Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (55)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Eigene operative Eingriffsbefugnisse für Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gefährden aus Sicht des DAV die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Schutz anwaltlicher Kommunikation sollte gestärkt werden. Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen bewertet der DAV als unzureichend. Der Entwurf gewährleistet aus Sicht des DAV keine hinreichend umfassende Kontrolle und Durchsetzungsbefugnisse für den Unabhängigen Kontrollrat. Der DAV kritisiert den Einsatz staatlicher Trojaner, insbesondere auch gegen RAinnen und RAen. Er beanstandet die vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen bei nicht privat genutzten IT-Systemen und eine fehlende eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schweigepflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO und die strafrechtliche...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
- Beschreibung: Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte, Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung angemessenen Weise erreichbar ist.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kanzleipflicht gemäß § 27 BRAO neu entfacht. Die ganz..., ...Bestimmung des § 27 Abs. 1 BRAO diesen veränderten Umständen..., ...Reformvorschlag § 27 Abs. 1 BRAO sollte wie folgt neu gefasst..., ...Abgesehen von §§ 48 ff. BRAO besteht auch keine grundsätzliche..., ...annehmen muss (§§ 48 ff. BRAO), werden heutzutage in ..., ...Neufassung des § 27 Abs. 1 BRAO macht es nicht erforderlich..., ... gehört zu den in § 43a BRAO normierten Grundpflichten..., ... Folgeänderungen in der BRAO erforderlich: a) §..., ...) bei § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO bietet es sich an, die ..., ... Satz, letzter Halbsatz BRAO ist.“ c) angesichts ..., ...erforderlich. § 59a Abs. 2 Nr. 1g) BRAO erhält daher folgende Fassung..., ... Folgeänderungen in der BRAO sind nicht erforderlich...
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- Angegeben von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Änderung der ZPO und BRAO zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit und effektivem Rechtsschutz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur sichtbaren Verarbeitung entscheidungserheblichen Vortrags, zu Nichtabhilfeentscheidungen und Anhörungsrügen, zur fairen Strukturierung komplexer Verfahren, zur Berücksichtigung qualifizierter Fachvorarbeit sowie zur Transparenz wesentlicher anwaltlicher Prüfentscheidungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung des rechtlichen Hinweises mit präventivem Regelungscharakter anstelle der bisherigen bloßen Belehrung; Anpassungen bei der Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen; Anpassung bei den zulässigen Rechtsformen für Berufsausübungsgesellschaften; Anpassungen bei den Rechtswegzuweisungen; Anpassungen bei den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen; Anpassungen bei der Einziehung von Gebührenforderungen; Anpassung der Regelungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern;
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO ist unseres Erachtens praxisgerecht..., ...sowie an den neuen § 59k BRAOE an, welcher künftig seinerseits...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Begleitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Ziel der Einflussnahme: digitaltaugliche Ausgestaltung des Berufs- und Aufsichtsrechts, Klarstellung, dass KI-gestützte und automatisierte Systeme keine unbefugte Rechtsberatung darstellen, Berücksichtigung digitaler und interdisziplinärer Qualifikationen bei den Sachkundeanforderungen sowie Öffnung der zulässigen Gesellschaftsformen für technologiegestützte Berufsausübungsgesellschaften.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Modernisierung der Zivilprozessordnung und die Digitalisierung der Justiz. Ziel: bundesweit verpflichtende Vereinheitlichung der e-Akte, standardisierte digitale Verfahren für Massenverfahren mit Vorlageverfahren zum BGH, ein zentrales Justizportal mit digitaler Kommunikationsplattform, systematische Veröffentlichung von Zivilurteilen in maschinenlesbaren Open-Access-Datenbanken, Zentralisierung der Justiz-IT auf Bundesebene sowie Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft'
