Regelungsvorhaben

Suchbox

5 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BattDG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Betroffenes geltendes Bundesrecht angegeben

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (5)

    • Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
    • Beschreibung: Europa verfügt über erhebliches wirtschaftliches Potenzial, dessen Nutzung durch kohärentere Regulierung, effizientere Berichts- und Nachweispflichten sowie eine einheitliche Umsetzung europäischer Vorgaben unterstützt werden kann. Der Aufbau strategischer Wertschöpfungsketten bei Schlüsseltechnologien trägt zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung bei. Die europäische Klimapolitik sollte marktbasiert, technologieoffen und wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Dies betrifft insbesondere das Zusammenspiel von ETS 1 und 2, CBAM, RED III, CSRD, Taxonomie, ReFuelEU, Batterie-Verordnung, EUDR und ESPR, aber auch Regelwerke wie die Energiesteuerrichtlinie, die Eurovignette und Anforderungen an die CO2-Bilanzierung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1491 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
      2. BT-Drs. 21/2075 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Drucksache 21/1491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns für eine rechtssichere, praktikable und fristgerechte Umsetzung des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG, BattDG) ein. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen und unverhältnismäßigen Belastungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien setzen wir uns daher für ein Vollzugsmoratorium ein, um eine realistische Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung, eine angemessene Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen sowie eine flächendeckende und rechtssichere Registrierung der Hersteller bei der Stiftung EAR zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VDMA e.V. am 11.12.2025
    • Beschreibung: Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1150 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/570 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern