Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Das Betriebsverfassungsgesetz soll umfassend modernisiert und an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts angepasst werden. In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, die Unternehmen dazu zwingen, sich schnell und effizient anzupassen, müssen die innerbetrieblichen Abstimmungsprozesse flexibler und schneller werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsverfassungsgesetz BetrVG 1952 in Kraft getreten..., ...Mittlerweile wurde das BetrVG jedoch seit über 50 Jahren..., ...Remote-Work spiegelt das BetrVG die Abläufe in modernen..., ...Schritt die Anpassungen des BetrVG in folgenden Punkten vor..., ...Verpflichtung lt. §42 BetrVG, in jeder Betriebsstätte..., ...gefördert werden. Der §42 BetrVG gehört angepasst, so dass..., ...Regelung in § 77 Abs. 2 BetrVG wünschenswert, die den..., ...nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht..., ...werden: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen Kernzweck..., ...KINutzung in §80 Abs. 3 BetrVG. Dazu zählt auch der Bereich...
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- Angegeben von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Lieferando setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsstättenverordnung an das digitale Zeitalter angepasst wird, da Unternehmen deren Geschäftsmodell auf Digitalisierung und zu weiten Teilen auf mobilem Arbeiten basieren, durch die derzeitige Fassung des Gesetzes mit unpraktikablen und veralteten Anforderungen konfrontiert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Für eine moderne Gesundheitsversorgung sollten Telemedizin und Telepharmazie als gleichwertige Säulen zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden. Dies steigert die Effizienz im Gesundheitssystem und die Selbstbestimmung der Versicherten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Damit Deutschland von KI in der Anwendung im Gesundheitswesen profitieren kann, sind gezielte Förderung von KI-Infrastruktur, Cloud-Technologien und Rechtssicherheit notwendig. Datennutzung für KI muss breit ermöglicht werden, mit gezielten Einschränkungen im Einzelfall. Gleichzeitig müssen klare ethische Leitlinien definiert werden. Bestehende Schwierigkeiten bei der Nutzung deutscher Gesundheitsdaten könnten die Patientenversorgung verschlechtern, da KI idealerweise mit lokalen Daten trainiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzten wir uns für die flächendeckende Akzeptanz mindestens einer digitalen Zahlungsmethoden als gleichwertige Alternative zu Bargeld im physischen Handel, bei Gewerbetreibenden und bei Behörden ein. Um den Übergang zu digitalen Zahlungsmethoden zu erleichtern, sollten politisch entsprechende Fördermaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 12.11.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es die Tarifbindung der Mitglieder zu fördern und zu stärken, auch soweit sie sich in öffentlichen Vergabeverfahren um Aufträge bewerben, sowie ihnen zu ermöglichen, den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen. Darüber hinaus wird in Frage gestellt, ob Vergabeverfahren grundsätzlich für die Sicherstellung und Bereitstellung sozialer Dienstleistungen am Menschen geeignet und angemessen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der BTGA lehnt den vorliegenden Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes grundsätzlich ab, da mit diesem Gesetz tarifliche Regelungen staatlich durchgesetzt werden sollen: Eine verweigerte Tariftreueerklärung – selbst solcher Bieter, die bereits übertariflich bezahlen – hätte die Verdrängung aus dem Wettbewerb zur Folge. Für einen derartigen Eingriff in die Tarifautonomie sind keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich – zumal bereits genügend gesetz-liche Schutzregelungen existieren. Die Tarifautonomie ist in Deutschland verfassungsrechtlich besonders geschützt: Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifbindung sind Aufgaben der Sozialpartner und nicht des Gesetzgebers.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.11.2024
- Beschreibung: Die geplante Regelung benachteiligt Unternehmen der Digitalwirtschaft, Startups und KMU, die sich aufgrund der bürokratischen Hürden selten an Vergabeverfahren beteiligen. Im Ergebnis wäre die Regelung ein Hemmschuh für die Digitalisierung der Verwaltung. Fraglich ist, ob das Vorhaben mit der Tarifautonomie und der negativen Koalitionsfreiheit sowie der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Tarifverträge sind in der IT-Branche unüblich, dennoch bieten die Unternehmen hohe Beschäftigungsstandards. Wir begrüßen, dass in Betriebsratswahlen die elektronische Stimmabgabe möglich sein soll. Allerdings schränken die geplanten Regelungen die Einsatzmöglichkeiten so stark ein, dass sich kaum Unternehmen finden werden, die die Onlinewahl in dem vorgegebenen begrenzten Zeitraum erproben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 2021 reformierte § 30 BetrVG räumt jedoch Präsenzsitzungen..., ...Corona-Sonderregelungen gemäß § 129 BetrVG ist es nun nicht mehr ...
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 30.10.2024
- Beschreibung: Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...grundsätzlich die mit § 18a BetrVG-E einzuführende Möglichkeit..., ...Neben der in § 18a Abs. 1 BetrVG-E genannten Möglichkeit..., ...Durchführung gemäß § 18a Abs. 2 BetrVG-E sowie die Informations..., ...Evaluierung gemäß § 18a Abs. 5 BetrVG-E an das Bundeministerium...