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeitigen Regelungen nach § 43b BRAO und § 6 BORA schränken ...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: iel der Einflussnahme: Erweiterung der Gestaltungsfreiheit bei anwaltlichen Honorarmodellen, insbesondere Lockerung der Beschränkungen für Erfolgshonorare und Prozesskostenfinanzierung, um flexible Vergütungsmodelle für Mandantschaft und Rechtsdienstleister zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Liberalisierung und Klarstellung der berufsrechtlichen Werbebeschränkungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 43b BRAO), um Kanzleien dieselben Kommunikationsmöglichkeiten zu eröffnen wie anderen Anbietern von Rechtsdienstleistungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichbar § 43a Abs. 8 BRAO, der die Fortbildungspflicht..., ...anwaltliche Berufsrecht § 50 BRAO. Die normative Regelung..., ...BGB einzufügen und § 50 BRAO so disponibel auszugestalten...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA Die im Regierungsentwurf..., ...Rechtsanwälte i. S. d. § 46 Abs. 1 BRAO mit leitenden Angestellten..., ...Konkretisierung des § 43e BRAO ausgeräumt werden. 4..., ...Modernisierung des § 27 Abs. 1 BRAO angezeigt ist. Der Erfahrung..., ... Sozietätswechsel, § 42 BRAO-E Der im Regierungsentwurf..., ...Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA gehört zu den..., ... Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO zu identifizieren und zu..., ...Mandats gelöscht (§ 50 Abs. 1 BRAO), besteht auch keine Möglichkeit..., ...Rechtsanwälte kann in der BRAO – vergleichbar einer entsprechenden..., ...im Berufsrecht ist § 43e BRAO. Ergänzend hierzu sollte...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
- Beschreibung: Befürwortung der neuen Regelung zur elektronischen Einsichtnahme von behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Vorsorgedokumente und Hinweis auf die ePA. Vorschlag, einer perspektivischen Integration der im ZVR aufbewahrten Dokumente in der ePA
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden. Zudem sollte eine Flexibilisierung der Wochenhöchstarbeitszeit nicht unter einen Tarifvorbehalt gestellt werden: Für Wirtschaftskanzleien als freiberuflich organisierte Strukturen ist eine tarifvertragliche Öffnung kein praktikabler Regelungsweg.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...spricht auch § 46 Abs. 2 BRAO, nach dem eine anwaltliche..., ...Anwälte nach § 46 Abs. 1 BRAO aus dem Anwendungsbereich..., ...spricht auch § 46 Abs. 2 BRAO, nach dem eine anwaltliche..., ...Anwälte nach § 46 Abs. 1 BRAO aus dem Anwen-dungsbereich..., ...Anwälte nach § 46 Abs. 1 BRAO sollte die Regelung zusätzlich...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsgesellschaften nach § 59e BRAO a.F. erging. Dieses Urteil...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Neuordnung des anwaltlichen Aufsichtsrechts, kritisiert jedoch den Rückschritt gegenüber dem Erstentwurf. Der DAV fordert weiterhin die schon im Erstentwurf vorgesehene Einführung eines Antragsrechts auf Erteilung rechtlicher Hinweise und zur Stärkung der Kammeraufsicht die Schaffung einer verwaltungsrechtlichen Untersagungsverfügung sowie die Möglichkeit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Zugleich plädiert er für die ersatzlose Streichung des überholten § 43b BRAO sowie für eine Angleichung der Haftungs- und Versicherungsregelungen an das Recht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berufspflicht in § 38 Satz 2 BRAO-E wirkt etwas umständlich..., .... 1 lfd. Nr. 5 (zu § 42 BRAO-E, S. 12) Den Einfügungen in § 42 Abs. 3 Satz 2 BRAO-E (bisher § 43a Abs. 4)..., .... Nr. 7 (zu § 45 Abs. 2 BRAO-E, S. 13) Der DAV bedauert..., ...sollte § 45 Abs. 3 Satz 3 BRAO-E auch auf § 42 Abs. 7 BRAO-E verweisen. Die zugrundeliegende..., ...Entwurf – in § 73 Abs. 3 BRAO-E rechtliche Hinweise von..., ...Demgegenüber lässt § 57 BRAO-E alles beim Alten. Das..., ...i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO-E sieht vor, dass gegen..., ...ausreichend“ erscheint (BRAO-E, Begründung Seite 185..., ...nach § 57 Absatz 3 Satz 8 BRAO) und einer Rüge (nach § 74a Absatz 3 Satz 4 BRAO) nicht angefochten werden..., ... haben.