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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
- Beschreibung: Nutzung rechtlicher Spielräume bei der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a.durch: Unentgeltliche behördenunabhängige Asylverfahrensberatung als Rechtsauskunft einstufen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen vorsehen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats - gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden systematischen Identifizierung von besonderen Aufnahme- und Verfahrensbedürfnissen - Klarstellung der Grenzen von Asylverfahrenshaft - Keine Schaffung zusätzlicher Fallkonstellationen, die der juristischen Fiktion der Nicht-Einreise weitere Anwendungsmöglichkeiten eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412040022 (PDF, 17 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: § 72a SGB VIII soll dahingehend angepasst werden, dass zum Erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird eine digitale Bescheinigung als Alternative geschaffen wird. Diese Bescheinigung wird digital unter Nutzung der neuen digitaler Identifikationsnachweise (z.B. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion) beantragt und zugestellt, wie dies für immer mehr Verwaltungsleistungen möglich ist und es dem Gedanken des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) entspricht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407190003 (PDF, 3 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist entsprechend zu ändern...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die grundlegenden im RefE vorgesehenen Neuerungen werden seitens der BÄK unverändert befürwortet, unter anderem: *Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium in Form eines Z-Curriculums * Stärkung der Allgemeinmedizin *Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Medizinstudiums. Nachbesserungsbedarf sieht die BÄK insbesondere bezüglich der Fehlzeitenregelung im Praktischen Jahr (PJ) und der Einbindung der Ärztekammern in die Rekrutierung von Lehrpraxen. Zudem sollte der Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung mindestens vier Wochen betragen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407110005 (PDF, 27 Seiten)
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SG2408060013 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundeszentralregistergesetz (BZRG) dienen als Nachweis, ob..., ...Absatz 1 Nummer 2 a) und b) BZRG dann verlangt werden, wenn...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) am 21.03.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, die Regelungen zur Änderung des Ge- schlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtsein- trags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungs- rechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln. Auch um Ziel 10 „Ungleich- heiten in und zwischen Ländern verringern“ der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umzusetzen und das Versprechen einzulösen, niemanden zurückzu- lassen, ist die Rechtslage anzupassen. Zur sachgerechten Umsetzung dieser Ziele sollen Änderungen des Entwurfs erreicht werden, die hier die Selbstbestimmung stärken und deren Verwirklichung erleichtern und ungerechtfertigte Hürden beseitigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):