Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (32)
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: E.ON SE am 07.10.2025
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Nachhaltige, klimaschutzwirksame und ressourceneffiziente Biomasseerzeugung und -nutzung
Aktiv vom 12.09.2025 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Biomasse ist eine begrenzte und wertvolle Ressource. Die BioSt-NachV ist gemeinsam mit dem Nachweissystem NABISY ein hochkomplexes und bürokratisches Konstrukt, das in der Praxis kaum wirksam zur ökologischen Nachhaltigkeit der Biomassenutzung beiträgt. Trotz des erheblichen administrativen Aufwands werden problematische Einsatzpfade weiterhin als „nachhaltig“ anerkannt und gefördert. Der Referentenentwurf der BioSt-NachV bleibt hinter den Anforderungen der EU zurück und fördert klimaschädliche und ressourcenverschwendende Biomassenutzung. Zweifelhaft in Verkehr gebrachte Rohstoffe bei der Herstellung biogener Kraftstoffe sind ein ungelöstes Problem. Der Referentenentwurf erkennt das Problem des Betrugs im Biokraftstoffsektor zwar an – bleibt jedoch in seinen Konsequenzen zu zögerlich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 02.09.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich für die stärkere Nutzung von nachhaltigen Biokraftstoffen im Verkehr aus. Sie stellen einen wichtigen Baustein dar, um beim Klimaschutz in diesem Sektor rasch Fortschritte zu erzielen und zugleich die Mobilität bestmöglich zu erhalten. Der ADAC erachtet die Änderungen der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) in Summe als notwendige Schritte, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zukünftig besser zu gewährleisten sowie die Gefahr für Missbrauch durch falsche Zertifizierung einzudämmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
- Beschreibung: Mit der Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die Betrugsprävention beim Handel mit THG-Quoten im Rahmen der national rechtlich möglichen Instrumenten verbessert werden. Der in diesem Zusammenhang von dem Verordnungsgeber vorgeschlagene Wegfall des Vertrauensschutzes in der gesamten Lieferkette begründet für verpflichtete und redliche Unternehmen gravierende ordnungsrechtliche Folgen, die weder beeinflusst noch kontrolliert werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 22.08.2025
- Beschreibung: 1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 23.05.2025
- Beschreibung: Es wird die Einführung vereinfachter nationaler Überprüfungssysteme nach von Artikel 30, Absatz 6 RED III angestrebt, um Betreiber kleiner Anlagen zwischen 7,5 und 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung zu entlasten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 21.11.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Überarbeitung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV), die aufgrund des Inkrafttretens der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 angegangen werden muss, macht der BDE folgende Änderungsvorschläge: Die zuständigen Verteilnetzbetreiber sollten zu einer Teilnahme am Nabisy-System verpflichtet werden. Dann könnten die Nachhaltigkeitsnachweise vom Konto des Anlagenbetreibers auf das Konto des Verteilnetzbetreibers überwiesen werden, was eine erhebliche Entbürokratisierung darstellen würde. Auch die Änderung oder Löschung von Nachhaltigkeitsnachweisen wäre so vereinfacht. Derzeit muss das jeweilige Verfahren über die BLE geführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung bei einer für die Branche praxistauglichen Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere in Hinblick auf Umsetzungsfristen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung bei einer für die Branche Praxistauglichen Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere in Hinblick auf Umsetzungsfristen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung. "
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Nachhaltige Holzenergie am 27.06.2024
- Beschreibung: Regulierung der Nutzung von nachhaltiger Holzbiomasse. Das FNH setzt sich dafür ein, das Potenzial der Holzbiomasse auszuschöpfen und unverhältnismäßige Regulierung zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Forum Nachhaltige Holzenergie am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der "Renewable Energy Directive III" in nationales Recht. Das FNH setzt sich für eine Umsetzung ohne Abweichungen von der EU-Gesetzgebung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):