“ (BRAO-E, Begründung, Seite 131..., ... nach § 59j BRAO und viele andere mehr. ..., ...Nr. 2 BRAO komplett gestrichen, so..., ..., § 52 BRAO Rn. 22 m.w.N.). Das..., ... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, § 52 BRAO..., ...Kleine-Cosack, in: Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, § 52 BRAO..., ... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, § 52 BRAO..., ...Kleine-Cosack, in: Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, § 52 BRAO...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...In §§ 59k, 59l Absatz 2 BRAO-RefE soll daher klargestellt..., ...Gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO bedürfen Berufsausübungsgesellschaften..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO) sowie Mandatsgesellschaften..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BRAO). Eine entsprechende Regelung..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO), die im Medizinrecht ..., ...59c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BRAO). Damit wird sie gemäß § 59f Absatz 1 Satz 1 BRAO zulassungspflichtig, da..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO nicht mehr greift. Gemäß § 59k bzw. § 59l BRAO-RefE erlischt mit der Verbindung..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO zu streichen, würden ..., ...59f Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BRAO wäre daher angemessen, ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO, WPO und BNotO – ein..., ...Vorschlag scheint sich an der BRAO zu orientieren, deren geltende..., ...Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO ..., ... Erleichterungen in der BRAO unterbleiben müssen. Jedenfalls..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO keine Auswirkungen haben...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV schlägt vor, § 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in Satz 1 und in Satz 2 jeweils die Worte „und die Unabhängigkeit“ vor den Worten „des Berufsträgers“ eingefügt werden. Er möchte damit die bisherige Praxis rechtlich absichern und vorsorglich gerichtsfest machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in..., ...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO die Berufsangehörigen aus..., ...Grundpflicht aus § 43a Abs. 1 BRAO bieten, im Geltungsbereich der BRAO ausgeschlossen erscheint..., ...Formulierung des § 206 Abs. 2 BRAO, der nur von den „Befugnissen..., ...Rechtsverordnung nach § 206 BRAO erlaubt. Rechtsprechung..., .... 1, § 206 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) die Verweigerung der Aufnahme..., ...die Unabhängigkeit in der BRAO mehrfach wiederholt (§§...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...RDG. Nach § 13a RDG/§ 43d BRAO bestehen besondere Transparenzpflichten..., ... RDG/§ 43d Abs. 3 und 4 BRAO sollen den Verbraucher ..., ...Systembruch dar: • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nach alter Fassung der BRAO (§ 59e Abs. 2 S. 1 in der..., ... und die Regelungen der BRAO, welche die Mitwirkung ..., ...hält. Beides ist durch die BRAO (§ 59i Abs. 3 S. 1 und ..., ... Nach § 59b Abs. 1 S. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte..., ... Rechtsan-wälten (§ 59c BRAO) bzw. Steuerberatern (§..., ...“ verstoßen, die in der BRAO oder BORA bestimmt sind..., ...zu sorgen“ (§ 59j Abs. 4 BRAO, siehe auch Abs. 1, 3)...., ...Rechtsanwalts (§§ 43 ff. BRAO) und über § 59a BRAO auch..., ...59e Abs. 2 S. 2, Abs. 3 BRAO). Da Nichtanwälte nicht..., ...i.S.v. § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO ergibt sich aus der BRAO..., ... Berufe (§ 59c BRAO) zur „gemeinsamen Berufsausübung..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 2 BRAO untersagt. Damit dürften..., ...durch § 59i Abs. 3 S. 1 BRAO mit einem Verbot belegt..., ...nach § 59h Abs. 3 Nr. 1 BRAO die Zulassung, wobei sie..., ...auch von §§ 59b, 59c, 59i BRAO nicht explizit erfasste..., ...59b Abs. 2 Nr. 1 lit. b BRAO stützen, doch müsste die..., .... § 59e Abs. 2 S. 2 BRAO verfügt, dass, wenn in ..., ...59c Abs. 2 S. 2 BRAO die „Ausübung des jeweiligen..., ... (§ 59c Abs. 1 BRAO am Anfang) schützen, über..., ...anwaltlichen Berufsrecht (§ 59e BRAO). Nach § 59j Abs. 4 BRAO...
