Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (32)
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 10.06.2025
- Beschreibung: Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BBauG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- VgV 2016 [alle RV hierzu]
- BetrVG [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- UStatG 2005 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- EnEfG [alle RV hierzu]
- BImSchV 44 [alle RV hierzu]
- WHG 2009 [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- VwVfG [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG ausüben (§ 46c Abs. 1 BRAO) ausüben. Syndikusrechtsanwälte...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 BRAO. 5 § 46c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO..., .... 9 § 46b Abs. 3 und 4 BRAO i.V.m. § 46a BRAO. - 10..., ...„Erstreckung gem. § 46b BRAO“ oder Anträge auf Feststellung..., ...Rechtsanwälte i.S.v. § 46 Abs. 1 BRAO) vorzeitig 12 EU-Verordnung...
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- Angegeben von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 28.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, dass Anwältinnen und Anwälte kostenlos Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen außergerichtlich beraten und vertreten dürfen, wenn sie dies im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements tun möchten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im RVG und in der BRAO – Freiheiten eingeräumt..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Meldepflicht (§ 56 Abs. 1 BRAO-E) über das Eröffnen und..., ...einzusehen (§ 56 Abs. 3 BRAO-E). In Bezug auf die..., ...Aufsichtstätigkeit soll dies in § 81 BRAO aufgenommen werden, damit...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert - die Abschaffung von § 65 Nr. 2 BRAO und dem darin enthaltenen Erfordernis einer fünfjährigen Berufserfahrung als Beschränkung des passiven Wahlrechts. - die Einführung von Regelungen, die mehr Transparenz im Bewerberverfahren an den Anwaltsgerichtshöfen ermöglichen. - Einführung einer Regelung in § 57 BRAO, um den Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit einzuräumen, alternativ zur Verhängung eines Zwangsgeldes nach Lage der Akten zu entscheiden - Regelungen betreffend den Rechtsweg neu in § 73 BRAO einzuführen, um eine kohärente öffentlich-rechtliche Struktur sicherzustellen - in der BRAO eine Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung einer Unterlassungsverfügung einzuführen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Kammern mit § 73c BRAO-E eine wirksame, wenngleich..., ...Dass mit dem neuen § 73c BRAO-E auch die lange nicht ..., ...sanktionsrechtlichen Vorschriften der BRAO, in § 57 Abs. 3 BRAO-E ..., ...73 Abs. 3 und 74 a Abs.1 BRAO-E, mit Verweisungen zu ..., ...ihrer engen Bindung an § 56 BRAO eher wenig Gewicht. ..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO und das darin enthaltene..., ...des § 59h Abs. 1 Satz 1 BRAO) Der DAV begrüßt diese..., ...Zulassung nach §§ 59f ff. BRAO abhängen. (wie hier BeckOK BRAO/Römermann, 24. Ed. 1.8.2024, BRAO § 59k Rn. 4, 4a [mit Verweis..., .../Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 12; Deckenbrock..., .... Wedel, 8. Aufl. 2022, BRAO § 59f Rn. 15; Henssler/..., ...Henssler, 6. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 29) Für den..., ...Änderung des § 65 Nr. 2 BRAO) Der DAV meint, dass..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO. Denn die Voraussetzung..., ... § 57 Abs. 3 BRAO-E die Zuständigkeit des..., ...Hintergrund: Nach § 94 Abs. 2 BRAO (auf den § 103 Abs. 2 BRAO..., ...nach § 94 Abs. 2 Satz 2 BRAO als Auswahlentscheidung..., ...denn § 191b Abs. 3 Satz 1 BRAO verweist auf § 65 BRAO...., ...auf § 65 Nr. 1 BRAO verwiesen wird....
