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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412190044 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412160047 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130031 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130025 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130002 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
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DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408280001 (PDF, 23 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...indem nach § 17 Abs. 1 BeurkG bei der Beurkundung von..., ...Zwecke verfolgt werden (§ 3 BeurkG; § 14 Abs. 2 BNotO). ...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406260237 (PDF, 2 Seiten)
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SG2501220032 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405290036 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
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- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf hat die Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens zum Ziel, insbesondere durch Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften. Wir fordern, dass der Entwurf Interoperabilität mit dem künftigen EUDI-Wallet gewährt und Protokolle und Standardisierungsnormen der eIDAS2-Verordnung eingehalten werden. Anwendende der EUDI-Wallet sollen künftig leichter qualifizierte elektronische Signaturen nutzen können. Diese sowie weitere Harmonisierungsbestreben der eIDAS2 sollte der vorgelegte Entwurf auch berücksichtigen und nicht eine komplizierte deutsche Sonderlösung bei der Nutzung einfacher Signaturen eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):