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- Angegeben von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 11.06.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsumfeld infolge der „Großen BRAO- Reform“ ................, ...nicht bestanden (§ 59e BRAO; § 52e PAO), für Wirtschaftsprüfer..., ...dürfen (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Rechtsanwälte gemäß § 1 BRAO unmittelbar an der ge- ..., ... die Verän- derung der BRAO. Seit der „Großen BRAO-Reform..., ...verlor durch die „Große BRAO-Reform“ aus 2022 an Stringenz..., ... 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BRAO) zulässigerweise Einfluss..., ...kommt mit der durch die BRAO-Reform aufgeworfenen Inkohärenz..., ... lagen (§ 59a und § 59e BRAO a. F. i. d. F. vor der „Gro- ßen BRAO-Reform“ aus 2022 → C.III..., ...sowohl die bis zur „Großen BRAO-Reform“ geltende Rechtslage..., ...als auch die reformierte BRAO sehen Steuerberater als..., ... Regelungen der „Großen BRAO-Reform“ in Kraft getreten..., ...Rechtslage. 218 219 Die „Große BRAO-Reform“ – offiziell: „Gesetz..., ...ist die durch die „Große BRAO-Reform“ eingeführte Regelung..., ...Rechtslage vor der „Großen BRAO-Reform“ maßgeblich mit ..., ...berufen sind (§ 3 Abs. 1 BRAO), (auch) zur Hilfeleistung..., ...737, 738; Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, Vor. § ..., ...bestanden (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Henssler/Prütting (Hrsg.), BRAO, 6. Aufl. 2024; H. Herrmann...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 10.06.2025
- Beschreibung: Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BBauG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- VgV 2016 [alle RV hierzu]
- BetrVG [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- UStatG 2005 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- EnEfG [alle RV hierzu]
- BImSchV 44 [alle RV hierzu]
- WHG 2009 [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- VwVfG [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG ausüben (§ 46c Abs. 1 BRAO) ausüben. Syndikusrechtsanwälte...
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BUJ-Positionspapier zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2025 bis 2029
Aktiv vom 05.06.2025 bis 17.07.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 BRAO. 5 § 46c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO..., .... 9 § 46b Abs. 3 und 4 BRAO i.V.m. § 46a BRAO. - 10..., ...„Erstreckung gem. § 46b BRAO“ oder Anträge auf Feststellung..., ...Rechtsanwälte i.S.v. § 46 Abs. 1 BRAO) vorzeitig 12 EU-Verordnung...
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- Angegeben von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 28.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gezielte Ergänzung von BRAO und RVG vorgeschlagen, ..., ... Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist es unzulässig, geringere..., ... § 49b Abs. 1 S. 1 a.E. BRAO seinen Anwendungsbereich..., ... legt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO fest, dass der Rechtsanwalt..., ...nennt § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO die Bedürftigkeit des Auftraggebers..., ...sollten sowohl § 49b Abs. 1 BRAO als auch § 4 Abs. 1 RVG..., ...die in § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO vorgesehene Möglichkeit..., ...wird. § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO (neu): Dies gilt nicht..., ... RVG, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO) greifen für gemeinwohlorientierte..., ...Ergänzung von § 49b Abs. 1 BRAO und ein neuer § 3b RVG,...
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 02.04.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/6002
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsumfeld infolge der „Großen BRAO- Reform“ ................, ...nicht bestanden (§ 59e BRAO; § 52e PAO), für Wirtschaftsprüfer..., ...dürfen (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Rechtsanwälte gemäß § 1 BRAO unmittelbar an der ge- ..., ... die Verän- derung der BRAO. Seit der „Großen BRAO-Reform..., ...verlor durch die „Große BRAO-Reform“ aus 2022 an Stringenz..., ... 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BRAO) zulässigerweise Einfluss..., ...kommt mit der durch die BRAO-Reform aufgeworfenen Inkohärenz..., ... lagen (§ 59a und § 59e BRAO a. F. i. d. F. vor der „Gro- ßen BRAO-Reform“ aus 2022 → C.III..., ...sowohl die bis zur „Großen BRAO-Reform“ geltende Rechtslage..., ...als auch die reformierte BRAO sehen Steuerberater als..., ... Regelungen der „Großen BRAO-Reform“ in Kraft getreten..., ...Rechtslage. 218 219 Die „Große BRAO-Reform“ – offiziell: „Gesetz..., ...ist die durch die „Große BRAO-Reform“ eingeführte Regelung..., ...Rechtslage vor der „Großen BRAO-Reform“ maßgeblich mit ..., ...berufen sind (§ 3 Abs. 1 BRAO), (auch) zur Hilfeleistung..., ...737, 738; Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, Vor. § ..., ...bestanden (§ 59i Abs. 1 S. 1 BRAO; § 52i Abs. 1 S. 1 PAO)..., ...Henssler/Prütting (Hrsg.), BRAO, 6. Aufl. 2024; H. Herrmann...