fahrgemeinschaften zu schaffen und gemeinschaftlich genutzte Fahrten steuerlich zu privilegieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zu § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG-E, § 84 Satz 1 EStG-E: ..., ...gemäß § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG ist keine signifikante ..., ...Zusammenwirken mit § 84 Satz 1 EstG-E eine deutliche Verschlechterung..., ...Grundzulage gemäß § 84 Satz 1 EStG-E wird zwar eine Vereinfachung..., ...nach § 86 Absatz 1 Satz 2 EStG ein Betrag von vier Prozent..., ...soll gemäß § 85 Absatz 1 EStG-E ebenfalls beitragsproportional...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ... Nr. 6, 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Gleiches gilt für Familienheimfahrten..., .... 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG-E). Die höhere Pauschale..., ... Satz 3 Nummer 5 Satz 9 EStG). Grundsätzlich ist..., ...Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, § 9 Abs. 5 EStG), Ansatz..., ...Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, 3 EStG) und Entfernungspauschale..., ...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), die eine detaillierte...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die angestrebte sozialpolitisch notwendige Stärkung der bAV. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vermeidung von unnötigem Mehraufwand u.a. bei geplanten Änderungen zur Abfindung (§ 3 Abs. 2 BetrAVG) und zur vorzeitigen Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG). Aus Sicht der aba werden Optionsmodelle unnötigerweise auf Umwandlungen nichttariflichen Entgelts beschränkt. Die aba begrüßt die Änderungen beim Sozialpartnermodell sieht aber Bedarf nach rechtlichen Klarstellungen. Neben weiteren Änderungsvorschlägen zu steuer- und aufsichtsrechtlichen Regelungen enthält die Stellungnahme eine Auflistung notwendiger, aber nicht im RegE adressierte Reformen im Recht der bAV. Details finden sich im Lobbyregister-Eintrag zum RefE mit 32 Einzeleinträgen zu abgegrenzten Regelungsvorhaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: In einer Gesamtbetrachtung stellt die aba fest, dass dem Entwurf ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschlandfehlt und dass der Vorschlag das Potential hat, die bAV nachhaltig zu schädigen. Der BMF-Referentenentwurf erlaubt es, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch einen Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren. Finanzielle Risiken würden damit, anders als in der bAV, auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital, anders als bei der bAV, großzügig vererbt werden kann. Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch. Altersvorsorge ist für die aba mehr als Vermögensbildung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):