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform), mit welchem bereits..., ...Gesetzgeber hatte bei der BRAO-Reform vor Augen, dass ..., ...könnte entsprechend der BRAO-Reform von einer Verpflichtung..., ...Bundesverfassungsgericht hat die vor der BRAO-Reform geltenden Regelungen..., ...Fremdbesitzverbot nach § 59e BRAO a.F. (Rechtssache C 295...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Der BUJ begleitet die Entwicklungen der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland mit seinen Mitgliedern aus der Berufspraxis heraus und sucht hierzu den Austausch mit der Politik. Konkret setzt sich der BUJ für die Einführung von Übergangsregelungen auf nationaler Ebene bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung ein, um Syndikusrechtsanwält/-innen von den bisherigen geldwäscherechtlichen Verpflichtungen nach dem nationalen GwG auszunehmen oder jedenfalls zu entlasten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... nach § 43a Abs. 4 S. 5 BRAO-E, § 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E..., ...sich in § 45 Abs. 3 S. 2 BRAO (aktuelle Fassung). ..., ... 4 S. 5, 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E soll sich die Partei ..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ...der in § 45 Abs. 1 und 2 BRAO genannten Personen heran..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurde..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren. ..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO aufgenommen werden. Grundlage..., ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO kritisch, da die Erfüllung..., ...Niederlassungsmöglichkeit des § 206 Abs. 1 BRAO in Anspruch nehmen zu können..., ... angehört (§ 207 Abs. 1 BRAO). Prüfungsmaßstab ist hier § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, da Kuba Mitgliedsstaat..., ... 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BRAO nicht vorliegt. Demnach..., ...Wortlaut von § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, wird aber üblicherweise..., ...vgl. auch Kilian/Henssler BRAO, § 206 Rn.14) und vom DAV..., ...§ 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO [Widerruf der Aufnahme ..., ...Prüfung des § 206 Abs. 2 BRAO gegeben sein, um die Aufnahme..., ... zu bejahen. Denn § 206 BRAO kann nur in Zusammenschau mit § 207 BRAO gelesen werden. I. ..., ...Verordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO positioniert. Der DAV hatte..., ...Durchführungsverordnung zu § 206 Abs. 2 BRAO ausgesprochen. Daraufhin..., ...Anwaltsgerichtshof (§ 112a BRAO) und darauf die Berufung..., ...Anwaltssenat des BGH (§ 112e BRAO) möglich. In diesem Zusammenhang..., ...Gerichten (vgl. §§ 112a ff. BRAO). Es bestehen aus Sicht..., ...Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 BRAO (derzeit) nicht erfüllt...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine zielgerichtete Ausweitung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...angesichts Art. 12 GG, §§ 1, 3 BRAO auch kaum verfassungskonform...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: § 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, §16 EuRAG...
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Beschreibung: Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Informationspflichten (§ 43d BRAO sowie Art 13, 14 DSGVO)...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO entfällt, wenn die Einhaltung..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auch auf wissenschaftliche..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ...NJW 2003, 2520). § 43a IV BRAO gebietet eine dem Einzelfall..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO geregelte Sozietätserstreckung..., ...geworden“, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO) findet sich in § 45 Abs..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurden..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren. ..., ...einem „Reparaturgesetz“ zur BRAO 2021 (Gesetz zur Stärkung..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Berufshaftpflichtversicherung der freien Berufe sind die Änderungen in Bezug auf das Berufsrecht bedeutsam.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft steht einer Öffnung der Kapitalbeteiligungsmöglichkeit an Anwaltsgesellschaften auch für Versicherer (u.a. auch Rechtsschutzversicherer) grundsätzlich offen gegenüber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Implementierung neuer Dienstleistungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fremdbesitzverbot nach § 59a BRAO bezieht, in Rn. 102 ff...., ...Einklang stehen. Den in der BRAO vorgesehenen Beschränkungen..., ...2024 Seite 11 von 32 der BRAO ausdrücklich aufgeführten...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zurückbehaltungsrechte nach § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §..., ...Steuerberater, § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO-E vorsieht. Schließlich...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 62a Steuerberatungsgesetz...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BUJ wirbt dafür, berufsrechtliche Regelungen der Syndikusrechtsanwält/innen zu liberalisieren und zu vereinfachen. Konkret geht es dem BUJ um Änderungen im Bereich des Zulassungsverfahrens bei den Rechtsanwaltskammern und des Tätigkeitswechsels. Weiterhin setzt sich der BUJ für die Einführung eines Legal Privilege auch für Syndikusrechtsanwält/-innen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):