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16 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.08.2024
- Beschreibung: Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300047 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Christian Sommer am 30.06.2024
- Beschreibung: Teil des Gesetzgebungsvorhabens ist die Regelung der Datenerhebung und der Zugang zu den sog. "WHOIS"-Daten, wie sie in den Bestimmungen über Domänennamen- und Registrierungsdienste in Artikel 28 und den Erwägungsgründen 109 bis 112 der Richtlinie geregelt sind. Die Aktivitäten beziehen sich auf eine Ausgestaltung der Umsetzung, um die Zugänglichkeit und Genauigkeit der WHOIS-Daten zu verbessern, Missbrauch zu vermeiden und so Voraussetzungen für ein effektiveres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christian Sommer
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- Angegeben von: Motion Picture Association EMEA am 30.06.2024
- Beschreibung: Teil des Gesetzgebungsvorhabens ist die Regelung der Datenerhebung und der Zugang zu den sog. "WHOIS"-Daten, wie sie in den Bestimmungen über Domänennamen- und Registrierungsdienste in Artikel 28 und den Erwägungsgründen 109 bis 112 der Richtlinie geregelt sind. Die Aktivitäten der MPA beziehen sich auf eine Ausgestaltung der Umsetzung, um die Zugänglichkeit und Genauigkeit der WHOIS-Daten zu verbessern, Missbrauch zu vermeiden und so Voraussetzungen für ein effektiveres Vorgehen gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406300009 (PDF, 4 Seiten)
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SG2408020003 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die Bestimmungen zur Cybersicherheit für Betreiber erneuerbarer Energieanlagen praxistauglich und angemessen sind. Dabei fordert der Verband insbesondere Klarstellungen und Anpassungen hinsichtlich der Definition von "wichtigen" und "besonders wichtigen Einrichtungen", der Einordnung von Tochtergesellschaften großer Mutterunternehmen sowie der konkreten Umsetzungsmaßnahmen für Cybersicherheitsanforderungen, um unverhältnismäßige Belastungen für betroffene Unternehmen zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung entwickelt die NIS-2-Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastrukturen weiter, dies begrüßen wir ausdrücklich. Eine klare Festlegung der Kompetenzen zwischen Akkreditierung und Zertifizierung ist von grundlegender Bedeutung. Bei der Zertifizierung können unabhängige Prüforganisationen einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der von der NIS-2 Regelung erfassten Unternehmen leisten. Der Gesetzgeber sollte dies entsprechend berücksichtigen.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Advicepartners GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung, dass internationale Organisationen bei der Ausbildung und Zertifizierung von Cybersecurity-Spezialisten berücksichtigt werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200217 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Es ist eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zum NIS-2-UmsuCG erforderlich. Wir setzen uns für einen ganzheitlichen Ansatz zur Abwehr von Cyber- und physischen Angriffen ein und fordern klare Strukturen und Zuständigkeiten. Darüber plädieren wir für sichere und vollständig digitale Prozesse sowie eine angemessene Personal- und Sachausstattung aller beteiligten Behörden. Einheitliche Melde-, Sicherheits- und Risikomanagement- sowie Überprüfungssysteme sind von großer Bedeutung. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Mehrfachprüfungen zu vermeiden und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260024 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bei der Neuregelung der Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen sollte ein nationaler Alleingang vermieden werden, damit die europäischen Anforderungen möglichst harmonisiert umgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf weitere europäische Regelungen (z.B. den CRA). Ein Hindernis und sehr bürokratisch sind jedoch die geplanten Regelungen zum zukünftigen Komponenten- bzw. Produkteinsatz in den Unternehmen. Diese zu hohen Anforderungen können die Entscheidungsspielräume der Unternehmen empfindlich einschränken und damit auch die Sicherheit der Infrastruktur schädigen statt schützen. Eine 1:1 Umsetzung des Richtlinientextes in nationales Recht ist vielmehr geboten. Die BVE ist Mitglied des UP KRITIS auch auf dessen Positionspapier verweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200201 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. - ASW Bundesverband am 26.06.2024
- Beschreibung: Strategische Nutzung von Sicherheitsinformationen. Klare Definitionen von erheblichen Sicherheitsvorfällen.Anpassung der Meldefristen und Cybersecurity-Anforderungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240016 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Beteiligung an Verbändeanhörungen und Diskussionsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern des BMI, mit dem Ziel die Auswirkungen des Gesetzes zu kommunizieren.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung der NIS2-Richtlinie sollen gesetzliche Vorgaben für betroffene Unternehmen handhabbar bleiben; doppelte Berichtspflichten in mehreren Mitgliedstaaten vermieden und der administrative Aufwand geringgehalten werden. Insbesondere mit Blick auf die konkrete Betroffenheit von Unternehmen und auf das Risikomanagement muss der Regulator größtmögliche Rechtsklarheit schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406110110 (PDF, 4 Seiten)
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SG2408050005 (PDF, 12 Seiten)
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das NIS2UmsuCG (NIS2-Umsetzungsgesetz) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. Der TÜV-Verband setzt sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau und eine praktikable Umsetzung für die Prüfstellen ein.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch an, - Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben. - sich zu bemühen, im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405310003 (PDF, 10 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) am 17.04.2024
- Beschreibung: Durch diesen Gesetzesentwurf werden erstmals kritische Infrastrukturen auf Bundesebene identifiziert und Mindeststandards für den physischen Schutz für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Bisher gab es solche Bundesregelungen nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes, die den physischen Schutz betreffen, sollen die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen ergänzen. Somit soll die Widerstandskraft kritischer Infrastrukturen, die Resilienz gegen Gefährdungen, insgesamt in Deutschland gestärkt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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IT-Sicherheit
Aktiv vom 04.03.2024 bis 17.04.2024
- Angegeben von: Dr. Holger Mühlbauer am 04.03.2024
- Beschreibung: IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):