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Tariftreue in Öffentlichen Vergabeverfahren von Bundesauftraggebern
Aktiv vom 22.10.2024 bis 23.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Anpassung von das Vergaberecht betreffenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bundesregierung, Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 25.000 Euro, die dem Bund zuzurechnen sind, zu verpflichten, den Angestellten ausgewählte Arbeitsbedingungen entsprechend eines einschlägigen Branchentarifvertrag zu gewähren, soweit das BMAS diese Arbeitsbedingungen in einer Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Ferner: die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen und die Einstellung des § 119 Betriebsverfassungsgesetz als Offizialdelikt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referententwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz); Aktenzeichen IIIa6-31109-1/6
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) braucht. Eine bloße Wiedergabe..., ...Dies gilt ebenso für § 84 BetrVG, der in der Denkschrift..., ...gewährleisten. Nach § 75 BetrVG ist Aufgabe des Betriebsrats..., ...klarstellende Ergänzung des § 75 BetrVG, um den Schutz vor Gewalt..., ...Kania, 24. Aufl. 2024, BetrVG, § 75 Rn. 6 ff. [86..., ... [88] Vgl. § 23 Abs. 3 BetrVG, wie aber auch § 17 Abs...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der HDE lehnt es ab, dass zur Stärkung der Tarifbindung öffentliche Aufträge des Bundes an die Tarifbindung gekoppelt werden. Ebenso lehnt der HDE ab, dass gesellschaftsrechtliche Umgliederungen untersagt werden. Diese seien wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit im Einzelfall zu erhalten. Die Sozialpartner verhandeln Tarifverträge frei von staatlicher Einflussnahme. Der HDE lehnt auch rein politisch motivierte Anhebungen des Mindestlohnes per Gesetz ohne Beteiligung der unabhängigen Mindestlohnkommission strikt ab.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...als Betriebsrat i.S. des BetrVG verstanden werden. Die..., ...Arbeitnehmervertretung besteht gemäß BetrVG auf Unternehmensebene ..., ...Arbeitgeber sind in § 90 BetrVG geregelt. Zur Umsetzung..., ...Beratungsrechte nach § 90 BetrVG an. Wir weisen weiterhin...
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Modernisierung der Regelungen zur Betriebsratsvergütung an, die zum Einen dazu führen soll, dass ohne Aufgabe des Ehrenamtsprinzips und des Lohnausfallprinzips künftig auch die bei der Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen, wie auch die auf Dauer wahrgenommenen Aufgaben selbst bei der Vergütung mitberücksichtigt werden können, und die zum Anderen eine klar definierte, an der üblichen Höchstvergütung der im Betrieb wahlberechtigten Beschäftigten ausgerichtete Obergrenze vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
- Beschreibung: Die AdC setzt sich für eine zeitgemäße Regelung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und moderner Arbeitswelten ein, beispielsweise durch weitgehendere Digitalisierungsmöglichkeiten in der Betriebsverfassung. Außerdem braucht es rechtssichere, praxisgerechte und nachvollziehbare Regelung zur Bemessung einer angemessenen Vergütung von Betriebsräten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anpassung der Vorschriften über die Betriebsratsvergütung sollte zeitnah verabschiedet werden, um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Anpassung der Vorschriften über die Betriebsratsvergütung sollte zeitnah zugestimmt werden, um die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...IX), Betriebsrat (§ 102 BetrVG) und Integrati-onsamt ..., ... auf die Regelungen im BetrVG (ordentliche Kündigung..., ...Fall ist. Die §§ 111 ff. BetrVG erfüllen in vollem Umfang...
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass auch die ca. 1,8 Mio. Beschäftigten der Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft durch das allgemeine Arbeitsrecht vor Diskriminierung geschützt werden. Entsprechend fordern wir eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (insbes. § 118, Abs. 2) und des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbes. § 9). Arbeitsrechtsrechtliche Regelungen der Kirchen sind nicht anzuerkennen, da auch Religionsgemeinschaften laut Artikel 140 GG „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" agieren müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Rat für Digitale Ökologie am 24.06.2024
- Beschreibung: Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...32 DSGVO 32 BDSG 35 BetrVG 36 Rolle von Unternehmen..., ... wäre rechtswidrig. BetrVG Für die Einhaltung der..., ...Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfolgt eine Institutionalisierung..., ...Betriebsvereinbarungen (vgl. § 77 BetrVG): Solche kollektiv verbindlichen..., ...www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/ BetrVG (2022). https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Bundesarbeitsgericht...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 Nr. 6 und 80 Abs. 2 BetrVG. Zudem muss die Kohärenz..., ...Anpassung des § 80 Abs. 2 BetrVG (s. Anmerkungen zum Punkt..., ...§ 87 Abs. Abs. 1 Nr. 6 BetrVG wünschenswert. Sinn und..., ... von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, dass solche Überwachungsmaßnahmen..., ...Überwachungsmaßnahmen. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG umfasst rein vom Wortlaut..., ... des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat durch die weite Auslegung..., ...unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, weil sie nach BAG-Rechtsprechung..., ... von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besonnen werden. Eine ..., ... des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG alle Fälle ausgenommen..., ...Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen hohen Stellenwert..., ...überwachen“ (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) wird bereits sehr weit..., ...zukünftige Regelungen im BetrVG, die solche Aufgaben dem..., ... bereits mit §§ 80, 87 BetrVG ein ausreichendes Instrumentarium..., ...sich ausweislich § 79a BetrVG bei seiner Tätigkeit selbst..., ...Verfügung. Im § 80 Abs. 2 BetrVG muss daher klargestellt...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Online-Betriebsratswahlen in Unternehmen sollten bereits bei der nächsten Wahl im Jahr 2026 als zusätzliche Form der Fernwahl rechtssicher ermöglicht werden. Dies erfordert eine technologieoffene Gestaltung der Wahlordnung. Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen sollten als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen Zweck reduziert und auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, den durch die europäischen Direktiven gegebenen Gestaltungsspielraum zum Vorteil für Beschäftigte und Unternehmen zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmerschutzfunktion des deutschen Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt wird
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG sind, also auch für Berufsgruppen..., ...Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sowie Erweiterung der ...
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):