Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
- Beschreibung: Mietrechtliche Flankierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erstens: Einführung eines Technologieausgleichsfaktors in den §§ 556 ff. BGB. Für Mieter in Wohnungen mit nach Inkrafttreten des GModG eingebauten fossilen Heizungen begrenzen sich die umlagefähigen Brennstoffbezugskosten auf die Höhe der Kosten, die bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 3,0 anfielen; die Differenz trägt der Vermieter. Zweitens: Ausschluss fossiler Heizungsanlagen von der Modernisierungsumlage nach §§ 559 und 559e BGB beim Neueinbau. Drittens: Überführung der in § 71o GEG enthaltenen Halbierung der Modernisierungsumlage bei ineffizienten Wärmepumpen ins BGB mit Anhebung der Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist die sozial gerechte Verteilung der Co2-Kosten, derzeit tragen Mieter:innen den Großteil der Kosten (73%). Der DMB setzt sich dafür ein, dass der CO2-Preis in Gebäuden vollständig von Vermieter:innen getragen wird, da diese über energetischen Zustand des Gebäudes und Heizungsanlage entscheiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entgegenstehen“ (§ 9 CO2KostAufG). Dazu zählen z. B...., ...für Vermietende in § 9 Co2KostAufG müssen gestrichen werden..., ... von Ausnahmen im §9 CO2KostAufG) • 70m² x 35kg CO2 ...
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- Angegeben von: GermanZero e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.../50-Teilung (§5a neu CO2KostAufG) der zusätzlichen Kosten...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 27.03.2026
- Beschreibung: Verlängerung und Ausweitung der bereits existierenden Strompreiskompensation. Da sie heute effektiv nur die Hälfte der tatsächlich anfallenden CO2-Belastung kompensiert, sollte die Beihilfeintensität auf 100% ausgeweitet und sämtliche Strommengen eingeschlossen werden. Für mehr Planungssicherheit ist zudem dringend eine Verlängerung über 2030 hinaus erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) muss dahingehend geändert...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). 3.4. Einbauten...
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Wir fordern eine CO2-Steuer von anfangs mindestens 55 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2, die dann sukzessive an die realen Schadenskosten von rund 180 Euro die Tonne CO2 anwachsen würde. Als Kompensation wollen wir ein sozial gestaffeltes Klimageld einführen, sodass Menschen mit geringen Einkommen mehr Unterstützung bekommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Emissionshandelssystemen (sowohl nationale als auch europäische) einen abfallwirtschaftlichen Nutzen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und auch einen Klimanutzen entfalten können. Solche Systeme müssen durch die betroffenen Anlagen umsetzbar sein und auch Aspekte hinsichtlich notwendiger Infrastruktur und marktwirtschaftlichen Regelungen zur aktiven Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen durch Carbon Capture berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berichtspflichten TEHG, CO2KostAufG etc.). Neben der Umsetzung...
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Thermische Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht mit Kohle- oder Gas-Kraftwerken im Rahmen energierechtlicher Betrachtungen gleichgesetzt werden.
Aktiv vom 26.09.2025 bis 19.03.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...TEHG-Berichtspflichten, CO2KostAufG etc.). Neben der Umsetzung...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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- Angegeben von: Dezernat Zukunft e.V. am 23.05.2025
- Beschreibung: Reform der Förderstruktur und der Förderziele der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Reformvorschlag folgt der Absicht, (i) höhere Emissionseinsparungen als in der Vergangenheit zu erreichen und (ii) die finanzielle Überlastung privater Haushalte bei Maßnahmendurchführung zu verhindern und (iii) die Überförderung von ohnehin wirtschaftlichen Maßnahmen einzudämmen. Es werden begleitende Vorschläge, wie eine erhöhte Transparenz mit Hinblick auf die energetische und emissionsbezogene Wirksamkeit von Sanierungsvorhaben und eine Anpassung der Modernisierungsumlage und CO2-Kostenaufteilung gemacht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Anpassung von GEG, CO2KostAufG und FFVAV die Bilanzierungsverfahren...
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Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Aktiv vom 12.02.2025 bis 25.07.2025
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ..., ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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- Angegeben von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...CO2 Zusatzkosten nach CO2KostAufG 20 6 Generelle Optionen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) (Bundesministerium..., ...auszugehen, dass das CO2KostAufG vom BEHG auf den ..., ...oben) sowie die für das CO2KostAufG maßgebli chen Emissionen..., ... bedeutet, dass nach CO2KostAufG der Vermieter mindes..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...CO2-Zusatzkosten nach CO2KostAufG: Anteil des Vermie ..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG. Online verfügbar unter..., ...www.gesetze-im internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf, zuletzt...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Aktiv vom 27.08.2024 bis 30.04.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ....................., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) › Der BDEW schlägt..., ... 3 eine Änderung des CO2KostAufG in das Artikelgesetz..., ...BDEW zur Änderung des CO2KostAufG im Hinblick auf die..., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) Der BDEW schlägt ..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) eine Reihe von Änderungen vorzusehen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Aufgrund der ..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Sofern..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen soll, enthält..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus...
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verteilung der CO²-Kosten ist intransparent. Berechnung sollte einfacher sein. Besonders betroffen ist die Berechnung Verteilung der CO²-Kosten in der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendi-oxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...In-formationspflichten nach § 3 (4) CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informa-tionen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht..., ...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...Informationspflichten nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
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Korrektur fehlerhafter Werte für Flüssiggas in der EBeV 2030
Aktiv vom 24.06.2024 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der praxisgerechten Umsetzung und Anwendung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finnische Methode im CO2KostAufG. Methodenbedingt führt..., ...Gleiches gilt wegen § 3 CO2KostAufG. Danach haben Wärmelieferanten..., ... Abs. 4 Nr. 4 lit. a CO2KostAufG). Diese Daten werden..., ...festgehalten werden, ist § 3 CO2KostAufG zwingend anzupassen...
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- Angegeben von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):